Pilnacek-Tonband
Kein Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Sobotka
Eine heimlich aufgenommene Tonbandaufnahme des verstorbenen Justizsektionschefs Christian Pilnacek setzte die ÖVP und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zuletzt unter Druck. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entschied sich nun jedoch dazu, keine Ermittlungen gegen Sobotka einzuleiten. Ganz zu den Akten werden die Aussagen aber noch nicht gelegt.
ÖSTERREICH. Auf dem im November an die Öffentlichkeit gespielten Tonband beklagt sich der frühere Justizsektionschef über politische Interventionsversuche durch die ÖVP. "Man verlangt, dass ich Ermittlungen einstelle. Das kann ich nicht, das mache ich nicht", so Pilnacek laut der Aufnahme. Immer wieder habe ihn die Partei bedrängt, in Verfahren einzugreifen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka nennt Pilnacek sogar explizit: "In jedem Gespräch sagt der Sobotka: Du hast selber versagt, du hast es nie abgedreht. Aber das geht nicht und ich mache es nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat".
Keine Anschuldigung gegen Sobotka
Nach Veröffentlichung der Aufnahme prüfte die WKStA, ob ein Verfahren gegen den Nationalratspräsidenten, der die Darstellung Pilnaceks immer wieder zurückgewiesen hat, eingeleitet werden soll. Mangels Anfangsverdacht habe sich die Staatsanwaltschaft nun jedoch gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden, wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtet. Demnach könne aus den Aussagen des verstorbenen Justizsektionschefs keine Einflussnahme abgeleitet werden.
"Unbekannte Entscheidungsträger" werden verdächtigt
Wie die WKStA weiters bekannt gab, habe sich die Causa rund um die Pilnacek-Aufnahme damit aber noch nicht erledigt. So würden "unbekannte Entscheidungsträger" weiter unter Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt stehen. Die "Tiroler Tageszeitung" verweist darauf, dass es sich bei diesen "Entscheidungsträgern" offenbar um ÖVP-Politiker handeln soll.
Die WKStA ermittelt in anderer Sache zudem weiterhin gegen Sobotka. Nach Aussagen von Thomas Schmid soll der Nationalratspräsident im Zusammenhang mit einer Steuerprüfung der inzwischen aufgelösten Erwin-Pröll-Stiftung versucht haben, den ehemaligen ÖBAG-Chef und Ex-Generalsekretär im Finanzministerium zu beeinflussen und bei ihm zu interveniert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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