TIWAG-Urteil
Auswirkungen auf IKB prüfen, Rückzahlungen vorbereiten
Das erstinstanzliche Urteil im Prozess der AK Tirol gegen die TIWAG lautet: Die Strompreisanpassung von 2022 war rechtlich nicht zulässig und somit unwirksam war. Das Urteil in erster Instanz ist nicht rechtskräftig. Es gibt zahlreiche politische Reaktionen auf Stadtebene und zur IKB-Vorgangsweise. INNSBRUCK. Die Musterklage der AK Tirol, die im Mai 2023 eingereicht wurde, behandelt wichtige Grundsatzfragen und fordert unter anderem Auskunft und Informationen über die tatsächlichen...