Steuerberatung
Bei Steuerfragen Zeit und Geld sparen

Wenn es um Steuerfragen geht, greift man am besten auf professionelle Beratung zurück.  | Foto: Pixabay
  • Wenn es um Steuerfragen geht, greift man am besten auf professionelle Beratung zurück.
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Egal ob man beruflich selbständig oder angestellt ist – steuerliche Fragen tauchen immer auf. Auch hinsichtlich rechtlicher Punkte sind häufig professionelle Auskünfte gefragt. Wir haben uns angesehen, wo man Informationen und Beratungen aus erster Hand bekommt und dabei auch ein paar hilfreiche Tipps herausgefiltert, damit Steuern und Recht nicht zu zeitaufwändigen Hürden werden.

Professionelle Beratung

Wer ein Unternehmen gründen möchte oder bereits selbständig ist, erhält durch die Wirtschaftskammer neben der organisatorischen Beratung auch Auskünfte zu Steuerfragen, ebenso durch den persönlichen Steuerberater. Daneben sind Notare und Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpersonen, wenn es um konkrete Anfragen zu rechtlichen Belangen geht. Zudem führen diese auch kostenlose Erstberatungen durch: In den steirischen Rechtsanwaltskanzleien finden diese immer freitags (Anm.: in Liezen dienstags) von 14 bis 17 Uhr zu den jeweiligen Fachgebieten des Rechtsanwalts statt.
Unselbständig Beschäftigten bietet die Arbeiterkammer online übersichtliche Informationen sowie Beratung vor Ort an den dreizehn Außenstellen in der Steiermark. Hiefür ist eine Terminvereinbarung vorab notwendig. Natürlich sind auch für Privatpersonen Notare und Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner.

Vorsicht: Grenzbeträge

Worauf gilt es nun bei steuerlichen Angelegenheiten zu achten? Für Arbeitnehmer mit Teilzeitbeschäftigung oder nicht durchgehender Beschäftigung wäre es sinnvoll, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen, sollte diese nicht ohnehin automatisch vom Finanzamt durchgeführt werden. Bei entsprechend niedrigem Einkommen kann es nämlich zu einer Negativsteuer kommen.
Achtung in diesem Fall: Wer mit zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, von denen jedoch ein Teil bei der Arbeiternehmerveranlagung zurückgeholt werden kann. Auch bei Unternehmern gilt es, die jeweiligen Grenzbeträge zu beachten. So liegt die Grenze für die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern aktuell bei 35.000 Euro. Liegt man innerhalb von fünf Jahren mehr als einmal (ab 1.1.2020 neue Regelung) um mehr als 15 Prozent darüber, wird eine Umsatzsteuer fällig. Wer als Kleinunternehmer tätig ist, zahlt bis zu dieser Grenze zwar keine Steuern, kann aber auch keine Vorsteuer abziehen. Rechnungen müssen daher ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Tipp: Ausbildung absetzbar

Absetzen von der Steuer lassen sich auch Ausbildungs- und Werbekosten. Diese sind bei unselbständig Beschäftigten in der Arbeitnehmerveranlagung einzutragen und die entsprechenden Nachweise zur Ausbildung aufzubewahren. Abzugsfähig sind Kursgebühren, Kursunterlagen, Prüfungsgebühren, Kopierkosten sowie auch die Fahrtkosten zum Kursort.
Wer seinen Computer auch beruflich nutzt kann diesen über drei Jahre hinweg als Werbungskosten von der Steuer abschreiben. Seit 2017 werden auch Spenden sowie der Kirchenbeitrag automatisch von der Steuer abgezogen, da diese Zahlungen von den jeweiligen Institutionen direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden.
Nähere Informationen dazu geben die Steuerberater der Wirtschaftskammer Steiermark, die Steiermärkischen Rechtsanwälte, die Österreichische Notariatskammer, die Arbeiterkammer Steiermark und natürlich die gewerblichen Steuerberater: wko.at, rakstmk.at, notar.at, arbeiterkammer.at

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