Sicherheit im Alter: Stadt Graz ermöglicht pflegebedürftigen Menschen das Verweilen in den eigenen vier Wänden
Der Weg ins Pflegeheim ist bekanntlich langwierig, stressig und mit hohen Kosten verbunden, doch das hat nun ein Ende. Pflegestadtrat Robert Krotzer (KPÖ) präsentierte einen neuen Folder und Zahlungsmodell für Pflegegelder.
Immer mehr Pflegebedürftige
Von 2017 auf 2018 hat die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Graz zugenommen. Rund 1.700 Menschen wurden im Jahr 2018 in einem privaten Pflegeheim unterstützt, etwa 325 Personen in städtischen Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ). Die Steigerung ist sowohl auf demografische als auch auf politische Ursachen zurückzuführen. Die Abschaffung des Pflegeregresses, welcher nur im stationären Bereich Oberhand bekam, sei Schuld daran, dass immer mehr Menschen in Heime wollen und Personen, die vor zwei Jahren die Heimkosten noch selbst übernommen haben, nun um Pflegegelder und Zuzahlungen ansuchen.
Einstufung der Pflegegeldklassen
Hat man Pflegestufe eins, zwei oder drei erfolgt vor der Aufnahme ins Pflegeheim noch eine Überprüfung durch Pflegesachverständige, die dann die Pflegegeldklasse festlegen. Wer aber über Pflegegeld der Stufe vier und aufwärts verfügt, hat sofortigen Anspruch auf (Rest-)Kostenübernahme.
Erleichterung bei der Antragstellung
Der Weg von den eigenen vier Wänden ins Pflegeheim ist nun mal mit Papierkram und Kosten verbunden. "Wer pflegebedürftig, aber nicht in der Lage ist, die Kosten für ein Heim selbst zu tragen, hat Anspruch darauf, dass einem die Gemeinschaft solidarisch zur Seite steht“, fordert Krotzer. „Damit die Anträge rasch bearbeitet werden können, wird eine Reihe von Unterlagen benötigt“, erklärt Andrea Fink, Leiterin des Sozialamts der Stadt Graz. Mit dem neuen Folder, der präsentiert wurde, sollen die Behördenwege für die Bedürftigen vereinfacht und verkürzt werden.
Eigenheim statt Pflegeheim
"Es geht darum, dass die Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben können“, so Krotzer. Darum wurde in Graz das neue Zahlungsmodell eingeführt, welches Pflegebedürftigen ermöglicht, auch zuhause bleiben zu können und sie nicht aus einer finanziellen Not in ein Heim müssen. "Bei mobilen Pflegediensten in Graz stellen wir sicher, dass den Menschen jedenfalls die Höhe der Mindestpension von 885 Euro für Miete und Lebensalltag verbleibt“, betont Krotzer. Eine Forderung des Pflegestadtrats ist auch, dass der Regress für die mobile Pflege abgeschafft wird, gleich wie bei der stationären.
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