Brauchtum
Osterfeuer sind unter strengen Regeln erlaubt
Die Brauchtumsfeuer zu Ostern sind in diesem Jahr grundsätzlich nicht verboten. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist bei der Abhaltung von Osterfeuern dennoch zwingend einzuhalten.
Nach der gültigen Verordnung ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern von Karsamstag 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag erlaubt. In Graz besteht aber ein generelles Verbot. Einschränkungen gibt es in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen nur jeweils ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.
Demnach gibt es derzeit zwei Möglichkeiten für die Abhaltung eines Osterfeuers:
Die Abhaltung mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten bis 20:00 Uhr.
Die Abhaltung mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen.
Das Land Steiermark appelliert aufgrund der weiter steigenden Zahlen sich auch an den Osterfeiertagen an die vorgegebenen Regeln zu halten und Brauchtumsfeuer nur im gesetzlich erlaubten Rahmen abzuhalten.
Evangelischer Gottesdienst
Erstmalig lädt auch die evangelische Pfarrgemeinde Gleisdorf am Karfreitag um 17 Uhr zu ihren Gottesdienst auf dem Gelände des evangelischen Friedhofs im Freien.
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