Gespaltene Meinungen
Früheres Aus des Vollspaltenbodens geplant
Seit 1994 fordert der Verein gegen Tierfabriken (VGT) das Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden. Jetzt wird es konkret: Der Verfassungsgerichtshof hebt die Übergangsfrist für Vollspaltenböden mit 1. Juni 2025 auf. Die Grünen sprechen von einem großen Erfolg. Die Landwirtschaftsvertreterinnen und Vertreter sprechen von großen Herausforderungen.
STEIERMARK. Die Schweinehaltung in Österreich, und damit auch in der (Süd)steiermark wird sich in den kommenden Jahren gravierend ändern. Anlass dafür gibt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Montag, das ein früheres Aus des Vollspaltenbodens nach sich zieht. Das Argument: Die Übergangsfrist für die Haltung auf Vollspaltenböden sei zu lange, deshalb wird diese mit 1. Juni 2025 aufgehoben.
Der grüne Tierschutzsprecher Georg Schwarzl aus Tillmitsch ist erfreut: „Dass die Vollspaltenböden jetzt doch wesentlich schneller der Vergangenheit angehören werden, ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen für mehr Tierwohl.“
„Jetzt ist wichtig, dass auch die ÖVP einsieht, dass wir für den Tierschutz eine schnelle Regelung finden müssen, um ein rasches Ende der Vollspaltenböden sicherzustellen.“
Georg Schwarzl, Tierschutzsprecher der Grünen
VGT kämpft seit Jahren
Der "Verein gegen Tierfabriken" kämpft und demonstriert bereits seit Jahren für einen befestigten Liegebereich ohne Spalten aus, der tief mit Stroh oder anderem organischen Material eingestreut ist. Nachweislich seien die Tiere dann gesünder und aktiver, und deutlich weniger aggressiv zu den anderen Schweinen.
2022 beschloss der Nationalrat in einer Änderung des Tierschutzgesetzes, dass ab 2040 unstrukturierte Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich (d.h. etwa ohne eigenen Liegebereich) in der Schweinehaltung für alle Haltungseinrichtungen verboten sind. Um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen, wurde vorerst eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Für neue Anlagen gilt das Verbot bereits seit 1. Jänner 2023.
Darüber hat MeinBezirk bereits im November 2022 berichtet:
Gegenargumente aus der Landwirtschaft
Viele Landwirtinnen und Landwirte haben bisher die Haltung von Schweinen und Rindern auf Vollspaltenböden mit folgenden Argumenten verteidigt: "Durch die Vollspalten kann der Harn und Kot abrinnen und so ist Sauberkeit und Hygiene im Stall gewährleistet." Tiefstreustallungen hätten sich nicht bewährt.
Bei Christoph Zirngast, Bezirksbauernkammerobmann aus Leibnitz, ist nach Bekanntwerden des jüngsten Beschlusses der Mailordner voll: "Die weitere Forcierung von Tierwohl-Maßnahmen in der heimischen Schweinehaltung ist den Landwirtinnen und Landwirten ein großes Anliegen. Die zukünftigen Haltungssysteme müssen praktisch umsetzbar sein und die Mehrkosten müssen fair abgegolten werden. Ein Fortbestehen unserer Familienbetriebe muss im Rahmen dieser Weiterentwicklung möglich sein. In Zeiten wie diesen ist die Aufrechterhaltung einer Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln unabdingbar."
"Das geltende Tierschutzgesetz ist im Bereich der Schweinehaltung eines der strengsten in Europa. Unsere Familienbetriebe befinden sich bereits jetzt in einem herausfordernden Wettbewerb mit den großen europäischen Produktionsländern."
Christoph Zirngast
"Die Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist bereits jetzt eine Herausforderung für unsere Schweinhaltungsbetriebe. Was das heute veröffentlichte Erkenntnis des VfGH konkret für die Betroffenen bedeutet, muss jetzt umfassend fachlich und juristisch analysiert werden", hebt Zirngast weiter hervor. Wichtig sei, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Schweinehaltung am europäischen Markt nicht zu gefährden und die Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher mit regionalem Schweinefleisch zu erhalten.
Übrigens: Der Konsum von Schweinefleisch rangiert auf der Hitliste der Österreicherinnen und Österreicher bekanntlich nach wie vor ganz oben.
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