Darlehen bei Insolvenz
Arbeiterkammer streckt Teil des Lohnes vor

Ein Darlehen der Arbeiterkammer kann im Falle einer Insolvenz des Betriebes, in dem man arbeitet,  über die Runden helfen. | Foto: MEV
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STEIERMARK. Die Arbeiterkammer Steiermark verlängert ihre Corona-Hilfe bis Ende 2022. Im Falle einer Insolvenz gewährt die AK ihren Mitgliedern ein zinsloses Darlehen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise haben Betriebe und Beschäftigte schwer getroffen. Nun dürfte nach Einschätzung der Experten auch noch die Omikron-Variante schon ab Jänner für eine neue Welle sorgen. In den kommenden Monaten sei eine Zunahme der Insolvenzen zu befürchten, davon würden auch viele steirische Beschäftigte betroffen sein, heißt es aus der Arbeiterkammer, die auf die Entwicklungen reagiert: Damit AK-Mitglieder nicht monatelang bis zur ersten Zahlung des Insolvenz-Entgelts warten müssen, verlängert die AK Steiermark ihre im Frühjahr 2020 eingeführte Corona-Hilfe bis Ende 2022.

Wenn der Lohn ausfällt, wachsen uns die Kosten schnell über den Kopf. Die AK kann im Falle einer Insolvenz des Betriebes mit Darlehen für Mitglieder aushelfen. | Foto: MEV
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Auch Lehrlingen wird geholfen

„Ziel der Corona-Überbrückungshilfe ist die Sicherung des Lebensunterhaltes der kammerzugehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Lehrlingen“, erklärt AK-Präsident Josef Pesserl. Aus den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre sei bekannt, "dass es bis zur ersten Zahlung des Insolvenzentgelts im Durchschnitt zwei Monate dauert", wie Bruno Sundl, Leiter der Insolvenz-Abteilung betont: „Diese Durchschnittswerte werden bei zunehmenden Insolvenzen nicht zu halten sein.“ Die Zeit bis zur Erstzahlung soll durch die AK-Hilfsgelder überbrückt werden.

Hilfe bis zu 6.000 Euro

Das zinsenlose Darlehen kann bis zur Höhe von 70 Prozent des laufenden Entgeltes – allerdings ohne anteilige Sonderzahlungen und Überstunden – und im Höchstfall  2.000 Euro netto im Monat betragen. Das Darlehen lässt sich für maximal drei Monate beantragen. Für die Bestimmung der Darlehenshöhe ist die bei Gericht eingebrachte Forderungsanmeldung heranzuziehen. Und wie wird gleichgerechnet? Das Darlehen wird in erster Linie durch Einbehalt des Insolvenz-Entgeltes am Treuhandkonto des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) Steiermark in der Höhe des Darlehens getilgt.

Der Antrag und Informationen über die Voraussetzungen zur Gewährung eines Darlehens finden sich unter www.akstmk.at/insolvenz

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