Gesetzesnovelle
Österreich schiebt ausländische Straftäter gegen ihren Willen ab

Der Nationalrat beschließt Abschiebungen direkt aus der Strafhaft sowie Haft in der Heimat. (Symbolbild) | Foto: Matthew Ansley/Unsplash
4Bilder
  • Der Nationalrat beschließt Abschiebungen direkt aus der Strafhaft sowie Haft in der Heimat. (Symbolbild)
  • Foto: Matthew Ansley/Unsplash
  • hochgeladen von Ronja Reidinger

Ausländische Straftäter können ab 1. November nach Verbüßung der Mindesthaft gegen ihren Willen abgeschoben werden. Das beschloss der Nationalrat am 14. Oktober.

ÖSTERREICH. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschlossen, die unter anderem die Abschiebung bestimmter ausländischer Straftäter direkt aus der Haft, Vollstreckung von Freiheitsstrafen im Heimatstaat sowie den Aufschub des Haftantritts für Berufsausbildende betrifft.

Wie das Innenministerium in einer Aussendung mitteilt, sollen die Änderungen die Polizei und die Justizanstalten entlasten und die Wiedereingliederung von Verurteilten erleichtern. Das Ministerium stellt die Maßnahmen als Beitrag zu einem effizienteren Strafvollzug dar.

Keine Schubhaft mehr notwendig

Bisher habe die Außerlandesbringung oft am Veto der Betroffenen gescheitert und war nur freiwillig möglich. Die Änderung entlaste die Polizei, da die Fremdenbehörde den Straftäter direkt aus der Justizanstalt übernehme und die Abschiebung durchführe, wodurch keine Schubhaft mehr notwendig sei. Davon ausgenommen sind Personen die wegen eines Sexualdeliktes, schweren Gewaltdelikts oder wegen einer terroristischen Straftat verurteilt wurden.

Die Änderung entlaste die Polizei, da die Fremdenbehörde den Straftäter direkt aus der Justizanstalt übernehme und die Abschiebung durchführe, wodurch keine Schubhaft mehr notwendig sei. (Symbolbild) | Foto: Ilse Probst
  • Die Änderung entlaste die Polizei, da die Fremdenbehörde den Straftäter direkt aus der Justizanstalt übernehme und die Abschiebung durchführe, wodurch keine Schubhaft mehr notwendig sei. (Symbolbild)
  • Foto: Ilse Probst
  • hochgeladen von Ronja Reidinger

Durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Vereinfachung von Verfahren soll es künftig leichter werden, dass ausländische Verurteilte ohne Aufenthaltsrecht in Österreich ihre Haftstrafen im Heimatland verbüßen.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen 

Menschenrechtsorganisationen wie etwa Amnesty weisen jedoch darauf hin, dass auch straffällig gewordene Menschen grundlegende Rechte besitzen. Insbesondere darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Bei einer Entscheidung sollten neben der begangenen Straftat auch die familiären Bindungen, die Dauer des Aufenthalts und die Gefahr weiterer Straftaten berücksichtigt werden. 

Unter dem Motto „Zweite Chance – Ausbildung statt Haft“ soll zudem laut der neuen Gesetzesnovelle die Rückfallprävention gestärkt werden. Dafür kann der Haftantritt bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren länger aufgeschoben werden, um den Abschluss einer begonnenen Berufsausbildung zu ermöglichen und die Wiedereingliederung zu fördern.

Die Freiheitlichen lehnten die Gesetzesnovelle ab. Die Freiheitlichen würden zwar "Rückführung und Strafverbüßung im Heimatland" wollen, allerdings nur, wenn sichergestellt sei, dass die Haft dort tatsächlich abgesessen werde und die Betroffenen nicht wieder nach Österreich einreisen könnten.

Das könnte auch interessant sein:

Weniger Belag in Gefängnissen & mehr Schutz vor Menschenhandel
Gerichte streiken zwischen 12. und 16. Oktober
Abschiebung von Straftätern wird per Novelle erleichtert
Der Nationalrat beschließt Abschiebungen direkt aus der Strafhaft sowie Haft in der Heimat. (Symbolbild) | Foto: Matthew Ansley/Unsplash
Innenminister Gerhard Karner. | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
Foto: Fotis Christopoulos / Unsplash
Die Änderung entlaste die Polizei, da die Fremdenbehörde den Straftäter direkt aus der Justizanstalt übernehme und die Abschiebung durchführe, wodurch keine Schubhaft mehr notwendig sei. (Symbolbild) | Foto: Ilse Probst

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

W NÖ OÖ S T St K V B

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.