90.000 Betroffene
So werden Risikopatienten vom Job frei gestellt

Wer an einer schweren Vorerkrankung leidet, wird vom Sozialversicherungsträger einen Brief bekommen, so der Gesundheitsminister Anschober. | Foto: Andy Wenzel/bka
  • Wer an einer schweren Vorerkrankung leidet, wird vom Sozialversicherungsträger einen Brief bekommen, so der Gesundheitsminister Anschober.
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Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat am Dienstagnachmittag präzisiert, wie mit Arbeitnehmern, die sich in Risikogruppen befinden, umgegangen wird. Es wurde ein Katalog mit Krankheitsbildern erstellt, der festlegt, wie der Betroffene zu einer Freistellung kommt. Eine hoher Blutdruck werde aber nicht reichen, so der Minister vorab.

ÖSTERREICH. "Jetzt wisse man wer wirklich akut gefährdet ist, sagte Anschober. Man gehe von etwa 90.000 Betroffenen aus. Der neue Beschluss weist drei Risikogruppen aus: Ältere Personen über 65, Ältere Personen mit schweren Vorerkrankungen und Menschen mit schweren Vorerkrankungen im arbeitsfähigen Alter. Die Sozialversicherungsträger werden ein Schreiben an die Betroffenen schicken. Diese müssen sich dann mit ihrem Arzt in Verbindung setzen. Gemeinsam wird ein Attest erarbeitet, sollte eine Akutgefährdung vorhanden sein. Mit diesem Attest kann der Betroffene zu seinem Arbeitgeber gehen, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Als Maßnahme könne z.B. der Arbeitsplatz so eingerichtet werden, dass der Mitarbeiter nicht gefährdet wird. Auch der Einsatz von Homeoffice oder eine Freistellung ist möglich.

Wie mit Angehörigen umgegangen wird, die im denselben Haushalt mit Risikogruppen leben, und arbeiten müssen, werde man erst später bekannt geben. Die konkreten Krankheiten in diesem Katalog werden nicht kommuniziert. Fest steht, dass es keine "definitive, abschließende Liste" gibt, sagte Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. Die Letztentscheidung obliege dem behandelnden Arzt. Natürlich gilt dieser Katalog auch für Mitarbeiter in systemerhaltenden Berufen. Auch zu einer Kündigung aufgrund der vorgeschriebenen Dienstfreistellung darf es nicht kommen, betont sie.

Ab dem 4. Mai gültig

Der Gesetzesvorschlag soll laut dem Minister rasch im Parlament eingebracht werden, ab dem 4. Mai soll es rechtskräftig sein. Ab diesem Datum solle man zum Arzt gehen, damit die Atteste auch rechtsgültig seien. Auf den Datenschutz werde geachtet: "Die Daten bleiben bei der Sozialversicherung", versicherte der Vorsitzende des Dachverbands der Sozialversicherungsträger Peter Lehner. 

Ärztekammer-Präsident Thomas Szerkeres betonte noch einmal, dass es nicht um Diabetes oder ein hohen Blutdruck gehe, denn solche könne man mit Medikamenten gut behandeln und stellen kein erhöhtes Risiko für eine Covid19-Infektion dar. Sollte jemand keinen Brief von der Sozialversicherung bekommen und krank sein, "dann sollten Sie zum Arzt gehen und er wird beurteilen, ob sie in die Gruppe fallen", so Szekeres. Das gelte vor allem für Personen, die ihre Behandlung nicht über die Sozialversicherung abgewickelt haben und daher nicht in deren Daten aufscheinen. Wichtig sei hier immer die Differenzierung.

Hier geht es zum Liveticker: 

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