Stadtentwicklung Graz
Neuer Grünflächenfaktor in Kraft getreten

Der neue Grünflächenfaktor legt unter anderem eine verpflichtende Begrünung von Dächern ab 60 Quadratmeter für mehr Versickerungsmöglichkeiten in der Stadt fest. | Foto: Stadt Graz, Dominik Piringer
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  • Der neue Grünflächenfaktor legt unter anderem eine verpflichtende Begrünung von Dächern ab 60 Quadratmeter für mehr Versickerungsmöglichkeiten in der Stadt fest.
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Seit vergangener Woche ist der Grünflächenfaktor in der Stadt Graz in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung legt die Stadt nun fest, welches Mindestausmaß an unversiegelter Fläche bei jedem neuen Bauvorhaben berücksichtigt werden muss.

GRAZ. Im Kampf gegen die Verbauung sowie die Versiegelung bedarf es neuer rechtlicher Rahmenbedingungen. Mit dem Grünflächenfaktor steht der Stadt nun ein wirksames Instrument dafür zur Verfügung. Die Festlegung des Grünflächenfaktors wurde am 6. Juli im Stadtsenat einstimmig angenommen und ist seit 19. Juli wirksam.

Stadtrat Manfred Eber (KPÖ), verantwortlich für die Bau- und Anlagenbehörde der Stadt, freut sich über die Einlösung des Wahlversprechens von KPÖ, Grüne und SPÖ:

"Diese neue Verordnung ermöglicht es der Stadt Graz, aktiv gegen die Versiegelung vorzugehen und zu verhindern, dass Investoren aus reinem Profitinteresse Grünflächen bis zum letzten Quadratmeter zubetonieren können. Außerdem haben wir mit dem ‚Baumbonus‘ einen starken Anreiz geschaffen, damit bei Bauvorhaben Bäume erhalten bleiben und neue gepflanzt werden."
Manfred Eber, Bau- und Anlagenbehörde Stadt Graz

Was bedeutet das konkret?

Der Grünflächenfaktor legt einen bestimmten Anteil an Grünfläche für jedes Bauvorhaben im gesamten Grazer Stadtgebiet fest. Als Beispiel: Zukünftig müssen auf Grundstücken mit Geschossbauten 60 Prozent der Gesamtfläche oder bei Baugebieten im Grüngürtel 80 Prozent unversiegelt sein.

Aufschlüsselung des Grünflächenfaktors je Bauvorhaben. | Foto: Büro: Stadtrat Manfred Eber
  • Aufschlüsselung des Grünflächenfaktors je Bauvorhaben.
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Der neuen Richtlinie zufolge muss der Versiegelungsgrad bei Neu-, Um- und Zubauten im Bestand verbessert werden.

In diesem Rahmen wird auch ein Bonussystem zur Berechnung des Grünflächenfaktors etabliert – der sogenannte Baumbonus. So will die Stadt Anreize für die Baumerhaltung, die Pflanzung neuer Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung schaffen.

Auch festgeschrieben im Grünflächenfaktor: Wasserflächen mit Bodenanschluss, beispielsweise Naturteiche, wirken sich positiv auf die Gesamtbilanz rund um Grünfläche und Versiegelung aus. Anders bei Pools, diese gelten als versiegelte Fläche.

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