Gerichtsvollzieher Daheim
Horner Mutter verzweifelt wegen Kirchensteuer

In Horn gerät eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern durch die Einforderung der Kirchensteuer in existenzielle Not. | Foto: Markus Kahrer
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In Horn kämpft eine alleinerziehende Mutter ums Überleben, während Gerichtsvollzieher wegen Kirchensteuer vor ihrer Tür stehen.

BEZIRK HORN. In Horn gerät eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern durch die Einforderung der Kirchensteuer in existenzielle Not. In einem anonymen Leserbrief an die Redaktion von MeinBezirk Horn schildert sie ihre Situation: „Ich bin fassungslos und wütend zugleich! Ich kämpfe jeden Monat, um meine Kinder zu ernähren, meine Miete, Strom, Wasser, Versicherungen und alle anderen Fixkosten zu zahlen, und trotz allem den Kopf mit mehreren Jobs über Wasser zu halten.“ Der unerwartete Besuch eines Gerichtsvollziehers wegen nicht gezahlter Kirchensteuer brachte sie an den Rand der Verzweiflung. Sie beschreibt, wie der Vorfall fast ihren Job gekostet hätte – eine existenzielle Bedrohung für jemanden, der allein für die Familie sorgt.

In einem anonymen Leserbrief an die Redaktion von MeinBezirk Horn schildert eine Mutter ihre Situation. | Foto: Markus Kahrer
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Die Mutter schildert in ihrem Brief die Diskrepanz zwischen ihrem Einsatz und der Behandlung, die sie durch die Kirchensteuer erfahren musste: „Ich werde behandelt wie eine Schuldnerin, trotz dem, dass ich sonst keine offenen Rechnungen habe. Wohnzuschuss bekomme ich keinen, da ich berufstätig bin, sagt Vater Staat! Meine Einstellung zu dieser Institution wird nun jeder nachvollziehen können.“ Sie kritisiert die fehlende Rücksichtnahme auf soziale Umstände und betont die psychische Belastung, die durch die Pfändung entstand, insbesondere für ihre Kinder, die mitansehen mussten, wie ein Gerichtsvollzieher ihr Zuhause betrat.

Existenz am Limit

Auf Nachfrage bei den zuständigen kirchlichen Stellen reagierte Pater Clemens Hainzl, zuständig für die Pfarren Neukirchen, St. Bernhard und Strögen-Frauenhofen, zurückhaltend: „Die Nachricht macht mich sehr betroffen. Ich selbst möchte zu den einzelnen Fragen keine Stellungnahme abgeben, da ich die näheren Hintergründe zu dem Einzelfall nicht kenne. Zudem ist hierfür in erster Linie die Kirchenbeitragsstelle zuständig. Grundsätzlich weiß ich aus einigen Erfahrungen, dass die Kirchenbeitragsstelle sehr entgegenkommend ist und es sehr, sehr lange dauert, bis eine Pfändung vollzogen wird (über Jahre hindurch Mahnungen!). Alleinerziehend wirkt sich auf alle Fälle auf die Berechnung aus.“ Hainzl betont, dass individuelle Härtefälle Berücksichtigung finden können, verweist aber auf die Zuständigkeit der Verwaltungsstelle.

In Horn gerät eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern durch die Einforderung der Kirchensteuer in existenzielle Not. | Foto: Markus Kahrer
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Thomas Fischbacher, Leiter der Abteilung Kommunikation der Diözese St. Pölten, stellt die rechtlichen Abläufe klar: „Es gibt in Österreich keine Kirchensteuer. Die Kirche erhält bis auf die Meldedaten keinerlei Information vom Staat und somit auch keine Gehaltsinformationen oder darüber, ob eine Person alleinerziehend ist oder nicht.“ Er erläutert den bürokratischen Ablauf: Die Katholikinnen und Katholiken erhalten zu Jahresbeginn eine Kontoinformation über den vorgeschriebenen Kirchenbeitrag und mögliche Rückstände. Erst nach drei Rückstandsjahren wird eine Klage eingeleitet. Insgesamt habe eine Person rund 4,5 Jahre Zeit, um auf Zahlungsaufforderungen zu reagieren, wobei Ratenzahlungen, Härtefallregelungen und sogar ein 50-prozentiger Erlass bei Abschluss eines SEPA-Lastschriftmandats möglich sind.

Härte der Kirchensteuer

Auch die Arbeiterkammer Horn sieht nur begrenzte Möglichkeiten zur Unterstützung: Bezirksstellenleiter Andreas Riedl erklärt: „Betreffend Abgaben in der Religionsgemeinschaft kann die AK tatsächlich nur am Rande beraten. Wenn es um Rückstände geht, ist normalerweise auch eine Ratenzahlung möglich. Wobei leider wenig Rücksicht auf soziale Umstände genommen wird.“ Die AK kann lediglich auf Gespräche mit der Kirchenbeitragsstelle verweisen, bei denen Belastungen, Kinderbetreuung und finanzielle Schwierigkeiten dargelegt werden können. Eine Garantie, dass daraufhin Rücksicht genommen wird, gibt es jedoch nicht.

Der letzte Ausweg bleibt jedoch noch offen – ein Austritt aus der Kirche ist immer möglich. | Foto: Markus Kahrer
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Die Situation der alleinerziehenden Mutter wirft damit ein Schlaglicht auf die Widersprüche zwischen Gesetz und gelebter Menschlichkeit. Während das System zahlreiche Mahnungen, Interventionsbriefe und Ratenmöglichkeiten bietet, bleibt für Betroffene wie sie der psychische Druck immens. „Kirchensteuer mag gesetzlich geregelt sein, aber Menschlichkeit sollte über Paragrafen stehen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollten Religionsgemeinschaften Mitgefühl zeigen und nach Lösungen suchen, statt Menschen in ohnehin schwierigen Lebenslagen noch weiter zu belasten“, schreibt die Mutter in ihrem Leserbrief. Ihr Fall verdeutlicht, dass rechtliche Vorschriften und bürokratische Abläufe schnell die persönliche Belastbarkeit überschreiten können, wenn kein individueller Ausgleich gefunden wird. Der letzte Ausweg bleibt jedoch noch offen – ein Austritt aus der Kirche ist immer möglich.

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