Erntehelfer
Neues Landarbeitergesetz macht harte Arbeit leichter

In unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft garantieren Erntehelfer, dass die notwendige Arbeit rechtzeitig erledigt werden kann.  | Foto: MEV
  • In unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft garantieren Erntehelfer, dass die notwendige Arbeit rechtzeitig erledigt werden kann.
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Einheitliches Gesetz für Landarbeiter bringt verbesserte Arbeitsbedingungen.

SÜDOSTSTEIERMARK. Erntehelfer sind für die Landwirtschaft essenziell. Je nach Saison sei der Bedarf laut LK-Bezirkssekretär Johann Kaufmann im Obstbau, Gemüsebau aber auch Weinbau gegeben. Der Großteil der Helfer stamme aus dem Ausland.

Silvia Ornigg, LK-Referentin für Steuer und Soziales, erklärt, dass die Ostblockstaaten freien Zugang zum heimischen Jobmarkt haben. Berufspendler aus dem Ausland, so auch Erntehelfer, benötigen aktuell eine Registrierung, einen negativen Covid-Test und eine Beschäftigungsbestätigung (Infos auf www.wko.at). Für Personen aus Drittländern braucht der Arbeitgeber auch eine AMS-Beschäftigungsbewilligung. Der Lohn sei gemäß Kollektivvertrag geregelt. Der Stundenbruttolohn betrage 8,66 Euro, der Monatsbruttolohn 1.500 Euro (40-Stunden-Woche). Arbeitsbedingungen würden regelmäßig geprüft werden.

Einheitliches Gesetz

Viele Vorteile für Erntehelfer bzw. Landarbeiter generell bringe laut Bundesrat Andreas Lackner (Grüne) das neue Gesetz für Landarbeiter. Dieses tritt mit 1. Juli in Kraft.Neun Landesgesetze werden in einem Gesetz vereint. Lackner begrüßt, dass 12-Stunden-Tage nicht mehr allein mit Spitzen zur Erntezeit argumentiert werden können. Die Freiwilligkeit der zwölften Arbeitsstunde sei nun fixiert, so auch die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitsruhe auf 36 Stunden. Positiv sei auch die Option der Arbeitgeberzusammenschlüsse. Heißt: Eine Arbeitskraft kann bei mehreren Betrieben tätig sein.

Andreas Lackner: "Österreich würde davon profitieren, wenn Fördergelder an Arbeitnehmerrechte gekoppelt werden würden, weil wir in unseren Betrieben vorbildlich unterwegs sind. Es ist eine Schande, dass in europäischen Ländern, mit welchen wir am gemeinsamen Markt in direkter Konkurrenz stehen, Ausbeutung passiert."

Kritisch sieht Lackner das Verhalten von Ministerin Elisabeth Köstinger auf EU-Ebene. "Sie hat sich im EU-Rat gegen den Vorschlag Portugals ausgesprochen, Fördergelder an Arbeitnehmerrechte zu koppeln." Das Evaluieren der Arbeitnehmerschutzgesetze, so ihr Vorschlag, würde den Einzug einheitlicher Bedingungen in der EU für Jahre verzögern.

Franz Fartek: "Wir haben eine kleinstrukturierte Landwirtschaft – die Erntehelfer garantieren uns, dass wir die Arbeit rechtzeitig schaffen."


Wie Lackner begrüßt auch Regionalvorsitzender LAbg. Franz Fartek (ÖVP) die einheitlichen Regelungen des neuen Gesetzes für Landarbeiter. Wesentlich sei z.B., dass Arbeitnehmer nicht unter Arbeitsspitzen leiden müssten. Fartek zur EU-Debatte: "Wir sind in der EU gefordert, langfristig einheitliche Lösungen zu forcieren."

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