Gratwein-Straßengel
Buntes Kinder-Straßenfest für Verkehrssicherheit
Um auf das Rasen in Wohngebieten, wo Kinder zu Hause leben, aufmerksam zu machen, veranstaltet die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel gemeinsam mit zwei Ausschüssen und den Kindern selbst ein buntes Straßenfest.
GRATWEIN-STRASSENGEL. Am 4. und 6. Juli greift der Nachwuchs von Gratwein-Straßengel zu den Farben. Und das hat einen guten Grund: Obwohl in so einigen Straßen viele Familien mit ihren Kindern zu Hause sind, hält es manche Raserinnen und Raser nicht davon ab, den Fuß vom Pedal zu nehmen.
Mehr Farbe für die Sicherheit
Auf Bürgerinnen- und Bürgerinitiative veranstalten Gernot Papst, Fachausschussobmann für Jugend, Bildung und Sport, und Christoph Stangl, Fachausschussobmann für Straßen und Mobilität, am 6. Juli von 15 bis 18 Uhr ein Kinder-Straßen-Farbenfest. Dabei wird bereits im Vorhinein (am Montag und Mittwoch, jeweils von 7.30 bis 12.30 Uhr) ein Teil der Goethestraße und ein Straßenbereich Am Ring mit bunten Dispersionsfarben bemalt.
Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Bildungseinrichtungen der Marktgemeinde verwandeln diese Abschnitte in eine kreativen Zone. Elisabeth Sebastiani, Lehrerin an der Mittelschule Gratwein, und ein Team vom ClickIn-Jugendzentrum werden die Organisation vor Ort übernehmen. Jeder ist herzlich eingeladen, an der Mitgestaltung teilzunehmen.
Auf die Kleinsten achten
Denn die Aktion hat einen guten Grund: Als schwächste Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr sind Kinder auf die Aufmerksamkeit der Erwachsenen angewiesen. Ein gutes Training, um sich auf und entlang der Straßen sicher bewegen zu können hilft, nichtsdestoweniger sind es die Großen, die als Vorbild vorangehen sollten und auf die Kleinen Achtgeben müssen.
Laut dem Verkehrsclub Österreich wurden 2021 steiermarkweit bei 289 Verkehrsunfällen 397 Kinder verletzt. Die einzig positive Nachricht dabei ist, dass es das dritte Jahr in Folge keinen tödlichen Kinderunfall auf den steirischen Straßen gab.
Das ist zu beachten
Für die "Kreativzone" gelten Regeln: Die Zufahrt zu den Grundstücken der Anrainerinnen und Anrainer wird nur eingeschränkt möglich sein, ebenso zu Zu- und Abfahren zu den besagten Abschnitten. Die Marktgemeinde bittet, den Anweisungen zu folgen. Befugte Ordnerinnen und Ordner werden für die sichere Abwicklung sorgen.
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