Sonderlandtag soll Grundversorgung beschliessen
"Niemandem wird grundlos Strom abgeschalten"

Der Sonderlandtag am 16.1. soll die Novelle des Tiroler Elektrizitätsgesetzes beschließen. Die Stromversorgung wird auch dann gesichert, wenn kein aktiver Stromliefervertrag vorliegt oder ein vertragsloser Zustand droht.  | Foto: BezirksBlätter/Archiv
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  • Der Sonderlandtag am 16.1. soll die Novelle des Tiroler Elektrizitätsgesetzes beschließen. Die Stromversorgung wird auch dann gesichert, wenn kein aktiver Stromliefervertrag vorliegt oder ein vertragsloser Zustand droht.
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Die Novelle des Tiroler Elektrizitätsgesetzes wurde der von Tiroler Landesregierung beschlossen. Die Stromversorgung wird auch dann gesichert, wenn kein aktiver Stromliefervertrag vorliegt oder ein vertragsloser Zustand droht. Die FPÖ stimmt zu, die NEOS fordern einen Untersuchungsausschuss.

INNSBRUCK. „Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage, damit niemandem grundlos der Strom abgeschaltet wird. Damit sind wir Vorreiter in Sachen Versorgungssicherheit“, betont LH Anton Mattle, dass „keinem Bürger und keiner Bürgerin in Tirol, die ihrer Zahlungspflicht nachkommen oder in einer Notsituation auf Unterstützung angewiesen sind, der Strom abgeschaltet wird. Das Auslaufen von Altverträgen ist ebenso kein Grund, den Strom abzuschalten. Die Energieversorger werden verpflichtet, die Versorgung mit Strom sicherzustellen und die Tirolerinnen und Tiroler zu beliefern“. Das Strom-Grundversorgungsgesetz sieht vor, dass Kundinnen und Kunden im Sinne der Grundversorgung auch dann mit Strom zu versorgen sind, wenn kein aktiver Stromliefervertrag vorliegt oder ihnen ein vertragsloser Zustand droht. Anwendung findet es bei Haushaltskundinnen und -kunden sowie Kleinbetrieben. Das Gesetz wird dem Sonderlandtag zur Beschlussfassung vorgelegt, braucht für die Behandlung aber eine Zweidrittel-Mehrheit, „die aufgrund der Dringlichkeit gerechtfertigt zu sein scheint“, betont LH Mattle. Energiereferent LHStv Josef Geisler begrüßt den Schritt: „Die Energieversorgung ist durchaus ein Grundbedürfnis, welchem wir mit diesem Gesetzesbeschluss auch Ausdruck verleihen.“

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Keine Stromabschaltung

Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Haushaltskundinnen und -kunden oder Kleinbetriebe, die nach Auflösung ihres Liefervertrags untätig bleiben, eine Stromabschaltung widerfährt. Der Versorgungsauftrag kommt dann jenem Stromanbieter zu, der im betroffenen Netzgebiet die meisten Verbraucher versorgt. Welcher Stromhändler bzw. -lieferant das ist, ist vom Netzbetreiber zu ermitteln. Die Tarife richten sich dann nach dem in der Grundversorgung geltenden Tarif. Dieser allgemeine Tarif nach der Grundversorgung darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. vergleichbaren Kundengruppen im jeweiligen Gebiet versorgt werden. Die Kundinnen und Kunden haben ein Widerrufsrecht, das bis zum letzten Tag des noch aufrechten Stromliefervertrags beim Stromanbieter einlangen muss. Das heißt:

Widerspricht ein/e KundIn innerhalb der Frist der Grundversorgung, besteht keine Versorgungspflicht. Befindet sich ein/e Kunde/Kundin in der Strom-Grundversorgung, ist entsprechend der jeweiligen geltenden Voraussetzung auch eine Kündigung und ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten möglich.

LHStv. Georg Dornauer sagt dazu: „In den vergangenen Monaten gab es viele Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Stromversorgung bzw. Strompreisen und Stromlieferungen. Viele Menschen und Betriebe haben sich für ‚abwarten‘ entschieden. Sollten bislang keine weiteren Schritte eingeleitet worden sein und Verträge nun auslaufen, können sie sich dennoch auf eine gesicherte Stromversorgung verlassen und anschließend selbst entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Für Menschen in Notsituationen greifen ohnehin zahlreiche Hebel, die eine Stromversorgung sichern.“

Stromverträge und Strompreise müssen nachvollziehbar und verständlich sein. Hier sind vor allem die Energieversorger, aber auch der Bundesgesetzgeber gefordert, insbesondere beim Informationsanspruch. | Foto: TIWAG
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Verständliche Strompreise

Das Elektrizitätswirtschafts- und Elektrizitätsorganisationsgesetz (ElWOG) regelte bisher die leitungsgebundene Energieversorgung. Die Nachfolgeregelungen stehen noch nicht final fest. Das ElWOG lässt als Bürgerinnen und Bürger, Bundesländer und Energieversorger in vielen Bereichen derzeit im Unklaren. „Bereits bei der Landeshauptleutekonferenz und unserer Regierungssitzung mit der Kärntner Landesregierung haben wir uns in unserer Forderung bestärkt, dass die gesetzlichen Grundlagen für das Preisanpassungsrecht der Energielieferanten unter Beiziehung der Länder zu überarbeiten ist – Strompreise müssen nachvollziehbar und verständlich sein“, betont LH Mattle einmal mehr, der sich dazu mit dem Präsidenten der Arbeiterkammer Tirol, Erwin Zangerl, ausgetauscht hat. „Stromverträge und Strompreise müssen nachvollziehbar und verständlich sein. Hier sind vor allem die Energieversorger, aber auch der Bundesgesetzgeber gefordert, insbesondere beim Informationsanspruch“, erklärten Mattle und Zangerl unisono nach dem Gespräch. Konkret soll festgelegt werden, ob der Energielieferant das Recht hat, die Preise zu erhöhen, oder ob er dazu verpflichtet ist, die Preise zu senken. Dies soll dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehen können, wann und warum ihre Stromrechnung steigt oder sinkt. 

FPÖ stimmt zu

Die angekündigten rechtlichen Änderungen der Landesregierung hinsichtlich der TIWAG-Preisproblematik noch zum kommenden Sonderlandtag hin begrüßt LA Markus Abwerzger in einem ersten Statement: „Den Ankündigungen müssen nun konkrete Taten folgen, damit endlich wieder geordnete Verhältnisse eintreten, und die Bevölkerung keine Ängste bezüglich Stromversorgungssicherheit und Energiepreisen mehr haben muss“, so Abwerzger. Für den FPÖ-Landesparteiobmann ist klar, dass „wir unsere Zustimmung geben werden, bei jeglichen raschen und positiven Maßnahmen, und einer zweidrittel Mehrheit beim Elektrizitätsgesetz zustimmen, damit die Änderungen auf die Tagesordnung des Sonderlandtages kommen.“ Abwerzger zitiert aus einem Antrag der FPÖ, Liste Fritz und Grünen im Tiroler Landtag: „Der öffentliche Auftrag einer kostengünstigen und leistbaren Energieversorgung für die Tiroler Bevölkerung als Zielbestimmung muss rechtlich in
der Satzung verankert werden.“ Irritiert ist der Abwerzger darüber, dass es solange Zeit gebraucht hat, dass ÖVP-LH Anton Mattle – als Eigentümervertreter - endlich reagiert hat. „Die fehlende Verankerung der gesetzlichen Grundsätze des Tiroler Elektrizitätsgesetz (TEG) in den Satzungen der Tiwag hat schon der Rechnungshof in seinem Bericht zur Tiwag im Jahr 2021 ausgeführt, und dahingehend entsprechende Empfehlungen abgegeben, seitdem ist nichts passiert.“ Für Abwerzger braucht es nun einen strukturellen und personellen Neustart im Landesenergieversorger. „In Zukunft müssen alle Führungspersonen, und LH Mattle, endlich erkennen, dass die Tiwag den Tirolerinnen und Tirolern gehört, und niemand anderen, schon gar nicht der ÖVP.“

Forderung nach U-Auschuss

Alles, was jetzt an politischen Forderungen im Raum steht, sei heiße Luft, erklärt LA Dominik Oberhofer. „Was bringt eine symbolische Satzungsänderung oder ein neues Management, das ob der anstehenden Pensionierungen ohnehin ausgeschrieben worden wäre? Einzig ein U-Ausschuss kann Licht ins TIWAG-Dunkle bringen“, fordert Oberhofer Aufklärung. „Mich interessiert dieses politische Theater nicht mehr. Ich will wissen, wie der hohe Strompreis bei der TIWAG zustande kommt, was das Management an Prämien ausbezahlt bekommen hat und was Landeshauptmann Mattle in den letzten Monaten in der TIWAG als Eigentümer angeschafft hat? Das kann nur ein U-Ausschuss klären. So billig wie die Kollegen der Opposition lasse ich mich nicht abspeisen“, so Oberhofer abschließend.

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