Sonderthema Angeln und Freizeit – Teil 1
Fischen ist weit mehr als nur ein Zeitvertreib
Fischen ist weit mehr, als nur eine Angel auszuwerfen. Auch für Kids ist das Abenteuer in der Natur ein Toptipp.
SÜDOSTSTEIERMARK. Einfach mal in aller Ruhe mitten in der Natur die Angel auswerfen – für viele gibt es wohl kein schöneres Hobby – so natürlich auch in der Südoststeiermark, wo sich zahlreiche Möglichkeiten auftun, um dem Fischen zu frönen.
Idylle pur bieten in der Südoststeiermark beispielsweise Wolfgang Zacharias und Marlies Haas am Areal der Saazer Teiche, wo sich u.a. Hechte, Zander, Karpfen und Störe tummeln. Von der Tageskarte über das Nachtfischen bis hin zur Jahreskarte ist alles möglich.
"In unserem Bezirk ist das Fischen sehr beliebt – es gibt kaum eine Familie, in der kein Angler mit dabei ist", erzählt Wolfgang Zacharias, der Fischer aus ganz Österreich auf seiner Anlage begrüßt. Das Besondere am Fischen sei laut dem Experten, er führt mit Marlies Haas auch den Koihof in Ratschendorf, die (gemeinsame) Erholung in der Natur und natürlich auch das Erfolgserlebnis, wenn ein Fisch angebissen hat.
Als sinnvolle Beschäftigung legt Zacharias auch Kindern und Jugendlichen das Fischen ans Herz – Kinderkurse bei den Saazer-Teichen sind in Planung.
Anfragen für Kinderkurse kann man in der Region etwa auch an den Fischereiverband Feldbach stellen. Besonders familienfreundlich ist des Weiteren auch "Christian's Fischer Stub'n" in Pirching am Traubenberg. Auch Rene Halbwirth steht beim "Strassenteich" in Oberrakitsch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Das braucht's für ein Angelabenteuer!
Für alle steirischen Gewässer in der Steiermark benötigt man übrigens zum Fischen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine Landesfischerkarte und auch die Erlaubnis des jeweiligen Gewässerbesitzers oder Gewässerpächters.Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Bewerber um die Zulassung zur Fischerprüfung dürfen den Fischfang zwar ohne eine Landesfischerkarte – jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Fischers – ausüben. Personen, die sich um die Zulassung zur Fischerprüfung bewerben, müssen ihr Ansuchen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes einbringen. Für die Anmeldung sind Meldezettel, Geburtsurkunde und Lichtbildausweis erforderlich. Der nächste Termin ist am ersten Freitag im Oktober. Die Prüfung findet in Form eines Multiple-Choice-Tests statt.
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