Bilanz nach einem Jahr
Informationsfreiheitsgesetz sorgt für Ansturm auf Daten
- Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes gingen beim Bundesverwaltungsgericht 230 Verfahren ein. Richterin Julia Ludwig spricht von einem exponentiellen Anstieg. (Symbolbild)
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Seit einem Jahr ersetzt das Informationsfreiheitsgesetz das Amtsgeheimnis. Beim Bundesverwaltungsgericht landeten seither 230 Verfahren, der Großteil davon erst in den vergangenen Monaten. Richterin Julia Ludwig spricht von einem exponentiellen Anstieg – und warnt vor praktischen Problemen durch die kurzen Entscheidungsfristen.
WIEN. Mit 1. September 2025 trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Es verpflichtet Behörden und staatliche Institutionen zu mehr Transparenz und gibt Bürgerinnen und Bürgern ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen. Werden Auskünfte verweigert, nur teilweise oder nicht rechtzeitig erteilt, kann das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angerufen werden.
Im ersten Jahr gingen dort 230 Verfahren ein, 120 davon wurden bereits abgeschlossen. 219 Fälle betrafen Beschwerden gegen einen Bescheid, elf weitere eine aus Sicht der Antragsteller nicht rechtzeitig erteilte Auskunft.
Der erwartete Andrang sei zunächst ausgeblieben, berichtet IFG-Ansprechrichterin Julia Ludwig: "Erst nach einem halben Jahr stiegen die Verfahren sehr deutlich an."
Kein Ministerium sticht hervor
Dass einzelne Ressorts besonders häufig mit Informationsbegehren konfrontiert seien, lasse sich aus Sicht des Gerichts nicht feststellen. "Nach dem ersten Jahr kann ich das aber nicht bestätigen. Aus Sicht des BVwG ist im Wesentlichen jedes Ministerium in etwa gleich stark betroffen."
- Der erwartete Andrang sei zunächst ausgeblieben, berichtet IFG-Ansprechrichterin Julia Ludwig: "Erst nach einem halben Jahr stiegen die Verfahren sehr deutlich an."
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Zu den Antragstellern zählen laut Ludwig insbesondere Journalisten und sogenannte Public Watchdogs. Daneben gebe es Versuche, mithilfe des IFG Einschränkungen bei der Akteneinsicht zu umgehen. „In Wirklichkeit hat jede Materie ihre eigene Zielgruppe.“
Acht Wochen für eine Entscheidung
Das BVwG muss grundsätzlich binnen zwei Monaten entscheiden. Diese Frist soll gewährleisten, dass Informationen noch aktuell und damit nutzbar sind. In der Praxis können unvollständige Akten, notwendige Ermittlungen oder mündliche Verhandlungen die Verfahren jedoch verzögern.
Knapp 60 Prozent der Fälle wurden innerhalb der vorgesehenen acht Wochen abgeschlossen, mehr als 80 Prozent innerhalb von drei Monaten. Der starke Zuwachs könnte diese Bilanz künftig belasten. "Aktuell ist der Anstieg definitiv exponentiell", sagt Ludwig. Sie erwartet allerdings, dass die Zahl der neuen Verfahren nach einem Höhepunkt wieder zurückgehen könnte.
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