Umfrageergebnis
Papamonat in Tirol – Bedingungen und Möglichkeiten

Wann kann ich den Papamonat in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Das erfahrt ihr hier! | Foto: unsplash/Kelli McClintock (Symbolbild)
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In einer Welt, in der die Rollenbilder in Familien sich ständig weiterentwickeln, gewinnt der sogenannte "Papa-Monat" zunehmend an Bedeutung. Dieser spezielle Zeitraum, in dem Väter die Möglichkeit haben, sich aktiv um ihre neugeborenen Kinder zu kümmern, ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechtergleichstellung, sondern fördert auch eine starke Familienbindung. Hier erfahrt ihr, für wen der Papamonat in Tirol gilt, welche Bedingungen es gibt und welche Vorteile der Papamonat bringt. 

TIROL (LK). Der Papamonat ist eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen. Andere Optionen neben dem Papamonat sind zum Beispiel die Väterfrühkarenz, wie der Papamonat im öffentlichen Dienst genannt wird, die Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit samt Abmeldung bei der Sozialversicherung und die Ruhendmeldung des Gewerbes.

Ergebnis unserer Umfrage der Woche zum Papamonat

Hier das Ergebnis unserer Umfrage der Woche*:

Insgesamt haben 243 Leserinnen und Leser an unserer Umfrage der Woche zum Thema Papamonat teilgenommen. Wir wollten von euch wissen, ob du oder dein Partner den Papamonat in Anspruch nehmen würdet oder ob ihr ihn in Anspruch genommen habt.

  • 106 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben an, dass sie diese Chance nützen wollen bzw. diese genützt haben
  • 41 Leserinnen und Leser geben an, dass sie den Papamonat gerne in Anspruch nehmen würden, es sei aber beruflich bzw. finanziell nicht möglich
  • Für 96 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist der Papamonat keine Option.

Bei unserer Umfrage der Woche zum Papamonat haben insgesamt 243 Leserinnen und Leser teilgenommen. Viele, nämlich 43,62 Prozent würden diese Chance gerne nützen oder haben sie bereits genützt. Bei 16,87 Prozent geht sich ein Papamonat aus finanziellen oder beruflichen Gründen nicht aus – was diese bedauern. Für 39,51 Prozent ist der Papamonat keine Option

Papamonat unter bestimmten Voraussetzungen

Grundsätzlich können in Tirol alle Väter unter bestimmten Voraussetzungen den Papamonat in Anspruch nehmen. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren gilt dies für den zweiten Elternteil. 
Die Freistellung kann ab dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tag bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden, sie beträgt einen Monat. Besteht kein gesetzliches Beschäftigungsverbot der Mutter (weil sie nicht Arbeitnehmerin, sondern selbständig, Hausfrau oder arbeitslos ist), so kann der Papamonat bis zum Ablauf von acht bzw. bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten zwölf Wochen nach der Geburt beansprucht werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wie die Arbeiterkammer Tirol erläutert, muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindest­beschäftigungs­dauer oder bestimmte Betriebs­größe ist nicht erforderlich. Diese Regelung, die als arbeitsrechtlicher Anspruch im Väter-Karenzgesetz und Landarbeitsgesetz verankert ist, gilt auch für Väter im öffentlichen Dienst des Bundes. Diese Freistellung ist keine Elternkarenz.
Gibt es im Kollektivvertrag bereits einen Anspruch, der günstiger als der geschaffene gesetzliche ist, bleibt dieser unberührt. 

Voraussetzung für den Papamonat ist auch die rechtzeitige Vorankündigung und die fristgerechte Meldung des konkreten Antritts des Papamonats. Versäumt man die Frist zur Vorankündigung, kann man versuchen, den Papamonat mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbaren. 

Was muss ich bei der Vorankündigung beachten?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der künftige Vater der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bekanntgeben, dass er den Papamonat in Anspruch nimmt. Hier muss auch der Geburtstermin und der voraussichtliche Beginn der Freistellung angegeben werden.
Gibt es eine Frühgeburt und die Ankündigung kann so nicht rechtzeitig erfolgen, entfällt die Verpflichtung der Vorankündigung.
Der Vater muss die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber darüber informieren, ob die Geburt stattfand, spätestens eine Woche nach der Geburt muss der Antrittszeitpunkt des Papamonats bekannt gegeben werden.

Kündigungs- und Entlassungsschutz  und andere wichtige Infos

Generell sind Väter, die sich im Papamonat befinden, kündigungs- und entlassungsgeschützt. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Vorankündigung, frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und endet vier Wochen nach dem Ende der Freistellung. Bei Entfall der Vorankündigung beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung des Antrittszeitpunkts. Dieser Schutz endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der künftige Vater der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bekanntgeben, dass er den Papamonat in Anspruch nimmt. | Foto: Pixabay/PublicDomainPictures (Symbolbild)
  • Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der künftige Vater der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bekanntgeben, dass er den Papamonat in Anspruch nimmt.
  • Foto: Pixabay/PublicDomainPictures (Symbolbild)
  • hochgeladen von Lucia Königer

Der Papamonat hat eine Dauer von einem Monat im Zeitraum nach der Geburt (ab Entlassung aus dem Krankenhaus) bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter. 
Für dienstabhängige Ansprüche gilt: der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden.

Wie sieht es finanziell aus?

Der Rechtsanspruch auf den Papamonat ist eine Dienstfreistellung von der Arbeit. Allerdings muss der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Entgelt zahlen. Väter können aber während des Papamonats den Familienzeitbonus in der Höhe von täglich 23,91 €, also bis zu 741,21 € für einen Monat beziehen. Der Familienzeitbonus wird für Geburten ab 01.01.2023 bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters nicht mehr in Abzug gebracht. Das galt nur für Geburten bis 31.12.2022.

Allerdings sollte man beachten, dass der Familienzeitbonus und der Papamonat unterschiedliche Ansprüche sind. Sie decken sich zeitlich nicht zur Gänze. Bei der Planung des Papamonats und der Festlegung der Bezugstage des Familienzeitbonus müssen beide Ansprüche exakt aufeinander abgestimmt werden.

*Die Umfrage ist nicht repräsentativ

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