Papamonat im Bezirk Horn verweigert
Arbeiterkammer erkämpft fast 10.000 Euro zurück
- Als der Vater seinen Arbeitgeber über den geplanten Papamonat informierte, folgte offenbar eine überraschende Reaktion.
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Im Bezirk Horn wurde der Papamonat für einen jungen Vater zum Rechtsstreit. Die Arbeiterkammer erkämpfte 9.810 Euro und machte damit die Ansprüche des Vaters geltend.
BEZIRK HORN. Als der Vater seinen Arbeitgeber über den geplanten Papamonat informierte, folgte offenbar eine überraschende Reaktion. Das Arbeitsverhältnis wurde bei der Österreichischen Gesundheitskasse als „einvernehmliche Auflösung“ gemeldet – obwohl der Arbeitnehmer einer solchen Beendigung nicht zugestimmt hatte. Damit stand nicht nur sein Arbeitsplatz, sondern auch die geplante erste Zeit mit seiner Familie auf dem Spiel. Der Papamonat ist für Väter unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
- Der Papamonat ist für Väter unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
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Der Betroffene wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Horn. Dort wurde der Fall arbeitsrechtlich geprüft und die offenen Ansprüche wurden eingefordert. Im Mittelpunkt stand unter anderem die Kündigungsentschädigung für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist. Die vermeintliche „einvernehmliche Auflösung“ hatte damit weitreichende finanzielle Folgen.
- „Leider zeigt dieser Fall, dass der Beitrag von Vätern in der ersten Zeit nach der Geburt in manchen Führungsetagen noch immer nicht geschätzt wird“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Andreas Riedl.
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Am Ende zahlte sich der Gang zur AK Horn aus. Insgesamt wurden sämtliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis nachberechnet. Der Arbeitnehmer erhielt schließlich 9.810,91 Euro brutto nachbezahlt. Für den Arbeitgeber wurde der Streit um den Papamonat damit teuer. Der Fall aus dem Bezirk Horn zeigt, welche finanziellen Folgen eine nicht korrekt beendete Beschäftigung haben kann.
- „Leider zeigt dieser Fall, dass der Beitrag von Vätern in der ersten Zeit nach der Geburt in manchen Führungsetagen noch immer nicht geschätzt wird“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Andreas Riedl.
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„Leider zeigt dieser Fall, dass der Beitrag von Vätern in der ersten Zeit nach der Geburt in manchen Führungsetagen noch immer nicht geschätzt wird“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Andreas Riedl. „Das lassen wir als Arbeiterkammer nicht zu. Wir haben dem Betroffenen zu seinem Recht und zu fast 10.000 Euro verholfen.“ Für Väter gilt beim Papamonat zudem ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.
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