Corona-Verordnung
Nachtgastronomie will wegen strengerer Zutrittsregeln klagen

Die Nachtgastronomie kündigt eine Klage gegen die verschärften Zutrittsregeln für Discos und Clubs an. | Foto: Pixabay
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Der Obmann der Nachtgastronomen sieht eine Wettbewerbsverzerrung, "weil man leichter aufs Zeltfest als in die Disco kommt" und kündigt eine Klage an. 

ÖSTERREICH. In der Nachtgastronomie ist der Unmut über die Verschärfungen groß. Während in Clubs und Diskotheken ab heute, Donnerstag nur noch Zutritt bekommt, wer gegen Corona geimpft ist oder einen negativen PCR-Test vorweisen kann (2 G-Regel), gilt für Zeltfeste weiterhin die 3 G-Regel. Dort wird auch ein Genesenennachweis oder ein aktueller Antigen-Test akzeptiert. Weil die Ausrollung der PCR-Tests zu lange dauern wird, befürchtet Nachtgastronomiesprecher Stefan Ratzenberger, dass die Hälfte der Betriebe wieder zusperren wird, weil sie sich ihrer wirtschaftlichen Basis entzogen sieht.

Die Infektionsgefahr sei auf Zeltfesten sicher nicht geringer als in Diskotheken, argumentierte Ratzenberger. Auf welchem Wege man vorgehen werde, prüfe man noch. Eine Option sei ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die Verordnung, in der man eine Wettbewerbsverzerrung sieht. Auch die schwammige Definition für die Nachtgastronomie könne angegriffen werden, diese sei unklar, kritisierte Ratzenberger einmal mehr.

Es sei auch keine Option, Disco-Öffnungen über Veranstaltungsanmeldungen durchzuführen. "Wenn ich in einer solchen Betriebsanlage laufend Veranstaltungen abhalte, ist das völlig unstrittig eine gewerbliche Tätigkeit, die (aus verfassungsrechtlicher Sicht) nicht in das Veranstaltungsrecht passt."

Öffnung der Nachtgastronomie sei laut Branchensprecher Pulker sinnvoll gewesen. | Foto: WKNÖ
  • Öffnung der Nachtgastronomie sei laut Branchensprecher Pulker sinnvoll gewesen.
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Öffnung der Nachtgastronomie war sinnvoll

In der Nachtgastronomie erfolgen zumindest die Ansteckungen kontrolliert, verteidigte WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker im Ö1-Radio die Öffnung. Vorher seien die Ansteckungen im privaten Bereich oder auf unkontrollierten Zusammenkünften erfolgt - wie etwa am Wiener Donaukanal "ohne einer Aufsicht". Dass die Regeln für Discos nun strenger würden als auf Zeltfesten, kritisierte Pulker. Zeltfeste müssen allerdings bezirksbehördlich genehmigt werden, wobei auf die Coronasituation Rücksicht genommen werden sollte.

Diskussion über Impfpflicht geht weiter

Pulker sprach sich zudem erneut für eine Diskussion über eine Impfpflicht aus. "Selbstverantwortung funktioniert in manchen Bevölkerungsschichten nicht", sagte Pulker. Er erteilte einer Impfpflicht nur für die Gastronomie eine Absage und verwies auch auf weitere Umfragen, wonach rund zwei Drittel der Bevölkerung für eine solche seien. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) lehnte am Tag zuvor eine Impfpflicht eher ab und verwies auf die Bedeutung einer hohen Impfquote, um weitere Schließungen abzuwenden.

Dass die 3-G-Regeln in der Branche pauschal nicht kontrolliert werde, stimme nicht, so der Branchensprecher. Es liegt auch an dem Mitarbeitermangel und daran , dass sich manche Menschen nicht an die Regeln halten würden. Sie kämen in Lokale und erfüllten keines der drei Gs.

Soll die Nachtgastronomie wieder schließen?

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