Wer darf was
Offene Fragen und skurrile Regeln rund um Quarantäne-Aus
Mit 1. August wird die Corona-Quarantäne abgeschafft. Dann gelten für positiv Getestete nur noch Verkehrsbeschränkungen. Viele Fragen sind aber noch immer ungeklärt. Außerdem sorgt so manch skurrile Regelung für fragende Blicke.
ÖSTERREICH. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich schon bald nicht mehr zuhause isolieren. Stattdessen gelten sogenannte Verkehrsbeschränkungen. Infizierte müssen dann in Innenräumen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Im Freien können sie die Maske bei ausreichend Abstand zu anderen Personen abnehmen. Wir haben berichtet. Dass sich alle Betroffenen an diese Regeln halten werden, ist unwahrscheinlich. Außerdem sind noch viele Fragen - vor allem rund um das Thema Arbeit - offen.
Kein Anspruch auf Sonderurlaub
Ein Beispiel: Kinder, die positiv getestet werden, dürfen nicht in den Kindergarten. Pädagoginnen und Pädagogen, die ein positives Testergebnis haben, dürfen mit Maske aber arbeiten gehen. Das sorgt bei vielen Österreicherinnen und Österreichern für Kopfschütteln. Zuerst war außerdem nicht klar, ob Eltern zur Betreuung ihrer kranken Kinder zuhause bleiben dürfen. Gesundheitsminister Johannes Rauch fühlte sich für die Beantwortung dieser Frage in der ZIB2 zuerst gar "nicht verantwortlich", dann wollte er infizierte Kinder mit Maske doch in den Kindergarten schicken.
Dafür gibt es nun aber einen entsprechenden Rechtsanspruch. Eltern dürfen für die Pflege ihrer positiv getesteten Kinder daheim bleiben - allerdings nur für maximal sieben Tage. Außerdem gilt der Anspruch nur dann, wenn Kinder ausschließlich von Mutter oder Vater betreut werden können. Wenn das Kind kurz danach noch einmal krank wird, besteht der Anspruch erneut. Die Möglichkeit eines Sonderurlaubs zur Pflege gibt es aktuell nicht. Dieser Anspruch könnte aber möglicherweise mit dem Schulstart wieder in Kraft treten.
Aus medizinischer Sicht macht die Kindergartenregelung für Virologin Dorothee von Laer keinen Sinn. Sie kritisiert außerdem, dass man auch bei jeder anderen ansteckenden Krankheit zuhause bleiben müsse. Warum Corona nun zu einer Ausnahme werde, versteht sie nicht. Für sie sei es nicht verantwortbar, dass positiv Getestete in Zukunft mit Menschen in sensiblen Bereichen Kontakt haben werden. Denn: Laut von Laer schützt die FFP2-Maske nur bedingt vor Übertragungen.
Tanzen in Clubs ist mit Maske erlaubt
Im Internet sorgen neben der Kindergartenregelung noch andere Vorschriften für hochgezogene Augenbrauen. So dürfen Personen mit einem positiven Testergebnis zwar ins Lokal, Essen und Trinken ist wegen der durchgehenden Maskenpflicht aber nicht erlaubt. Man dürfte aber Freunde und Bekannte von dort abholen, verteidigt GECKO-Vorsitzende Katharina Reich. Infizierte können mit FFP2-Maske außerdem in Clubs tanzen gehen. Im Innenbereich muss die Maske durchgehend getragen werden. Bei Lokalen mit Außenbereich darf bei ausreichend Abstand auch ohne Mund-Nasen-Schutz getanzt werden. Wenn positiv Getestete im Outdoor-Bereich aber vom Servicepersonal an einem Tisch bedient werden, müssen sie sich entweder eine Maske aufsetzen oder kurz aufstehen und ausreichend Abstand einhalten.
Ab August könnte sich auch in Freibädern ein seltsames Bild zeigen. Menschen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, müssen laut der neuen Verordnung im Schwimmbecken eine FFP2-Maske tragen. Auf der Liegewiese kann diese bei genügend Abstand abgenommen werden. Ähnlich skurril könnte es in der Kirche werden. Positiv Getestete müssen wegen der Maskenpflicht auf die Hostie verzichten, der sogenannte Friedensgruß ist aber erlaubt. Dabei reichen sich alle die Hände.
Verläufe werden immer milder
In den vergangenen Wochen hat sich die Zahl der Patientinnen und Patienten auf den Normal- aber auch den Intensivstationen verdoppelt. Und das, obwohl die Immunität in der Bevölkerung bereits sehr hoch ist. Sei es nun durch eine überstandene Infektion oder durch die Impfung. Das ist laut der Virologin auch einer der Gründe, warum die Verläufe immer milder werden. Trotzdem dürfe nicht vergessen werden, dass Symptomfreie auch ansteckend sind - wenn auch deutlich weniger als Menschen mit schweren Verläufen.
Zum Thema:
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.