Mit SPÖ-Unterstützung
Abschaffung des Amtsgeheimnisses beschlossen
Bereits im Oktober legte die Bundesregierung den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vor, das die Abschaffung des Amtsgeheimnisses vorsieht. Für den Beschluss brauchte sie eine Zweidrittel-Mehrheit, die nun mit Unterstützung der SPÖ sichergestellt werden konnte. Im Gegenzug wurde der ursprüngliche Entwurf angepasst. Das Gesetz soll im Jänner im Nationalrat beschlossen und 2025 wirksam werden.
ÖSTERREICH. Nach jahrelangem Ringen konnten sich ÖVP und Grüne im Herbst auf die Abschaffung des Amtsgeheimnisses sowie die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes einigen. Wie Vizekanzler Werner Kogler bei einer Pressekonferenz Anfang Oktober erklärte, bedeute das Gesetz nicht nur einen "monumentalen Kulturwechsel", sondern auch den "Schlussstein der Transparenz- und Antikorruptions-Offensive" der Bundesregierung.
Grundrecht auf Zugang zu Information
Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz soll ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Zugang zu Information eingeführt werden. Anstelle des Amtsgeheimnisses tritt ein "Grundrecht auf Information" für jede und jeden, das erforderlichenfalls auch bei Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden kann. Informationen von allgemeinem Interesse müssen künftig von staatlichen Organen – etwa Ministerien, Behörden, Gerichten, Bundesländer und Gemeinden – proaktiv veröffentlicht werden.
Ausnahmen gibt es nur für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie sind von der Pflicht, relevante Informationen aktiv zu veröffentlichen, ausgenommen. Zur Beantwortung von Anfragen, also zur passiven Informationserteilung, sind sie allerdings sehr wohl verpflichtet.
Zweidrittel-Mehrheit dank SPÖ-Beteiligung
Da für die Umsetzung des Gesetzes und der Abschaffung des Amtsgeheimnisses eine Verfassungsänderung notwendig ist, verhandelte die türkis-grüne Koalition bereits seit Oktober mit den Sozialdemokraten – die FPÖ hatte sich hingegen selbst frühzeitig aus dem Spiel genommen. Nachdem sich die Roten mit der Bundesregierung noch auf Veränderungen des Gesetzesentwurfs einigen konnten, werden sie nun ihre Stimmen für die nötige Verfassungsmehrheit beisteuern.
Änderungen des Gesetzesentwurfs
Nach Angaben des stellvertretendem SPÖ-Klubobmanns Jörg Leichtfried gegenüber der APA wurden in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen erzielt, "um endlich Transparenz in die österreichischen Amtsstuben zu bringen". So reklamieren die Roten für sich, dass künftig alle Verwaltungsorgane informationspflichtig sein werden. Dabei sei es egal, in welche rechtliche Form sie gekleidet sind. Zudem sollen auch bei staatlichen Unternehmen Lücken geschlossen werden. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf müssen ab 2025 nicht nur Unternehmen mit mehr als 50 Prozent formellen Staatsanteil Informationen bereitstellen, sondern auch solche, die faktisch vom Staat beherrscht werden. Dazu zählen etwa Österreich Werbung, Verbund oder Kontrollbank.
Weiters wird die Ausnahme von der Auskunftspflicht für Gemeindeverbände gestrichen, selbst wenn die Kommunen als Verbund weniger als 5.000 Einwohner haben. Als "Wermutstropfen" bezeichnet Leichtfried gegenüber der APA jedoch die Tatsache, dass Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern alleine nur auf Antrag Informationen bereitstellen müssen.
"Historischer Einigung"
Der SPÖ-Klubobmann bezeichnete die Abschaffung des Amtsgeheimnisses als "historische Einigung", die einen Kulturwandel in der Verwaltung darstelle. Die Sozialdemokraten habe seinen Angaben zufolge jahrelang für die Abschaffung Druck gemacht. Diese sei nun längst überfällig.
Auch die Koalition zeigte sich mit der Einigung und den Anpassungen des Entwurfs zufrieden. So dankte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) den Roten in einer schriftlichen Stellungnahme für die Zusammenarbeit. Zukünftig werde Transparenz die Regel und Geheimhaltung die Ausnahme sein.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.