Reaktionen zu neuem Tierschutzgesetz
Von "Schwachsinn" bis "Meilenstein"

Vollspaltenböden sind ab 2040 verboten. Viele kritisieren die lange Übergangsfrist. | Foto: VGT
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Am Donnerstag hat der Nationalrat gleich mehrere Änderungen im Tierschutzgesetz beschlossen. Darunter auch das endgültige Aus für Vollspaltenböden in Schweinemastbetrieben. Für die Opposition ist die lange Übergangsfrist "Schwachsinn". Die Grünen bezeichnen den Schritt hingegen als "Meilenstein".

ÖSTERREICH. Nun ist es fix - ab 2040 wird es in Österreich keine Vollspaltenböden mehr geben. Bis dahin können Ställe aber ganz normal weiterbetrieben werden. Der Einbau solcher Böden ist ab 2023 verboten. Ein Schlupfloch gibt es allerdings: Neu- und Umbauten können auf das "dänische System" zurückgreifen. Dieses hat nur halb so viele Spalten wie klassische Vollspaltenböden und der Bereich darf nur ein Drittel der Buchtenfläche ausmachen. Und: Dieses System darf nach der Erstzulassung für 23 Jahre weitergeführt werden. 

Ende der Vollspaltenböden bei Schweinen

"Dänisches System" als Schlupfloch

Für viele ist die Übergangsfrist bis 2040 viel zu lange. Cornelia Ecker von der SPÖ spricht etwa von einer "Frotzelei", für NEOS-Abgeordnete Katharina Werner ist der Beschluss ein schlechter Scherz. Georg Prinz vom Verein Gegen Tierfabriken (VGT) meint dazu:

"Die Politik hat jetzt wichtige Weichen gestellt, und Spielraum geschaffen, jetzt liegt es auch an Handel, Gastronomie und Verarbeiter:innen, diesen Spielraum mit Leben zu erfüllen! Wir werden weiterhin einfordern, dass das tatsächliche Ende der Vollspaltenböden in Österreich viel schneller kommt. Diesen weiteren Einsatz für ein Ende des Vollspaltbodens schulden wir den Millionen von Schweinen, die bis zum endgültigen Aus immer noch in diesem Haltungssystem leiden müssen."

Drei Wochen alte Kälber werden ins Ausland gebracht

Änderungen gibt es auch in puncto Tiertransporte. Kälber dürfen in Zukunft erst im Alter von drei Wochen transportiert werden. Davor war das bereits für zwei Wochen alte Tiere möglich. In diesem Alter sind die Jungtiere aber noch auf ihre Mutter angewiesen. Das kritisiert auch Ann-Kathrin-Freude vom VGT:

"Die Erhöhung des Mindesttransportalters um eine Woche bringt den Kälbern leider gar nichts, da sie noch immer von der Muttermilch abhängig sind und am Transporter nicht versorgt werden können und damit die gesamte Fahrt über Hunger leiden. Das ist inkaufgenommenes, bewusstes Tierleid."

Kühe sollen in Zukunft mindestens 90 Tage pro Jahr ins Freie können. Überprüfen kann man die Umsetzung dieser Regelung aber kaum.  | Foto: VGT.at
  • Kühe sollen in Zukunft mindestens 90 Tage pro Jahr ins Freie können. Überprüfen kann man die Umsetzung dieser Regelung aber kaum.
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Auslauf für Kühe kann nicht überprüft werden

Weitere Änderungen gibt es etwa bei der Daueranbindehaltung von Kühen. Diese müssen in Zukunft mindestens 90 Tage pro Jahr Weidegang bekommen. Dafür reichen allerdings schon wenige Minuten. In der Praxis kann die Umsetzung aber nicht wirklich überprüft werden. 

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