Mehr Beschwerden über Kälte
So kalt darf es am Arbeitsplatz sein

Frieren am Arbeitsplatz ist ein "No-Go". MeinBezirk.at hat sich für dich über die gesetzlichen Vorschriften schlau gemacht. | Foto: Pixabay/ri
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  • Frieren am Arbeitsplatz ist ein "No-Go". MeinBezirk.at hat sich für dich über die gesetzlichen Vorschriften schlau gemacht.
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Das erste Adventwochenende steht bevor und passend zur Jahreszeit wird es langsam wieder so richtig frostig. Damit es an unseren Arbeitsplätzen trotzdem schön warm ist, muss ordentlich eingeheizt werden - das kann wegen der hohen Energiekosten aber recht teuer werden. Die Arbeiterkammer Steiermark berichtet von mehr Beschwerden über Kälte am Arbeitsplatz als früher.

STEIERMARK. Ist es aktuell am Arbeitsplatz zu kalt, kann man schon einmal spekulieren, dass das vielleicht an Sparmaßnamen liegt. Und damit dürfte man nicht ganz falsch liegen. "Die Anfragen bzw. Beschwerden über Kälte in Büros und Arbeitsräumen haben seit der Erhöhung der Energiepreise zugenommen", berichtet Biljana Milanovic, Rechtsreferentin der Arbeiterkammer Steiermark auf Anfrage von MeinBezirk.at. In den Jahren vor der Erhöhung hätten sich solche Anfragen hauptsächlich auf die Kälte bei Arbeiten im Freien bezogen. 

Die gesetzlichen Vorschriften

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen. Das betrifft auch die passenden klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz. Denn Abweichungen davon können zu Unbehagen, einer möglichen Gefährung der Gesundheit, einem erhöhten Unfallrisiko und einer Minderung der Leistungsfähigkeit führen.

Doch wie kalt darf es nun am Arbeitsplatz sein? "Nach gesetzlicher Lage gelten zwar Mindesttemperaturen für Arbeitsräume - für Arbeiten, die im Freien durchgeführt werden müssen, gibt es keine Temperaturuntergrenzen", weiß Milanovic.

Bei geringer körperlicher Belastung, zum Beispiel bei sitzenden Bürotätigkeiten, muss es am wärmsten sein. | Foto: Unsplash/Anh Nguyen
  • Bei geringer körperlicher Belastung, zum Beispiel bei sitzenden Bürotätigkeiten, muss es am wärmsten sein.
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In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur

  • bei geringer körperlicher Belastung zwischen 19 und 25 °C,
  • bei normaler körperlicher Belastung zwischen 18 und 24 ° C
  • und bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung mindestens 12 ° C betragen.

Abweichungen von diesen Temperaturen in Arbeitsräumen darf es nur dann geben, wenn produktionstechnische Gründe der Bestimmung entgegenstehen. Auch wenn es für das Arbeiten im Freien keine Temperaturuntergrenzen gibt, sind Arbeitgeberinnen und -geber verpflichet, die Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen. Lassen sich Belastungen durch die Kälte nicht vermeiden - das gilt natürlich auch für Innenräume - dann müssen Maßnahmen getroffen werden, z.B. mit Schutzausrüstung, zusätzlichen Pausen zum Aufwärmen usw.

Was kann man tun?

Was kann man als Arbeitskraft nun tun, wenn der Arbeitsplatz zu kalt ist? "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei Kälte am Arbeitsplatz in ihrem Betrieb an die Sicherheitsfachkraft, an die Arbeitsmedizinerin bzw. den Arbeitsmediziner oder die Betriebsrätin bzw. den Betriebsrat und an die Sicherheitsvertrauensperson wenden", meint Milanovic dazu. Für weitere Informationen zum Thema Kälte am Arbeitsplatz können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit an die Arbeiterkammer Steiermark und das Arbeitsinspektorat wenden. 

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