Frächter ziehen vor das Höchstgericht

- Wo dürfen „Brummis“ fahren und wo nicht? Diese Frage soll nun von den Höchstrichtern geklärt werden.
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- hochgeladen von Mario Lugger
Alles soll überall erhältlich sein, doch wehe, der dafür notwendige Verkehr rollt an der eigenen Haustür vorbei. Dann werden aus Frächtern schnell Feindbilder, die mit allen Mitteln bekämpft werden. Und das hat Folgen: Immer mehr Straßen werden für „Brummis“ gesperrt. Erlaubt sind lediglich Ziel- und Quellverkehr, also der von einem Gebiet ausgehende bzw. in diesem endende Schwerverkehr.
Das Problem dabei: „In Österreich gibt es bereits rund 130 solcher regionalen Fahrverbote und jedes ist anders. Er herrscht absolutes Chaos“, ärgert sich Frächter-Obmann Albert Moder. In der Wirtschaftskammer kämpft man darum seit geraumer Zeit für eine Vereinheitlichung dieses Wirrwarrs. Bis dato ohne Erfolg, nun will man vors Höchstgericht ziehen.
Auslöser ist ein Fall im Bezirk Murau. Dort wurde an der B317 ein Lkw-Fahrer zu einer Geldstrafe verdonnert, weil er auf der Fahrt von Lainbach (Bezirk Liezen) nach Italien einen Stopp in seiner Heimatgemeinde Möderbrugg einlegte. Der Fahrer wollte auf dem Firmengelände Holzpaletten umladen und eine Pause machen. Aus Sicht der Polizei habe er damit aber gegen das Lkw-Fahrverbot verstoßen. Der Abstecher zum Firmengelände sei weder Ziel- noch Quellverkehr, hieß es in der Strafbegründung, die auch vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) bestätigt wurde.
In der WK hat diese Entscheidung nun das Fass zum Überlaufen gebracht: „Wir haben die Causa rechtlich prüfen lassen. Aus unserer Sicht stellt sie einen Eingriff ins Eigentum dar, den wir so nicht hinnehmen können. Die freie Zufahrt zum Firmengelände muss gegeben sein“, so der GF der Fachgruppe Transporteure, Oliver Käfer. „Wir werden diesen Fall bis in die letzte Instanz durchfechten.“
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