So verhält man sich im Wahllokal

Zur Wahl gehen: Am Sonntag steht der Gang ins Wahllokal wieder an. | Foto: meinbezirk.at
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  • Zur Wahl gehen: Am Sonntag steht der Gang ins Wahllokal wieder an.
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Sonntag, 15. Oktober, 7 Uhr: Die Wahllokale in Graz öffnen sich. Wer am 25. Juli 2017 den Hauptwohnsitz in Graz hatte und spätestens am 15. Oktober 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat, darf an dem Tag in Graz wählen. Doch Achtung: Hierbei sind ein paar Dinge zu beachten. Ein Wahlleiter erzählt aus 20 Jahren Erfahrung.

"War immer so"

"Aber ich bin doch immer schon hierher gegangen" – diesen Satz hat Manfred Mörth, der auch diesen Sonntag wieder als Wahlleiter in Graz-Liebenau tätig sein wird, schon oft gehört. "Viele Leute gehen in den falschen Wahlsprengel, weil das Wahllokal ,eh immer dort war‘. Der Unterschied ist aber, dass früher öfter ein Gasthaus oder Kaffeehaus als Wahllokal angemietet wurde. Heute sind es vor allem öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten."

Hausverbot im Wahllokal?

Aus der Vergangenheit kann Mörth auf ein paar Schmankerln zurückgreifen. "Ein Wirt erteilte einem Gast einmal Hausverbot. Sein Lokal sollte dann als Wahllokal angemietet werden. Der Wirt meinte jedoch, dass dieser Gast sein Lokal nicht zu besuchen hätte – eine verzwickte Situation. Man wählte schlussendlich ein anderes Wahllokal", schmunzelt er.

Ausweis ist Pflicht

"Aber ihr kennt’s mich doch" – auch dies ist nichts Neues für Mörths Ohren. "Natürlich kennt man die Leute in seinem eigenen Bezirk als Wahlbeisitzer, dennoch gilt die gesetzliche Ausweispflicht. Also bitte unbedingt den Pass mitnehmen."

Wählen ist persönlich

Die Wahlkabine selbst ist einzeln aufzusuchen. "Manche Familien kommen in ganzen Rudeln und wollen zu dritt in die Kabine. Das geht aber nicht, man darf die Wahlkabine nur einzeln betreten. Die Wahl ist immerhin etwas Höchstpersönliches." Ebenso ist eine Wahl anonym handzuhaben. "Trotzdem fragen manche dann, wo sie jetzt hier auf dem Zettel unterschreiben sollen."

Erkennbarer Wählerwille

Bei der Stimmabgabe gilt: Der Wählerwille muss erkenntlich sein. Sprich, wer abseits vom Kreuzerl für die gewählte Partei auf andere lustige Ideen kommt, muss nicht unbedingt ungültig wählen. "Wenn alle Parteien angekreuzt sind bis auf eine, dann ist auch hier ein Wählerwille zu erkennen. Solche Fälle muss man sich dann aber einzeln anschauen."

Politisieren: Nicht im Wahllokal

Auf Diskussionen lässt sich Mörth gar nicht ein. "Manche wollen ihren Unmut kundtun und mit uns diskutieren, aber wir machen nicht mit, denn wir könnten dabei den Wählerwillen beeinflussen. Gäbe es eine Wahlpflicht, bräuchte nachher niemand schimpfen, weil jeder seine Stimme abgegeben hätte", appelilert Mörth gegen das Nörgeln danach.

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Zur Wahl gehen: Am Sonntag steht der Gang ins Wahllokal wieder an. | Foto: meinbezirk.at
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