Trotz Lockerungen
3-G-Nachweis im Spital bleibt, FFP2-Pflicht auch in Ordinationen

Trotz weitreichender Corona-Lockerungen muss in Gesundheitsanstalten sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs eine FFP2-Maske getragen werden. | Foto: Max Spitzauer
3Bilder
  • Trotz weitreichender Corona-Lockerungen muss in Gesundheitsanstalten sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Foto: Max Spitzauer
  • hochgeladen von Kathrin Klemm

Trotz der zahlreichen Corona-Lockerungen besteht mancherorts weiterhin FFP2-Maskenpflicht. In Gesundheitsanstalten ist außerdem ein 3-G-Nachweis erforderlich. 

ÖSTERREICH. Mit 5. März hat die Bundesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen massiv gelockert. Nachlokale haben wieder geöffnet, Sperrstunde gibt es damit keine mehr. Während in Wien weiterhin für Restaurants, Bars und Clubs ein 2-G-Nachweis erforderlich ist, entfällt der G-Nachweis für die Gastronomie in den anderen acht Bundesländern komplett.

In Spitälern und Pflegeeinrichtungen muss die FFP2-Maske getragen werden. Zudem ist ein 3-G-Nachweis erforderlich. | Foto: Barbara Schuster
  • In Spitälern und Pflegeeinrichtungen muss die FFP2-Maske getragen werden. Zudem ist ein 3-G-Nachweis erforderlich.
  • Foto: Barbara Schuster
  • hochgeladen von Barbara Schuster

Auch die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch eingeschränkt. Die FFP2-Maske muss etwa noch in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Post- und Bankfilialen und Drogerien. Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Haltestellen muss die FFP2-Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für Krankenanstalten, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.

FFP2-Maske zum Schutz aller 

Der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) bereiten die Lockerungen Sorgen. Sie stellt klar, dass das Tragen einer FFP2-Maske neben Spitälern und Pflegeeinrichtungen auch weiterhin in Ordinationen und Gruppenpraxen verpflichtend ist. Betreiberinnen und Betreiber sowie Mitarbeitende müssen bei unmittelbarem Patientenkontakt ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.

Hast du Verständnis für die Maßnahmen?

„Dies dient sowohl zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch dem Schutz unserer Gesundheitseinrichtungen und damit unser aller Versorgung“, hält die Österreichische Ärztekammer fest.

3-G-Pflicht in Spitälern

Nicht nur bei der Maskenpflicht wurde mit 5. März gelockert. Ab sofort ist bundesweit – mit Ausnahme von Wien – kein G-Nachweis mehr erforderlich. Einen Sonderfall bildet jedoch auch hier der Gesundheitsbereich. Besucherinnen und Besucher, Mitarbeitende und Dienstleistende müssen weiterhin einen 3-G-Nachweis in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erbringen. 

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt auch weiterhin die 3-G-Regel. | Foto: Max Spitzauer
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt auch weiterhin die 3-G-Regel.
  • Foto: Max Spitzauer
  • hochgeladen von Sophie Brandl

Sie müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein, wobei ein Antigen-Test 24 Stunden gültig ist und ein PCR-Test 72 Stunden. Davon ausgenommen sind Begleitpersonen von Minderjährigen, Besucherinnen und Besucher von Hospiz- und Palliativstationen sowie Gebährende und ihre Begleitperson. Die Verordnung gilt vorerst bis 2. April 2022.

Das könnte dich auch interessieren:

Österreich steuert auf einen Ärztenotstand zu
Aktuelle Corona-Zahlen aus Österreich am Sonntag

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.