Stadt Graz schleppt Autos ohne Kennzeichen ab

Verboten: Autos ohne Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. | Foto: Stadt Graz
  • Verboten: Autos ohne Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.
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KFZ-Besitzer meldeten ihre Autos während der Coronakrise ab. Falls sie jedoch im öffentlichen Raum ohne Kennzeichen abgestellt werden, werden sie abgeschleppt.

Die Stadtbaudirektion hat in diesem Fall leichtes Spiel, denn die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Kraftfahrzeuge, die auf einer öffentlichen Straße verkehrsbehindernd oder ohne Kennzeichen abgestellt sind, müssen abgeschleppt werden. Da einige Besitzer im Zuge der Corona-Ausgangsbeschränkungen ihre PKW abgemeldet, aber auf öffentlichen Straßen abgestellt haben, droht ihnen die Abschleppung. 
Das Straßenamt wird dies ab dieser Woche auch verstärkt kontrollieren, daher wird den Besitzern geraten, die Kennzeichen wieder zu montieren oder ihre Autos nicht im öffentlichen Raum abzustellen. 

Auch Fahrräder werden abgeschleppt

Das gleiche Schicksal droht übrigens auch Fahrrädern, die verkehrsbehindert abgestellt wurden sowie Schrotträdern, die im öffentlichen Raum stehen. "Als Grund für eine Abschleppung gelten für Pkw und Fahrräder gleichermaßen Delikte das Abstellen in einer Abschleppzone oder auf einem Behindertenparkplatz oder das Verstellen einer Leitlinie für Menschen mit Sehbehinderung. Abgeschleppt wird auch beim Parken vor einer Grundstücks- oder Hauseinfahrt, in einer Lade- oder Taxizone sowie in einem absoluten Halte- oder Parkverbot. Und auch bei einer Behinderung von Schienenfahrzeugen oder Linienbussen rückt der Abschleppwagen aus", heißt es vonseiten der Stadtbaudirektion.
Abgeschleppte Autos können bei der Firma Wuthe in der Triester Straße 25 abgeholt werden – und das rund um die Uhr. Fahrräder stehen täglich von 7 bis 17 Uhr bei der Holding Graz in der Sturzgasse 5-7 bereit. "Die Kosten für die Abschleppung eines ohne Kennzeichen abgestellten Pkw betragen 234 Euro, dazu kommen pro Tag Verwahrungskosten von 13,20 Euro. Wird in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen abgeschleppt, erhöht sich der Tarif. Beim Fahrrad schlägt sich die Abschleppung mit 28,80 Euro auf die Geldbörse, an Verwahrungskosten kommen hier pro Tag weitere 1,74 Euro dazu", erklärt die Stadtbaudirektion.

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