Nach Urteil
Hotels müssen Assistenzhunde in allen Bereichen zulassen
- Ein aktuelles, rechtskräftiges Urteil in Österreich setzt ein Zeichen für Inklusion und Barrierefreiheit: Hotels dürfen Assistenzhunden den Zutritt zu zum Hotel oder zu bestimmten Bereichen wie Restaurants oder Wellness nicht mehr verweigern.
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Assistenzhunde müssen in Hotels in Österreich Zugang zu allen Bereichen bekommen, denn diese dürften nicht mit normalen Haustieren gleichgesetzt werden, hieß es in einem Urteil.
ÖSTERREICH. Ein aktuelles, rechtskräftiges Urteil in Österreich setzt ein Zeichen für Inklusion und Barrierefreiheit: Hotels dürfen Assistenzhunden den Zutritt zum Hotel oder zu bestimmten Bereichen wie Restaurants oder Wellness nicht mehr verweigern. Eine Frau mit Mobilitätseinschränkung hatte geklagt, nachdem ihr ein Gesundheitsurlaub in einem Wellnesshotel verwehrt wurde, da ein Hund nach Angaben des Hotels in Wellness- und Essbereichen "unhygienisch" sei.
Die Frau fühlte sich durch die Abweisung gedemütigt und verklagte daraufhin das Hotel wegen Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und wandte sich an den Klagsverband, um dagegen vorzugehen. Mit Erfolg: Die Verweigerung des Zutritts wegen der Begleitung des Hundes stelle eine solche Diskriminierung dar. Die Klägerin erhielt 800 Euro Schadenersatz. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Richtungsweisendes Urteil"
Lisa Schrammel, Juristin beim Klagsverband, sprach von einem "richtungsweisenden Urteil für Menschen mit Assistenzhunden". Der Hund der Klägerin unterstützt sie im Alltag – etwa durch das Öffnen von Türen oder das Aufheben von Gegenständen – und ist damit weit mehr als ein gewöhnliches Haustier.
- Der Hund der Klägerin unterstützt sie im Alltag – etwa durch das Öffnen von Türen oder das Aufheben von Gegenständen – und ist damit weit mehr als ein gewöhnliches Haustier. (Symbolbild)
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- hochgeladen von Anna-Maria Riemer
Genau diesen Unterschied betonte auch das Gericht. In der Urteilsbegründung wurde klar festgehalten, dass ein Assistenzhund nicht mit einem Haustier gleichgesetzt werden darf. Die Verweigerung des Zutritts zum Restaurant-, Therapie- und Wellnessbereich des Hotels sei eine klare Benachteiligung aufgrund einer Behinderung.
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