Fußball-EM
Finanzpolizei deckt 190 "Fouls" bei Public Viewings auf

- Im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft kündigte die Finanzpolizei an, Schwerpunktkontrollen bei Public Viewings in Österreich durchzuführen. Wie die Bilanz der Aktion zeigt, haben "nicht alle Betriebe einen 'Fair Play'-Gedanken bei ihren Geschäften an den Tag gelegt", heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums.
- Foto: BMF/Finanzpolizei
- hochgeladen von Maximilian Karner
Im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft kündigte die Finanzpolizei an, Schwerpunktkontrollen bei Public Viewings in Österreich durchzuführen. Wie die Bilanz der Aktion zeigt, haben "nicht alle Betriebe einen 'Fair Play'-Gedanken bei ihren Geschäften an den Tag gelegt", heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums.
ÖSTERREICH. Im Rahmen der Schwerpunktaktion kontrollierte die Finanzpolizei vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Securityfirmen, Wettanbieter und Fanartikelverkäufer standen im Fokus. An 91 Einsatzorten in ganz Österreich wurden so insgesamt 170 Betriebe von 234 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzpolizei überprüft.
Dabei wurden unter anderem 84 Übertretungen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, 30 nach dem Arbeitsgesetz, neun nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz, sieben nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie eine nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz festgestellt. Zudem wurden in vier Fällen Verstöße gegen die Gewerbeordnung aufgedeckt.

- Im Rahmen der Schwerpunktaktion kontrollierte die Finanzpolizei vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Securityfirmen, Wettanbieter und Fanartikelverkäufer standen im Fokus.
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Wie das Finanzministerium mitteilte, nahmen es einzelne Betriebe auch nicht mit den Registrierkassen so genau. Insgesamt konnten 55 Verstöße in diesem Bereich aufgedeckt werden. Mit 24 Vergehen betraf die Mehrheit die Nichterteilung von Kassenbelegen, in zwölf Fällen wurde die Registrierkasse nicht verwendet. "In sechs Fällen war die gesetzlich vorgeschriebene Registrierkasse nicht einmal vorhanden", berichtet das Finanzministerium.
Strafen in einer Gesamthöhe von bis zu 630.000 Euro
"Wer sich nicht an die Spielregeln hält und sich dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, muss mit den Konsequenzen in Form von Geldstrafen rechnen. Die Arbeit der Finanzpolizei trägt damit wesentlich zum Schutz der ehrlichen Betriebe bei", betonte
Finanzminister Magnus Brunner. Den betroffenen Betrieben drohen nun Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 350.000 Euro und Finanzstrafen in einer Maximalhöhe von bis zu 280.000 Euro.
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