Kürbisproblem
Land erlässt Ausnahmeregelung für Mais-Ersatzanbau

Der Kürbisanbau hat durch die Regenfälle in den letzten Wochen große Probleme. Das Land Steiermark macht nun eine Ausnahme der Fruchtfolge-Pflicht bei Mais, um den Schaden zu minimieren. | Foto: Symbolbild Waltraud Fischer
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  • Der Kürbisanbau hat durch die Regenfälle in den letzten Wochen große Probleme. Das Land Steiermark macht nun eine Ausnahme der Fruchtfolge-Pflicht bei Mais, um den Schaden zu minimieren.
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Die Kombination von kühlem Wetter, hohen Niederschlagsmengen und dem EU-Verbot eines wichtigen Pflanzenschutzmittels haben dazu geführt, dass Kürbis-Saatgut großflächig nicht oder nur lückig gekeimt hat. Das führt zu enormen Einbußen für die bäuerlichen Betriebe. Um die Schäden zu mindern ermöglicht das Land Steiermark für das heurige Jahr eine Ausnahme von der Fruchtfolge-Pflicht bei Mais. 

STEIERMARK. Die kühlen Temperaturen in den letzten Wochen und die starken Regenfälle machten den bäuerlichen Betriebe große Sorgen. "Alle Pflanzen leiden sehr", berichtete der Leibnitzer Bezirksbauernkammer-Obmann Christoph Zirngast (zum Bericht). Besonders den Kürbis trifft es heuer doppelt: "Erstens braucht der Kürbis warm und zweitens verstärkt ein neues Beizmittel (Kerne keimen nicht) den Kürbisausfall." Die Befürchtungen haben sich nun bestätigt: In den letzten Tagen hat sich gezeigt, dass die gesäten Ölkürbis-Samen auf den steirischen Feldern nicht keimen.

Vor wenigen Wochen waren in vielen Teilen der Steiermark die Felder mit Wasser überschwemmt. | Foto: Waltraud Fischer
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Pflanzenschutzmittel fehlt

Laut den Pflanzenbau-Experten der Landwirtschaftskammer ist diese einzigartige Situation wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass neben der Kälte und den Niederschlagsmengen in diesem Jahr auch ein wichtiges Pflanzenschutzmittel aufgrund einer EU-Entscheidung nicht mehr zugelassen wurde. Dieses Mittel wurde in der Vergangenheit in kleinsten Mengen direkt auf das Saatgut aufgetragen, sodass das Samenkorn geschützt war. Betroffen sind nun rund 6.000 ha steirische Kürbisfelder. Am Mittwoch hat diesbezüglich auch die Taskforce Ölkürbis zum zweiten Mal in der Landwirtschaftskammer getagt und es wurden die Schäden von Taskforce genau erörtert: 

  • Leider waren 2.500 Hektar so schwer geschädigt, dass nur mehr ein kostenintensiver Umbruch und eine teure Neuaussaat von Ölkürbis oder anderen Kulturen wie Sojabohne, Mais oder Hirse möglich waren.
  • Nur etwa 1.700 Hektar (rund 20 Prozent) an Ölkürbisfläche sind in einem zufriedenstellenden Zustand.
  • Die übrigen gut 4.000 Hektar sind ebenfalls geschädigt – es fehlen mindestens ein Drittel der Pflanzen. Diese Betriebe versuchen durch Pflegemaßnahmen zu retten was zu retten ist.

Mais-Ersatzanbau ermöglicht

Die Bäuerinnen und Bauern stehen nun vor der Situation, dass die angebauten Kürbisse nicht wachsen und es für den ersatzweisen Anbau der meisten anderen Kulturen bereits zu spät ist. Sie würden in diesem Jahr auf den betroffenen Feldern keine Ernte einfahren können. Zu dieser Jahreszeit lassen sich nur noch wenige Kulturen, beispielsweise Soja, Mais oder Hirse, anbauen. Aufgrund der Fruchtfolgebestimmungen (Wechsel der angebauten Kulturen) ist insbesondere der ersatzweise Mais-Anbau für zahlreiche betroffene Betriebe nicht möglich. „Zur Schadensbegrenzung braucht es in dieser Situation eine schnelle und unbürokratische Lösung, um in der fortgeschrittenen Vegetationsperiode einen passenden Ersatzanbau zu ermöglichen“, so Agrarlandesrat Hans Seitinger.

"In dieser Situation ist eine schnelle und unbürokratische Lösung notwendig, um in der fortgeschrittenen Vegetationsperiode einen passenden Ersatzanbau zu ermöglichen“, so Agrarlandesrat Hans Seitinger | Foto: Land Steiermark/Lebensressort
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Um in dieser besonderen Ausnahmesituation die noch verbleibende Anbausaison zu nutzen und die finanziellen Schäden für die heimischen Betriebe zu mindern, ermöglicht das Land Steiermark eine Ausnahme von der Fruchtfolge-Pflicht beim Mais. Somit dürfen die bäuerlichen Betriebe nun doch Mais anbauen.

Hinweis für Landwirtschaft

Für die Landwirte, die Direktzahlungen beziehen ist jedoch zu beachten, dass diese Möglichkeit nur unter Einhaltung der sogenannten GLÖZ 7-Höchstgrenze für die Hauptkultur genutzt werden darf, um Sanktionen seitens der AMA zu verhindern. Unabhängig davon werden jene Felder, die aufgrund der massiven Niederschläge überschwemmt waren, oder verkrustet sind, nach dem üblichen Prozedere durch die Hagelversicherung entschädigt.

Forderung an EU

„Die aktuelle Situation zeigt schonungslos auf, wozu EU-Entscheidungen ohne Einbindung von Expertinnen und Experten aus der Praxis führen. Es braucht einen verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und das Einbinden von fachlicher Expertise“, betont Agrarlandesrat Hans Seitinger. Unterstützung findet er von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und der steirischen EU-Abgeordnete Simone Schmiedtbauer. „Das steirische Kürbiskernöl ist ein kulinarisches Kulturgut. Die EU ist daher aufgefordert bei ihren Entscheidungen Hausverstand walten zu lassen, denn das aktuelle Vorgehen bedroht den Kürbisanbau in der Steiermark“, so Seitinger.

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