Österreich öffnet ab 19. Mai
Diese Corona-Regeln gelten ab jetzt

Mit 19. Mai wird in Österreich in den Bereichen Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport nach mehr als einem halben Jahr Lockdown wieder aufgesperrt. Alle Corona-Regeln im Überblick. | Foto: Othmar Kolp
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  • Mit 19. Mai wird in Österreich in den Bereichen Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport nach mehr als einem halben Jahr Lockdown wieder aufgesperrt. Alle Corona-Regeln im Überblick.
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Am 19. Mai dürfen in Österreich Gastronomie und Tourismus ebenso wieder aufsperren, wie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Zentrales Element der Öffnungsstrategie ist die „3G-Regel“. In fast allen Bereichen ist der Zutritt nur mit einem negativen Test, einer Genesung oder einer Impfung gestattet. („getestet, genesen oder geimpft“). Ein Überblick.

Ausgehbeschränkungen und private Kontakte

Die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht fallen, angepasste Kontaktbeschränkungen sind aber noch gültig: Bei privaten Treffen in geschlossenen Räumen dürfen sich vier Personen plus sechs Kinder treffen. Im öffentlichen Bereich dürfen sich maximal zehn Personen samt zehn Kindern treffen. Für Treffen mit mehr Personen gelten die Veranstaltungsregelungen – also die Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht. Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr sind nur Treffen von max. 4 Erwachsenen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt (plus dazugehörige Kinder)

Die "3G-Regel"

Voraussetzung für den Zugang z.B. zu Veranstaltungen, Gasthäusern und Hotels ist eine Genesung, Impfung oder Testung

  • Test

Negative Selbsttests (Wohnzimmertests) die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden, sind 24 Stunden gültig, z.B in Niederösterreich, Wien, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol. Professionell abgenommene Antigentests (Teststraße) gelten  48 Stunden und PCR Tests gelten 72 Stunden. In bestimmten Fällen kann ein Selbsttest auch vor Ort gemacht werden, etwa im Gasthaus. Kinder unter zehn Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. 

  • Geimpfte

Impfungen gelten ab dem 22. Tag nach der ersten Immunisierung (von Pfizer, Moderna, Astra, ebenso bei Johnson, wo nur eine Impfung nötig ist) bis maximal drei Monate. Das heißt, wer auf den zweiten Stich verzichtet, muss wieder testen gehen. Nach erfolgter zweiter Impfung ist man    
insgesamt neun Monate lang von der Testpflicht befreit.

  • Genesene

Corona-Genesene sind sechs Monate von Tests befreit. Auch ein Antikörper-Test, der nicht älter als drei Monate ist, wird als Beleg akzeptiert. Ansonsten kann man beispielsweise den Absonderungsbescheid vorlegen. Für ältere Kinder und Jugendliche gelten auch die Schultests. 

Gastronomie

Gastronomiebetriebe dürfen nur maximal im Zeitraum zwischen 5 und 22 Uhr geöffnet sein. In Lokalen gilt eine Registrierungspfilcht bei einem Aufenthalt, der länger als 15 Minuten dauert. Hier müssen Name, Adresse, Telefon/E-Mail und Verweildauer angegeben werden. Im Innenraum dürfen maximal vier Personen pro Tisch plus maximal sechs Kinder Platz nehmen. Im Freien liegt das Limit bei zehn Personen (inklusive zehn Kindern). Die Zwei-Meter-Abstandsregel zwischen Gruppen bleibt bestehen. Drinnen herrscht zudem Maskenpflicht, wenn man seinen Sitzplatz verlässt. Essen und Trinken ist, abgesehen von Imbissständen, zudem nur im Sitzen erlaubt. Feste mit bis zu 50 Teilnehmern müssen eine Woche vorher bei der BH oder dem Magistrat angezeigt werden. Speisen und Getränke dürfen nicht ausgegeben werden, es gilt ein Zwei-Meter-Abstand.

Worauf freut ihr euch am meisten, wenn die Gastronomie wieder öffnet?

Freizeit

In Freizeiteinrichtungen wie Indoor-Spielplatz, Tanzschulen bis hin zum Schwimmbad dürfen Besucher nur eingelassen werden, wenn sie geimpft, getestet oder genesen und registriert sind. Es gilt eine 20 Quadratmeter pro Person Regel. Der Zwei-Meter-Abstand kann unterschritten werden, wenn die Sportart das erfordert. Es muss eine Maske getragen werden – außer beim Sport selbst und in der Dusche. Beim Spitzensport dürfen bis zu 100 Leute drinnen und bis zu 200 Leute draußen zusammenkommen, auch da braucht es ein Präventionskonzept.

Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gelten weiterhin Abstands- und Maskengebot, Jedoch mit zahlreichen Ausnahmen: So muss man keine Maske tragen, wenn physischer Kontakt ausgeschlossen ist oder "durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen", also zum Beispiel Trennwände, das Risiko minimiert wird. Ein verpflichtender Nachweis gilt für Lehrer, Lagerlogistikmitarbeiter, Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt und Personen, die im Parteienverkehr tätig sind. Setzt man auf Tests, sind diese einmal pro Woche durchzuführen. Kindergartenpädagogen ersparen sich die FFP2-Maske, wenn sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind.

Tourismus

Hotels sperren wieder auf. Bei der Anreise muss ein Nachweis (3-G-Regel) erbracht werden. Im Gebäude gelten Maskenpflicht und Zwei-Meter-Abstand-Regel. Keine Abdeckung von Mund und Nase ist nur beim Sport etwa in Fitnessräumen sowie in Nassräumen nötig. Ferienlager sind bis zu 50 Personen möglich. Im Gebäude gelten Maskenpflicht und Zwei-Meter-Abstand-Regel. Im Wellnessbereich gilt die 20-Quadratmeter-Regel.

Altenheime/Spitäler

In Alten- und Pflegeheimen sind drei Besucher pro Patient und Tag gestattet. Die 3G-Regel ist auch hier gültig. In Krankenanstalten ist ein Besucher pro Patient zugelassen. Ausnahmen gibt es jeweils im Palliativbereich.

Schule

Seit 17. Mai gibt es wieder Präsenzunterricht für alle Schüler in Österreich. Mehr Infos Hier.

Handel/Friseur

Im Handel und im Bereich der persönlichen Dienstleister ändert sich nicht viel. Die 20-Quadratmeter-Regel bleibt gültig, zudem ist eine FFP2-Maske zu tragen. Beim Friseur oder im Kosmetikstudio ist neu, dass neben dem Test auch die Impfung oder Genesung zählt. Supermärkte werden ihre Öffnungszeiten wieder ausdehnen. Keine Testpflicht gibt es zudem in Museen und Bibliotheken.

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind wieder zulässig, wobei indoor maximal 1.500 und outdoor höchstens 3.000 Personen zugelassen sind. Ohne zugewiesene Plätze dürfen nur bis zu 50 Menschen eingelassen werden. Die zwei-Meter-Abstands-Regel gilt zwischen "haushaltsfremden" Menschen oder es muss zumindest ein Sitzplatz zwischen den Personen frei bleiben. Gastronomie ist erlaubt.

Für Messen und Ausstellungen gelten dieselben Regeln (3-G Regel, Maskenpflicht etc.). Begräbnisse sind künftig wieder ohne zahlenmäßige Beschränkung möglich.

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