"Bodenschutzvertrag"
WWF stellt Maßnahmenkatalog gegen Bodenverbrauch vor

Wirksame Bodenschutzmaßnahmen seien angesichts der "sich zuspitzenden" Klimakrise bereits "überfällig", so das WWF.  | Foto: Gemeinde Engerwitzdorf
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Der Bodenverbrauch ist in Österreich weiterhin auf einem hohen Niveau und liegt weit über dem Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung. Die Umweltorganisation WWF fordert nun Maßnahmen von der Regierung, um den Verbrauch einzudämmen. Dafür wurde ein Katalog mit zwölf Punkten ausgearbeitet, der nun veröffentlicht wurde.

ÖSTERREICH. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Bodenverbrauch bei zehn Hektar täglich. Das berichtet das Umweltbundesamt. Damit liegt Österreich weit über dem Ziel, denn mit der "Nachhaltigkeitsstrategie" wollte der Bund den Bodenverbrauch auf 2,5 Hektar pro Tag verringern, wie die Umweltorganisation WWF kritisiert. 

58 Prozent Versiegelungsgrad

Von diesen zehn Hektar beanspruchten Bodens wurden 5,8 Hektar täglich versiegelt, das bedeutet, dass er mit einer wasserundurchlässigen Schicht überzogen wurde. Damit lag der Versiegelungsgrad bei 58 Prozent, was eine Steigerung im Gegensatz zu den Vorjahren (knapp über 40 Prozent) zeigt, so das Umweltbundesamt. Das WWF Österreich hat daher gemeinsam mit Daniel Ennöckl, Professor für öffentliches Recht an der Wiener Universität für Bodenkultur (BOKU), einen Maßnahmenkatalog mit zwölf Punkten ausgearbeitet.

"Politik unternimmt nicht genug gegen Flächenfraß"

Der Bodenverbrauch sei laut WWF eines der "drängendsten ökologischen Probleme in Österreich", da Böden zu wichtigen Verbündeten im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise zählen. Das WWF vermisst weiterhin eine verbindliche Bodenstrategie, um den Bodenverbrauch einzudämmen. Bisher bestehende Konzepte seien "zahnlos", da sie leicht zu umgehen seien oder schlicht nicht angewandt werden.

Verbindliche Obergrenze für Bodenverbrauch

Als erster Punkt in dem Katalog wird eine verbindliche Obergrenze für den Bodenverbrauch gefordert. Durch den Abschluss einer Vereinbarung nach Artikel 15a-B-VG zwischen Bund und Ländern soll das Ziel, Bodenverbrauch auf 2,5 Hektar täglich zu reduzieren, bis 2030 verpflichtend werden.

Außerdem soll es für die Gemeinden verpflichtend werden, einmal im Jahr (Stichtag: 31. März) auf der Gemeindewebsite zu veröffentlichen, welche Menge an Boden in Bauland umgewidmet wurden. Auch soll dabei bekannt gemacht werden, für wie viele Flächen eine Baugenehmigung erteilt wurde und wie viel unbebautes Bauland noch verfügbar ist.

Bodenversiegelung als Kriterium bei UVP

Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen fordert das WWF, künftig auch Bodenversiegelung als Tatbestand gelten zu lassen. Die Nutzung von Leerstand solle angekurbelt werden. Dies könne durch verpflichtendes Monitoring von leer stehenden Gebäudeflächen und Böden sowie durch Anreize wie eine Leerstandsabgabe erwirkt werden. Eine Versiegelungsabgabe solle dazu führen, dass die Versiegelung von Boden "möglichst unrentabel" gemacht werde, so das WWF in seinem Maßnahmenkatalog.

Wirksame Bodenschutzmaßnahmen seien angesichts der "sich zuspitzenden" Klimakrise bereits "überfällig", so das WWF.  | Foto: Gemeinde Engerwitzdorf
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Wirksame Bodenschutzmaßnahmen seien angesichts der "sich zuspitzenden" Klimakrise bereits "überfällig", so das WWF. Die Forderungen des Katalogs würden eine "Auswahl" an möglichen Maßnahmen für Raumplanung und Steuersysteme bilden und sollen als "Basis" eines "Bodenschutzvertrags" zwischen Bund, Ländern und Gemeinden dienen. 

Die Forderungen im Überblick

Das sind die 12 Forderungen des Maßnahmenkatalogs:

  1. Verbindliche Obergrenze bei Bodenverbrauch
  2. Gemeinden zum Monitoring verpflichten
  3. Bodenversiegelung als Tatbestand bei Umweltverträglichkeitsprüfungen
  4. Verpflichtende Strategie zum Bodenverbrauch für alle Gemeinden
  5. Verpflichtung der Landesregierungen, in der überörtlichen Raumordnung Vorgaben an die Gemeinden aufzustellen
  6. Mit strengen Kriterien die Umwidmung von Bauland beschränken
  7. Baulandmobilisierung durch befristete Widmungen von bestehendem Bauland und Rückwidmung in Grünland nach Ablauf einer Frist
  8. Nutzung von leer stehendem Bauland ankurbeln
  9. Bauordnungen entsprechend anpassen, wie eine Pflicht zum mehrstöckigen Bau
  10. Nachhaltige Wohnbauförderung wie Anreize für flächensparende Bebauung
  11. Anpassung des Finanzausgleichs, sodass sparsame Bodennutzung belohnt wird
  12. Versiegelungsabgabe für neu versiegelte Böden

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