Tabakmonopol-Novelle
CBD-Branchenvertreter kündigen Verfassungsbeschwerde an

Novelle des Tabakmonopolgesetzes: CBD-Branche sieht ihre Existenz bedroht. | Foto: APA-Images / APA / ROLAND SCHLAGER
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Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) stellt sich gegen die auf den Weg gebrachte Novelle des Tabakmonopolgesetzes und will vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen. Die Branche sieht sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.

ÖSTERREICH. Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) hat am Mittwoch bekanntgegeben, eine Beschwerde gegen die von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Tabakmonopolgesetzes beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzubringen. 

Die Gesetzesnovelle wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen. So sollen Nikotinbeutel künftig ausschließlich in Trafiken erhältlich sein. Auch im Bereich der E-Liquids bringt die Novelle Änderungen: Dampfershops werden durch die neue Lizenzregelung in das bestehende Tabakmonopol eingegliedert, bestehende Betriebe sollen dabei eine 20-jährige Lizenz erhalten. Hanfshops, die ebenfalls dem Monopol zugeordnet werden, erhalten hingegen eine andere Übergangslösung. Für rauchbaren CBD-Hanf mit einem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent sieht die Bundesregierung lediglich eine dreijährige Frist zur betrieblichen Neuorientierung vor – MeinBezirk berichtete.

Nikotinbeutel werden in Österreich bald deutlich teurer

Genau diese unterschiedlichen Übergangsfristen werden vom ÖCB kritisiert. Obmann Klaus Hübner bezeichnete die vorgesehenen Übergangsfristen am Mittwoch in einer Aussendung als existenzbedrohend: "Die Politik gibt unserer Branche drei Jahre Gnadenfrist – danach droht ein faktisches Berufsverbot. Während E-Liquid-Shops 20 Jahre Zeit bekommen, werden wir behandelt, als müsste man uns loswerden."

ÖCB: "Rund 1.000 Arbeitsplätze gefährdet"

Die Novelle komme aus Sicht der Branche zu einem Zeitpunkt, an dem viele Betriebe aufgrund der wirtschaftlichen Lage bereits stark unter Druck stehen. Mit Stand August gab es in Österreich rund 500 solcher Geschäfte, allein in Wien waren es 100. Laut ÖCB sind diese sowie rund 1.000 Arbeitsplätze landesweit durch die Novelle gefährdet.

Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht die Novelle kritisch. Mayer zufolge gebe es keine sachliche Basis, CBD-Produkte dem Tabakmonopol zuzuordnen. Die ungleichen Übergangsfristen verletzten seiner Einschätzung nach den Gleichheitsgrundsatz und seien verfassungsrechtlich problematisch. Die Bestimmungen würden zudem in die Erwerbsfreiheit eingreifen. Mayer erklärte: "Diese Regelung verfolgt keinen legitimen Zweck im Rahmen des Tabakmonopols. Wenn ein Produkt nicht ins Monopol gehört, kann es dort auch nicht bleiben. Genau das werden wir prüfen lassen."

Mit Stand August gab es in Österreich rund 500 CBD-Geschäfte, allein in Wien waren es 100. Laut ÖCB-Obmann Hübner sind diese sowie rund 1.000 Arbeitsplätze landesweit durch die Novelle gefährdet. | Foto: Stefan Joham
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Der ÖCB warnt indes, dass Österreich mit der Neuregelung im europäischen Vergleich zurückfallen könnte. Während andere Staaten modernere Cannabispolitiken schaffen, drohe hierzulande eine bestehende Wertschöpfungskette zu zerbrechen. Lukas Bock, Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens "Supherb", betonte die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für Händler, Produzenten und Landwirtschaft.

Hübner erneuerte daher die Forderung nach einem eigenständigen, modernen Cannabisgesetz: "Europa geht voran – Österreich darf nicht zum Cannabis-Exoten werden. Es braucht endlich ein g’scheites Cannabisgesetz."

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Novelle des Tabakmonopolgesetzes: CBD-Branche sieht ihre Existenz bedroht. | Foto: APA-Images / APA / ROLAND SCHLAGER
Mit Stand August gab es in Österreich rund 500 CBD-Geschäfte, allein in Wien waren es 100. Laut ÖCB-Obmann Hübner sind diese sowie rund 1.000 Arbeitsplätze landesweit durch die Novelle gefährdet. | Foto: Stefan Joham
vlnr. Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer (Verfassungsjurist), Dr. Gerald Ganzger (Medien- und Wirtschaftsanwalt), Lukas Bock (GF & Hanfshopbetreiber "supHerb"), Mag. Klaus Hübner (ÖCB-Obmann) | Foto: Stefan Joham

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