Voranschlag
Einwendungen zum Budgetentwurf sind möglich
INNSBRUCK. Seit 22. Oktober 2021 ist der Voranschlag („Budget“) für die Jahre 2022 und 2023 zwei Wochen im Stadtmagistrat zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und öffentlich kundgemacht. Bürgerinnen und Bürger haben bis 8. November 2021 Zeit, schriftliche Einwendungen zu erheben. Der Voranschlag für die Jahre 2022 und 2023 kann in der Finanzdirektion (Rathaus, 2. Stock, Aufgang Bürgerservice) eingesehen werden (Hinweis: Von Personen, die Einsicht nehmen, muss eine Ausweiskopie vorgelegt werden.)...