Ab Montag 40 Euro Geldstrafe
ÖBB straft Maskenverweigerer

Wer der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt, einen Mund-Nasenschutz im Zug zu tragen, kann des Zuges verwiesen werden, so die ÖBB. An Bahnhöfen und Bahnsteigen muss derzeit kein MNS getragen werden. | Foto: ÖBB/Leitner
  • Wer der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt, einen Mund-Nasenschutz im Zug zu tragen, kann des Zuges verwiesen werden, so die ÖBB. An Bahnhöfen und Bahnsteigen muss derzeit kein MNS getragen werden.
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Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt und der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt kann des Zuges verwiesen werden.

ÖSTERREICH. In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) weiterhin Pflicht. Maskenverweigerer kamen bisher häufig ohne Strafen davon. Die ÖBB führt dafür ab kommenden Montag eine Geldstrafe von 40 Euro ein. "Schon jetzt ist das Tragen des MNS in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund einer Verordnung des Gesundheitsministeriums verpflichtend. Zusätzlich werden die ÖBB ab 20. Juli 2020 bei uneinsichtigen Reisenden eine Strafgebühr von € 40,- einheben können", heißt es dazu auf der Webseite der ÖBB. Wer dann keinen Mund-Nasenschutz trägt und der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt kann des Zuges verwiesen werden, so die ÖBB.

Wichtig für "sicheres Reisegefühl"

Die Bahn hat die MNS-Tragepflicht dafür in ihre Beförderungsbedingungen aufgenommen. "Der Mund-Nasen-Schutz ist ein wichtiger Bestandteil, um ein sicheres Reisegefühl auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährleisten können. Mit dem MNS schützt man sich selbst und andere“, so die Bahn.

Die ÖBB bittet Fahrgäste, eigenverantwortlich einen Mund-Nasen-Schutz mitzunehmen und in Zügen und Bussen zu tragen. Alternativ könne auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. "Wichtig ist: Mund und Nase müssen bedeckt sein!", heißt es weiter auf der Webseite.  

In Nightjets der ÖBB gilt in Privatabteilen, bei einer Abteil-Belegung mit Personen aus dem gleichen Haushalt und beim Schlafen keine MNS-Pflicht. Im Sitzwagen und beim Ein- und Ausstieg sowie bei Wegen innerhalb des Zuges (z.B.: zu den Nassräumen) sei das Tragen eines MNS verpflichtend. An Bahnhöfen und Bahnsteigen gibt es derzeit keine Verpflichtung, einen MNS zu tragen.

Wiener Linien verhängten knapp 60 Strafen

Etwaige Strafen können sofort in bar bei den Zugbegleitern oder später via Überweisung bezahlt werden. Die Maßnahmen gelten auf unbestimmte Zeit und werden gegebenenfalls angepasst, heißt es von den ÖBB.

Die Wiener Linien strafen schon seit Anfang Juli Fahrgäste, die keinen MNS tragen. Bislang wurden fast 60 Strafen gegen Fahrgäste verhängt. Eine Nichteinhaltung der Masken-Vorschrift kostet hier 50 Euro.

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