Kurz-Prozess im Ticker
Anwälte legen Berufung gegen Urteil ein

Im Prozess rund um etwaige Falschaussagen im Ibiza-U-Ausschuss durch Sebastian Kurz kommt es am Freitag zu einer Urteilsverkündung.  | Foto:  HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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  • Im Prozess rund um etwaige Falschaussagen im Ibiza-U-Ausschuss durch Sebastian Kurz kommt es am Freitag zu einer Urteilsverkündung.
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Nach insgesamt zwölf Verhandlungstagen steht am 23. Februar das große Finale im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli an. Ein Urteil von Richter Radasztics wird am Nachmittag erwartet. 

WIEN. Der mutmaßlich letzte Verhandlungstag im Kurz-Prozess startet am Freitag um 8.30 Uhr mit der Befragung des zweiten russischen Geschäftsmanns, der Ende Jänner seine Einvernahme kurzfristig absagte, da er sich "unwohl" gefühlt hatte. Für 10.30 Uhr ist die Befragung von Thomas Schmid angesetzt, der ebenfalls zu den Vorgängen in Amsterdam einvernommen werden soll. Nach der Mittagspause werden die Schlussplädoyers der WKStA und der beiden Verteidiger gehalten, danach haben die Angeklagten – Sebastian Kurz und Berhard Bonelli – das letzte Wort. Anschließend fällt Richter Michael Radasztics das Urteil – MeinBezirk.at berichtet live:

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20.22 Verhandlung beendet
Richter Radasztics erklärt die Verhandlung für geschlossen. Damit geht ein langer Tag zu Ende. Ich wünsche ein schönes Wochenende und verabschiede mich ins Wochenende. 

20.19 Berufung eingelegt
Sowohl Kurz-Verteidiger Dietrich als auch Bonellis Anwalt Suppan legen Berufung auf Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die WKStA gibt keine Auskunft. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. 

20.15 Strafbemessung
Der Richter erklärt, dass er eine Kombination, wie von der WKStA gefordert, nicht angebracht finde, da sie nur in einem Punkt schuldig gesprochen wurden. Es handle sich um keinen politischen Prozess und beide Angeklagte seien wie jeder andere zu verurteilen. Als unbescholtene Personen sei das Strafmaß daher im unteren Drittel anzusetzen.

Man könne berechtigte Kritik üben an U-Ausschüsse, so der Richter. Wechselseitige Auskünfte und Kontrollmaßnahmen seien aber wesentlich in einem Rechtsstaat. Als Regierungschef wiege eine Falschaussage schwerer, weshalb er auch eine höhere Strafe ausgefasst habe. 

20.06 Grund für Schuldspruch 
Der Richter erklärt, dass Bonelli bei der Bestellung der ÖBAG-Aufsichtsräte ausgesagt habe, dass er nicht eingebunden gewesen und der Finanzminister dafür zuständig gewesen sei. Es sei aber "objektiv falsch", dass Bonelli erst im Nachhinein informiert worden sei. Das lasse sich anhand der Beweislage nicht belegen.

20.02 Zu Bonellis Freisprüchen
Der Richter äußert sich nun zu Bonellis Freisprüchen. Radasztics erklärt, dass man ihm bezüglich der Schmid-Schiefer-Vereinbarung keine Falschaussage vorwerfen könne. Bei der Frage der Kabinettsbestellung hätte die Fragestellung im U-Ausschuss klarer sein müssen, so der Richter. 

19.58 Richter sieht keine Angst bei Kurz
Der Richter erklärt, dass Kurz in der ersten Befragung im U-Ausschuss durchaus patzig und angriffslustig gewesen sei. Es habe nicht so gewirkt, als würde er dabei Angst verspüren. Erst bei der zweiten Befragung, als bereits eine Anklage im Raum stand, habe es so gewirkt, als hätte er doch Angst vor einer Strafverfolgung. 

19.52 Aussagennotstand nicht gegeben
Der Richter stimmt der WKStA zu, dass Kurz mit seiner Falschaussage hauptsächlich verhindern wollte, dass die "Postenschacherei" an die Öffentlichkeit kommt. Er sehe keinen Aussagennotstand. 

19.50 "Haben Ihre Rolle bewusst runtergespielt"
Der Richter erklärt, dass sich Kurz durchaus bewusst war, dass er seine eigene Rolle runterspielen wollte. "Ich bin überzeugt, dass sie zumindest ihre tatsächliche Rolle noch vor Augen hatten", so Radasztics. 

19.45 Kurz' Stab wollte eingebunden werden
Der Richter erklärt, dass Kurz' Kabinett und Stab – er spricht dabei auch Bonelli an – in den Prozess eingebunden werden wollte. Der Stab könne durchaus dem Bundeskanzler zugeordnet werden. Der Richter erklärt, dass man erkennen könne, dass Kurz' Stab die Bestellung des ÖBAG-Chefs klären wollte, obwohl eigentlich der Finanzminister dafür zuständig gewesen sei. 

19.38 "Ihre Einbindung war weitaus mehr"
Nun kommt der Richter auf den Schuldspruch und die Falschaussagen zu sprechen. Kurz habe den Eindruck mit seiner Aussage erweckt, dass man ihn nicht eingebunden und nur bezüglich Kandidaten informiert habe. Seine Einbindung sei aber weitaus mehr gewesen, so der Richter. Radasztics erklärt, dass Kurz unbedingt Sigi Wolf als ÖBAG-Chef haben wollte. Das lasse sich in zahlreichen Chats finden, der Ex-Kanzler sei also durchaus eingebunden gewesen. Der Richter zitiert aus Chats von Löger, der immer wieder erklärte, dass er sich mit Kurz noch absprechen müsse – der Zuständige habe also immer wieder bei Kurz nachgefragt. 

19.34 Unterstützung von Schmid 
Schmid habe erklärt, dass er sich aufgrund des "Backings" von Kurz für die Rolle als ÖBAG-Chefs beworben habe. Er glaube Schmid, dass er das so empfunden habe. Es gebe einen Widerspruch, da Kurz im U-Ausschuss bekannt gab, dass er sich nicht erinnern könnte, dass er Schmid den Rücken gestärkt habe. 

"Kriegst eh alles, was du willst", der Richter kann Kurz nicht in der Erklärung folgen, dass er damit meinte, dass Schmid den Hals vollbekommen solle. Das könne man klarer übermitteln und würde dann auch kein Kuss-Emoji nachschicken. Der Richter kann aber mit keiner strafrechtlichen Sicherheit sagen, dass die Aussagen von Kurz falsch waren.

19.25 Zu Kurz' Freisprüchen
Der Richter erklärt, dass für ihn nicht klärbar sei, ob Kurz' Aussage bezüglich der Schmid-Schiefer-Verinbarung falsch sei. Kurz habe erklärt, dass er nicht wisse, was darin vereinbart worden sei. Aufgrund dieser Unklarheiten habe der Richter den Ex-Kanzler in dieser Angelegenheit freigesprochen. 

Bezüglich der Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef gebe es zahlreiche Fragen und Unklarheiten. Kurz habe immer wieder betont, dass er bezüglich der Bestellung informiert gewesen sei, aber nicht involviert. Der Richter erklärt, dass es praktisch keinen Schriftverkehr, sondern nur Aussagen dazu gebe. Schmid habe den Ex-Kanzler in diesen Fall nicht wirklich belastet, erklärt Radasztics. Die Aussage "Ich sehe dich dort" sei vage und stelle kein konkretes Versprechen dar. Dass Schmid sich im inneren Kreis von Kurz befunden habe, sei eine Angeberei gewesen und habe auch kein anderer Zeuge bestätigt. 

19.21 Russen nicht glaubwürdig
Die beiden russischen Geschäftsmänner sieht der Richter hingegen nicht als glaubwürdig an. Er verweist auf die eidesstattlichen Erklärungen die sich beinahe bis ins Detail gleichen. Zudem verweist er darauf, dass sie bei ihrer Befragung relativiert haben, dass Schmid den Druck der WKStA auch konkret angesprochen haben.

Angaben in Schmids Lebenslauf seien übertreiben, aber der Richter kann der Aussage nichts abgewinnen, dass Schmid, der den Kronzeugenstatus anstrebt, sich diesbezüglich gegenüber wildfremden Menschen anvertrauen würde.

19.15 Richter sieht Schmid als glaubwürdig an
Der Richter will eines klarstellen. Bei einem Gerichtsverfahren zähle man nicht zusammen wie bei einem Fußballspiel – quasi ein Zeuge pro, aber sieben contra. Man müsse differenzieren und auch bedenken, dass nicht jeder Zeuge wisse, was im Vorhinein passiert ist.

Der Richter spricht nun vom Begriff der Glaubwürdigkeit. Unterstelle man einem Zeugen Glaubwürdigkeit, bedeute es nicht, dass man diesem alles glaube. Es gehe um relevante Aspekte und jede Aussage sei individuell zu bewerten. Der Richter erklärt, dass die Gesamtheit von Schmids Aussagen im Allgemeinen glaubwürdig seien. Er habe nicht Kurz um jeden Preis schaden wollen und seine eigene Rolle auch nicht kleingeredet. 

19.10 Wann ist eine Aussage falsch?
Der Richter erklärt, dass eine Aussage falsch sei, wenn sie nicht der Wahrheit entspreche. Auch eine unvollständige Aussage könne demnach als falsch verstanden werden. Er verweist darauf, dass ein Zeuge nicht verpflichtet sei, auf eine Klarstellung einer Frage hinzuwirken. Demnach müsse ein Rahmen für eine Frage gegeben sein, aber ein Zeuge dürfe nicht bewusst unvollständig antworten und dennoch den Anschein erwecken, als sei seine Antwort vollständig. 

19.08 Richter begründet das Urteil
Radasztics erklärt, dass seine Begründung nun einige Zeit in Anspruch nehmen würde, da er einiges zu sagen habe. 

19.06 Kurz bekommt acht Monate bedingt
Kurz wird zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, Bonelli bekommt sechs Monate bedingt. Sie erhalten beide eine Probezeit von drei Jahren. 

Richter spricht Sebastian Kurz schuldig

19.04 Auch Bonelli schuldig
Der Richter erkennt auch Bonellis Schuld. Auch er habe im U-Ausschuss falsch ausgesagt. In drei anderen Anklagepunkten wird er freigesprochen.

19.02 Kurz schuldig gesprochen
Der Richter sieht es als erwiesen an, dass Kurz vor dem U-Ausschuss falsch ausgesagt habe. Ihm sei bewusst gewesen, dass er daran beteiligt war.

Freigesprochen wird er hingegen bezüglich der Vorstandsbestellung und der Schiefer-Schmid-Vereinbarung. 

19.00 Urteilsverkündung
Richter Radasztics bittet zurück in den Gerichtssaal. Anspannung liegt in der Luft, schließlich wird es jetzt ernst: Es kommt zur Urteilsverkündung. 

18.26 Unterbrechung der Verhandlung
Damit sind alle Beteiligten nochmals zu Wort gekommen. Der Richter unterbricht die Verhandlung. Kurz vor 19 Uhr sollen die Beteiligten wieder im Großen Schwurgerichtssaal zur Urteilsverkündung eintreffen.

18.22 Bonelli äußert sich
Auch der ehemalige Kabinettschef äußert sich nochmals. Er erklärt, dass das Schlussplädoyer der WKStA, das er sich wehrlos anhören musste, einer der erniedrigsten Momente in seinem Leben gewesen sei. 

Bonelli erzählt, wie sehr es ihn belastet habe, als er von der Anzeige erfahren habe. Dies habe ihn und seine Familie sehr belastet. Er berichtet von seinen Kindern, die die Angst hatten, dass ihr Vater womöglich ins Gefängnis müsse. 

18.20 "Öffentliches Interesse ist nicht angenehm"
Kurz äußert sich zum Motiv, dass ihm die Staatsanwaltschaft unterstellen will. Das öffentliche Interesse und der mediale Druck seien nicht angenehm und einer der Gründe gewesen, weswegen er sich aus der Politik zurückgezogen habe. Das Interesse an seiner Person sei weiterhin groß, "ob man es mir nun glaubt oder nicht, das ist nicht angenehm", so der Ex-Kanzler. 

18.15 "Fühle mich wehrlos"
Ich fühle mich sehr wehrlos", erklärt Kurz, der emotional wird. Es belaste ihn emotional, dass er sich wegen Interpretationen zu seinen Aussagen äußern müsse. Er habe im U-Ausschuss ausgesagt, dass er immer wieder mit Schmid geredet habe. Er habe im Prozess das Gefühl gehabt, dass seine Aussagen nicht relevant gewesen seien, sondern vielmehr, was andere darin hineininterpretieren.

Kurz verweist darauf, dass alle Zeugen aus dem Aufsichtsrat bezeugen, dass Kurz sie nicht beeinflusst habe. Es habe vier ÖVP-nahe Personen im Aufsichtsrat gegeben, für diese habe er sich starkgemacht, habe es geheißen. Aber warum sind es dann nicht Wolf oder Gutenberg geworden, fragt der Ex-Kanzler. 

18.08 Kurz am Wort
Kurz meldet sich zu Wort. Auch er verweist auf die Aussage des Staatsanwalts, wonach der Fall klar sei. Er kenne sich in der Thematik wenig aus, aber er wolle nicht wissen, wie schwer unklare Fälle dann erst zu klären seien. Er habe während der zwölf Prozesstage gelernt, wie unterschiedlich Wahrnehmungen sein können. "Das war mein großes Learning", so Kurz.

Kurz erklärt, dass er froh sei, dass die Thematik jetzt bald geklärt sei. Er sei nie in den U-Ausschuss gegangen, um schlussendlich vor Gericht zu gelangen. Sein Ziel sei nie eine Falschaussage gewesen. Er gebe zu, dass er nicht perfekt vorbereitet gewesen. Negative Berichterstattung halte er als Politiker aus, damit sei man tagtäglich konfrontiert. 

18.03 "Fürchtet euch nicht"
Auch Suppan kommt auf den Aussagennotstand zu sprechen. Bei Bonellis-Befragung sei es zu 70 Prozent um strafrechtlich relevante Tatsachen gegangen. Die ÖBAG-Besetzung sei bereits 2021 Thema in einem Strafverfahren gewesen. "Fürchtet euch nicht", zitiert Suppan aus der Bibel. So erkläre die WKStA, dass man sich vor keiner strafrechtlichen Verfolgung aufgrund der Aussage in einem U-Ausschuss nicht fürchten müsse. Es sei aber bewiesen, dass dies nicht so sei – der Aussagennotstand sei demnach gegeben. 

17.54 "Manche gleicher als andere" 
Der Verteidiger ergänzt, dass auch Schmid im U-Ausschuss behauptet habe, dass der Finanzminister den Aufsichtsrat bestellt habe. Schmid werde aber kein Prozess wegen Falschaussage gemacht – es scheine so, als wären manche gleicher als andere, so Suppan. 

17.48 Wertung, aber keine Falschaussage 
Suppran kommt auf die Vorwürfe, die seinem Mandanten vorgeworfen werden, zu sprechen. So habe Bonelli im U-Ausschuss gesagt, dass er die Wahrnehmung gehabt hätte, dass das entscheidende Kriterium für die Bestellung Schmids dessen Qualifikationen gewesen seien. Dabei habe es sich um keine Falschaussage, sondern um eine Wertung gehandelt.

17.40 "Kein klarer Fall"
"Kein Fall ist so klar wie dieser", zitiert Suppan den Oberstaatsanwalt. Er erklärt, dass so ein Verfahren aber normalerweise deutlich kürzer sei, wie könne der Fall dann so klar sein?, fragt er. Suppan führt an, dass 27 Zeugen befragt werden musste, 26 Monate ermittelt wurden und der Strafantrag 108 Seiten betragen habe. Damit will er aufzeigen, dass der Fall keineswegs so klar sei, wie die WKStA betont. Der Bonelli-Verteidiger erklärt, dass die WKStA sich aus tausenden Chat falsche Wirklichkeiten zusammengebaut hätten.  

17.38 Bonelli-Verteidiger als letzter Redner "vor dem Buffet"
Suppan erhebt sich nun für sein Schlussplädoyer. Er will sich kurz halten, da er sich wie ein Festredner vor der Buffetteröffnung fühle. Dieser Rolle wolle er gerecht werden.

17.34 Schmid mit seltsamen Erinnerungsvermögen. 
Der Anwalt betont nun, dass das Erinnerungsvermögen von Schmid sehr seltsam sei. So könne er sich Sachen, die lange zurückliegen im Detail erinnern, an kurz Zurückliegendes aber nicht. Dietrich erklärt, dass Schmid in seiner Befragung auch immer wieder konkreten Antworten ausgewichen sei. 

17.27 "Kurz hat Schmid-Schiefer-Vereinbarung nie gesehen"
Dietrich kommt nun auf die Schmid-Schieder-Vereinbarung zusprechen und erklärt, dass Kurz diese nie gesehen hätte. Der Verteidiger legt eine SMS von Strache an Löger dazu vor, zu der sich auch Schiefer vor Gericht geäußert hatte. Dieser habe erklärt, dass er eine SMS von Strache niemals als Dokument angesehen hätte. Dass die SMS an Löger ging und nicht an Kurz selbst zeige, dass Löger für die Postenbesetzung zuständig gewesen sei und nicht der Angeklagte. 

17.22 Kurz hat Wolf und Gutenberg vorgeschlagen
Dietrich führt weiter aus, dass alle ÖBAG-Aufsichtsräte bestätigt hätten, dass Kurz auf keinen von ihnen bezüglich einer Personalbesetzung zugegangen sei. Kurz habe aber nie bestritten, dass er auch Vorschläge gemacht habe. Er habe immer bestätigt, dass er sowohl Wolf als auch Gutenberg für die Rolle vorgeschlagen habe, der Finanzminister Löger habe dem aber nicht zugestimmt und auch keinen Druck von Kurz verspürt. 

17.13 "Kurz hat nicht die Intiative ergriffen"
Zum Vorwurf, dass Kurz geplant gehabt habe, dass Schmid Vorstand der ÖBAG werde und bereits im Vorfeld mit ihm darüber gesprochen habe, erklärt Dietrich, dass Schmid als einziger behauptet, dass dies vom Ex-Kanzler ausgegangen sei. Die Aussage "Ja, ich sehe dich dort" sei eine Antwort, aber keine Initiative.

Zudem habe kein Zeuge bestätigt, dass Schmid zum inneren Zirkel von kurz gehört hätte. Schmid habe das aber behauptet und somit erneut die Unwahrheit erzählt. Dietrich erwähnt zudem, dass Schmid mit René Benko bezüglich eines Jobs verhandelt hätte, während er nach eigenen Aussagen schon im Vorfeld gewusst hätte, dass Kurz ihm als ÖBAG-Chef haben wolle. 

17.08 Gefahr der Strafverfolgung war gegeben
Dietrich erklärt, dass auch bei einer Falschaussage von Kurz der Aussagenotstand vorliegen würde, da eine strafrechtliche Folge – entgegen der Einschätzung der WKStA – geben gewesen sei. Der Kurz-Anwalt führt aus, dass die Beschlagung einer Aussage von Schmid vor dem U-Ausschuss akzeptiert worden sei.

17.05 "Wahrheitsgemäß, aber nicht vollständig"
Dietrich erklärt, dass mehrere Zeugen behauptet haben, dass die Stimmung im U-Ausschuss "unangenehm", ein "modernes Scherbengericht" und "der Republik nicht würdig" gewesen sei. Der Verteidiger erklärt, dass man laut Gesetzbuch in einem U-Ausschuss zwar wahrheitsgemäß, aber nicht "vollständig" antworten müsse. Dietrich geht auf die rechtlichen Unterschiede zwischen einem Strafverfahren und einem Untersuchungsausschuss ein. 

17.01 Kurz-Verteidiger mit Schlussvortrag
Dietrich erklärt, dass das Beweisverfahren ergeben habe, was er bereits im Eröffnungsplädoyer angekündigt habe. Kurz habe im U-Ausschuss nicht falsch ausgesagt, dies werfe ihm die WKStA eigentlich auch gar nicht vor. Sie werfe ihm die eigene Interpretation der Aussage vor, betont Dietrich.

Die WKStA habe "prominent" hervorgehoben, dass Kurz keine Frage der Staatsanwaltschaft beantwortet habe. Die Verteidigung habe aber immer betont, dass Kurz Fragen zur Aufklärung beantworten werde, wenn der Richter sie als wichtig genug erachte, um sie zu wiederholen. 

16.51 Fünfminütige Pause
Der Richter stimmt einer Pause zu. Danach darf Kurz-Anwalt Dietrich sein Schlussplädoyer halten. 

16.47 Auch Bonelli soll bedingte Freiheitsstrafe bekommen
Bonelli habe dasselbe Vergehen begangen, führt Koch weiter aus. Bonelli sei ein hoher Beamter gewesen, aber kein Parteimitglied. Bonelli habe aus Druck, Loyalität und Freundschaft zu Kurz gehandelt, was die Schuld drücke. Die WKStA beantragt eine Strafe in ähnlichem Bereich, sie könne aber insgesamt moderater ausfallen. Auch hier spricht sich die WKStA aber für eine bedingte Freiheitsstrafe und unbedingte Geldstrafe. Das Ausmaß könne aber geringer ausfallen. 

16.43 WKStA fordert bedingte Freiheitsstrafe
Die Schuld von Kurz sei schwer. Erschwerungsgründe und Milderungsgründe würden sich die Waage halten. Kurz sei ein Ersttäter, weshalb eine unbedingte Strafe zu hart wäre. Die auszusprechende Strafe sollte aber spürbar sein. Die WKStA spricht sich daher für eine Kombinationsstrafe aus – eine bedingte Freiheitsstrafe und unbedingte Geldstrafe.

16.35 Kurz kam Vorbildfunktion als Kanzler nicht nach
Notstand komme aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht in Betracht, so Adamovic. Die WKStA spricht sich daher für einen Schuldspruch aus. Staatsanwalt Koch übernimmt und erklärt, dass die Straftaten mit einer Freiheitsstrafe für drei Jahre bedacht werden könne. Die Höhe hänge von der Schwere der Tat ab. 

Die Falschaussage von Kurz sei von erheblichem Gewicht. Als Bundeskanzler habe er große Verantwortung gehabt, weshalb die Schwere der Tat gegeben sei. Die Falschaussage habe einen großen Schaden für die Demokratie gehabt. Ein Bundeskanzler habe eine Vorbildfunktion und er sei unmittelbar politisch verantwortlich. Dieser Vorbildfunktion sei Kurz nicht gerecht geworden. Er habe aus parteipolitischen Gründen gehandelt und habe sich die Tat klar überlegt. Er habe nicht bewusst bekannt geben wollen, wie Posten besetzt werden. Der Schaden sei erheblich, weil es das Vertrauen in die Politik erschüttert habe. 

16.25 Russentreffen als "plumpe Falle"
Adamovic äußert sich nun zu Schmids Geschäftstreffen. Die Kurz-Verteidiger hätten Schmid damit eine plumpe Falle stellen wollen. Bei der Befragung der Russen habe es sich um eine bloße und inhaltliche Inszenierung gehandelt. Dies habe im Prozess wohl keinen Beweiswert, so Adamovic. Dabei sei es schlicht darum gegangen, dass Kurz in den Medien weiterhin als Opfer dargestellt werde. Auch bei der Verteidigung sei der mediale Fokus als Motiv klar erkennbar gewesen. 

Die Angeklagten haben im Verfahren die Angst vor einem Strafverfahren als Gründe für ihre Falschaussage angegeben, so Adamovic. Eine solche Furcht sollte aber zu einer gründlichen Vorbereitung vor der Befragung im U-Ausschuss führen. Er könne das nicht nachvollziehen, betont der Oberstaatsanwalt. Ein Aussagennotstand könne nicht in Betracht kommen, da zu keiner Zeit die Gefahr einer Strafverfolgung vorgelegen habe, erklärt Adamovic. Schließlich hätte die wahre Aussage, dass Kurz Posten besetzt habe, keine strafrechtliche Relvanz für die WKStA gehabt.

16.16 WKStA erkennt klares Motiv
Der Staatsanwalt stellt sich die Frage, ob den Angeklagten bewusst gewesen war, dass sie falsche Aussagen getätigt hätten. Die Vorwürfe liegen jahrelang zurück, aber nicht für den relevanten Zeitpunkt des U-Ausschusses, so Adamovic. Dort seien nicht bestimmte Details gefragt worden, sondern offene Fragen wie: "Waren Sie darin eingebunden?" Die Besetzung der ÖBAG sei relevant gewesen, was sich daran zeigt, dass der Ex-Kanzler über ein Jahr versucht habe, Wolf in den Vorstand zu erheben. Dies lasse sich anhand unzähliger Chats erkennen. 

Um sich an so wichtige Dinge erinnern zu können, brauche es keine lange Vorbereitung, so der Staatsanwalt. Als Motiv für die Falschaussage führt der Oberstaatsanwalt die "Postenschacherei" an, der nie an die Öffentlichkeit kommen hätte sollen. Kurz habe sich vor der negativen Berichterstattung gefürchtet. Dass der Fokus weiterhin auf der Öffentlichkeit liege, habe sich auch während des Prozesses gezeigt, betont Adamovic. So habe der Ex-Kanzler keine Frage der WKStA beantwortet, stelle sich danach aber vor die Presse und gebe Statements ab. 

16.09 "Das spricht für sich"
Der Staatsanwalt fragt nach den 30 Entlastungszeugen, von denen Kurz gesprochen habe. Die Befragung von Löger habe aber etwa ein "Erinnerungsdillema" aufgezeigt, wobei es sich aber vielmehr um ein "Ich-wurde-beim-Lügen-erwischt-Dillema" gehandelt habe. Bei Gernot Blümel sei es noch klarer gewesen. Während er zuerst den Sideletter als ein mündliches Gentlemens-Agreement bezeichnet hatte, habe er seine Aussage dazu vor Gericht verweigert, um sich nicht selbst zu belasten. Das spreche für sich, so Adamovic.

16.06 Schmids Aussagen werden durch Akt bestätigt
Der Oberstaatsanwalt erklärt, dass Schmid erstmals für alle Beteiligten ausgesagt und trotz intensiver Befragungen seien keine Widersprüche aufgekommen. Diese Aussagen seien auch durch zahlreiche Dokumente im Akt bestätigt worden. 

16.00 "Eine weitere klare Lüge"
Kurz sei intensiv beteiligt an der Postenbesetzung gewesen. Die Aussage, dass er erst im Nachhinein informiert worden wäre, sei eine klare Lüge, so Adamovic. Es gebe auch keinen Zweifel daran, dass Kurz von der Schmid-Schiefer-Vereinbarung gewusst habe. Schmid habe ihm mündlich davon informiert und er habe dem Kanzler diese Vereinbarung auch vorgelegt. Dafür sei er gerügt worden. Auch in weiteren Terminen sei die Vereinbarung immer wieder gewesen. Kurz habe die Aussage gekannt, sei aber mit dem Inhalt nicht einverstanden gewesen. 

15.42 WKStA hat keinen Zweifel an Kurz Schuld
Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic startet mit seinem Schlussplädoyer. "Selten war ein Fall der Falschaussage so klar verlagert", beginnt Adamovic. Der Oberstaatsanwalt erklärt, dass die WKStA keine Zweifel daran sieht, dass die Angeklagten vorsätzlich falsche Aussagen im Ibiza-U-Aussschuss getätigt haben. Der Aussagennotstand liege aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht vor, so Adamovic.

Adamovic erklärt, dass die WKStA alle Beweise zur ÖBAG-Besetzung geliefert habe. Kurz habe bereits bei der Übernahme der ÖVP ein Durchgriffs- und ein Vetorecht in der Partei gefordert. Personalentscheidungen seien ihm von Anfang an sehr wichtig gewesen. Kurz und seine engsten Berater haben vorrangig aber nicht nur die "Message kontrolliert", so der Staatsanwalt. Genau wie bei der Übernahme der Partei habe Kurz auch bei der Regierungsbeteiligung über Personalien entscheiden wollen. Dies lasse sich im türkis-blauen Sideletter erkennen. Bei der ÖBAG habe sich Kurz das Nominierungsrecht zugesichert. Er habe also das Recht gehabt, das Nominierungskomitee, den Vorstand und den Aufsichtsrat alleine zu bestimmen. Der Staatsanwalt erklärt, dass Kurz Aussagen während des Prozesses dazu im Widerspruch stehen. Auch die faktische Umsetzung der Postenverteilung im Sideletter sei bestens belegt. Das letzte Wort habe bei allen Entscheidungen immer Kurz gehabt, so der Staatsanwalt. Kurz habe sich im Jahr 2018 öfter mit Schmid getroffen, um die Postenbesetzung bei der ÖBAG zu besprechen. Dabei haber er auch geschrieben: "Kriegst eh alles, was du willst".

All diese Punkte seien belegt und werden von Kurz auch nicht dementiert, sondern uminterpretiert, erklärt Adamovic. Eine direkte Einflussnahme auf die Aufsichtsräte habe er gar nicht gebraucht. Es sei klar gewesen, wen die politische Spitze gewollt habe. Jeder der Aufsichtsräte habe gewusst, aufgrund welcher Rückendeckung man sich in der Position befunden habe, und wie schnell diese wieder verloren gehen könnte. Es sei klar, dass Kurz nicht die Rolle eines bloßen Informationsempfängers hatte. 

15.25 Schluss des Beweisverfahrens
Die Verlesung ist beendet. Der Richter gibt eine Pause bis 15:40 Uhr. Danach ist der Schlussvortrag der WKStA angesetzt. 

15.08 "Schon bei der Hauotversammlung"
Wie Radasztics bekannt gibt befinden wir uns jetzt "schon" bei der Verlesung der Protokolle der Hauptversammlung. Der Richter erklärt, dass sich das aber ohnehin schon beim Akt befinde. Die WKStA gibt bekannt, dass man keine expliziten Wünsche auf Verlesung stellen werde. Auch Dietrich erklärt, dass er nur einzelne Passagen verlesen haben will. 

14.37 Die Verlesung dauert weiter an
Auch nach einer vollen Stunde ist die Verlesung noch nicht vorbei. Es werden weiterhin Ordnungsnummern aufgelistet sowie Chats und Dokumente verlesen.

14.14 Richter verliest Urkunden, Chats und Befragungen
Nun kommt Radasztics zu Verlesungen, die er nach § 252 Abs. 2 StPO. Dabei handelt es sich um "Amtsvermerke über einen Augenschein (...) und Befunde, gegen den Angeklagten früher ergangene Straferkenntnisse sowie Urkunden und Schriftstücke anderer Art, die für die Sache von Bedeutung sind". Diese müssen vorgelesen werden.

14.02 Verlesungswünsche beider Parteien
Und immer noch geht der Richter zahlreiche Ordnungsnummern durch und bespricht mit der Verteidigung und den Staatsanwälten, ob diese einer Verlesung zu stimmen. Dazwischen bringen beide Parteien auch immer wieder Wünsche zur Verlesung von Chats und Dokumenten ein. 

13.37 Verlesung startet
Der Richter verliest nun die Beweisunterlagen, die für das folgende Gerichtsurteil von Relevanz sind. Radasztics liest zahlreiche Chatnachrichten vor und geht diverse Ordnungsnummern durch.

13.34 Weiter geht's
Radasztics ruft die Angeklagten zurück in den Großen Schwurgerichtssaal. 

12:40 Pause bis 13:30 Uhr
Der Richter pausiert das Verfahren und gibt bekannt, dass nach der Mittagspause die Verlesung stattfinden wird, ehe die Staatsanwaltschaft das Wort für ihr Schlussplädoyer erhalten wird. 

12.39 Keine weiteren fünf bis sechs Prozesstage
Der Richter droht an, dass es fünf bis sechs weitere Prozesstage geben könnte, wenn die Verteidigung darauf bestehe, dass die drei Auswertungsberichte der Chats wörtlich verlesen werden. Dietrich lacht und gibt bekannt, dass die Berichte summarisch zusammengefasst werden können, wobei er manche Punkte gerne wörtlich verlesen hätte. 

12.35 Richter lehnt Antrag ab
Der Richter erklärt, dass die betroffenen Chats verlesen werden. Radasztics erklärt, dass er die inhaltlichen Themen des Antrags bereits während eines der letzten Prozesstage abgelehnt habe. Es sei bezüglich der Chats kein "Verwertungsverbot" gegeben. 

12.27 Kurz-Anwalt will Chats nicht verlesen lassen
Der Kurz-Anwalt bringt einen Antrag ein, wonach gewisse Chatverläufe nicht verlesen werden sollen. Dietrich erklärt, dass die Chats von der WKStA intransparent ausgewertet worden seien. Die Auswertungsmethode habe auch bereits der Verfassungsgerichtshof als bedenklich eingestuft, so der Verteidiger, der darauf verweist, dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal alle Chats von Schmid mit dem Begriff "ÖBAG" vorgelegt hätte. Bonelli-Verteidiger Suppen schließt sich dem Antrag an.

Die WKStA erklärt, dass das Oberlandesgericht bereits geklärt habe, dass der Antrag bezüglich einer intransparenten Auswertung abgelehnt werden müsse. 

12.17 Kurz bezieht Stellung
Nun will sich der Ex-Kanzler zur Vernehmung von Thomas Schmid melden. Kurz bezieht sich zunächst auf seine eigene Zeugenaussage, wonach der Richter ihm unterstellt habe, dass er zugelassen habe, dass Schmid sein eigenes Süppchen kocht. In so großen Unternehmen verfolge jeder Beteiligte seine Eigeninteressen, so Kurz. Schmid habe das Ziel gehabt, die B&C vollständig in die ÖBAG einzugliedern. Das sei niemals sein Ziel als Bundeskanzler gewesen.

Kurz erklärt, dass er das Gefühl habe, dass es in dem Verfahren um ganz genaue Formulierungen gehe, die vor fünf oder sechs Jahren getätigt werden. Schmid habe heute unter Eid ausgesagt, dass er in seinem Lebenslauf Falschaussagen getätigt habe. Kurz erwähnt, dass es hier auch falsche Formulierungen gab. Kurz betont, dass er nie in seinen Lebenslauf eine "Schlamperei" – nach Schmids Worten – wie eine falsche Geiselbefreiung einbauen würde. 

12.07 "Staatsanwalt lässt mich auch nicht in seinem Tagebuch lesen"
Dietrich äußert sich nun zu dem Antrag und spricht sich mangels Relevanz und Durchführbarkeit dagegen aus. Dietrich erklärt, dass er im September 2023 von einem Kollegen eine E-Mail von einem der russischen Geschäftsmänner bekommen habe. Diese sei mehreren Kollegen vorgelegen. Er habe dann Hintergrundrecherchen durchgeführt und die eidesstattlichen Erklärungen vorbereitet. Diese habe er an den Russen geschickt mit dem Verweis, dass er diese genau durchlesen müsse, da er diesem keine Worte in den Mund legen wollte. 

Die Durchführberkeit sei nicht gegeben, da er als Anwalt der verschwiegenheit unterliege. "Der Staatsanwalt lässt mich auch nicht in seinem Tagebuch lesen", erklärt Dietrich, weshlab er sich dazu auch nicht äußern wolle. Die WKStA zieht ihren Antrag nun. zurück, da Dietrich erklärt habe, wie er den Kontakt mit den Russen aufgenommen habe. 

12.00 WKStA will Kurz-Verteidiger als Zeugen
Die WKStA bringt nun einen Antrag ein, Kurz-Verteidiger Dietrich in den Zeugenstand zu erheben. Dabei geht es um dessen Beteiligung bei der eidesstattlichen Erklärung der beiden russischen Zeugen. Die WKStA verweist darauf, dass es in diesem Fall die nahelegende Vermutung gebe, dass Schmid eine Falle gestellt wurde. 

11.59 Schmid wird verabschiedet
Es gibt keine weiteren Fragen der WKStA bzw. der Verteidigung, weshalb Radasztics den Zeugen entlässt. Die Videoverbindung ist beendet. 

11.51 Ist die ÖBAG ein Staatsfonds? 
Bonelli-Verteidiger Suppan stellt Schmid nun erneut ein paar Fragen. Suppan will wissen, ob die ÖBAG laut Schmid ein Staatsfond sei, wie es in seinem Lebenslauf stehe. "Fakt ist, das ist eine Holding", erklärt Schmid. Der Zeuge erklärt, dass es jedoch eine flexible Möglichkeit wie bei Fonds gebe. Der Begriff "Staatsfonds" sei aber nicht ganz korrekt.

Mehrere Fragen zur B&C und andere Punkte im Lebenslauf lässt der Richter nicht zu, das erklärt er bereits im Vorhinein, aber Suppran stellt sie dennoch. Wie angekündigt werden sie nicht zugelassen. Der Verteidiger erklärt, dass die Übertreibungen im Lebenslauf die Unglaubwürdigkeit von Schmid aufzeigen würden. Auch Dietrich erklärt, dass er sich den Fragen anschließe, da diese für die Frage der Glaubwürdigkeit von Schmid relevant seien. Die WKStA sowie der Richter erklären, dass es zu weit gehe, wenn man sämtliche Aussagen, die ein Zeuge jemals in seinem Leben getätigt habe, hinterfragt. 

11.46 Fragen zur Glaubwürdigkeit
Der Richter erklärt, dass er nun gewisse Fragen zulasse, die zwar nicht das Treffen in Amsterdam zum Thema haben, aber die Glaubwürdigkeit des Zeugen betreffen. Es werden einzelne Chatnachrichten vorgelesen, zu denen sich Schmid äußert. Dabei geht es etwa darum, ob Schmid bei B&C hinter den Rücken von Kurz agiert und sein eigenes "Süppchen" gekocht habe. Der Zeuge erklärt, dass er diese Wahrnehmung nicht habe.

11.33 Schmid bleibt in der Leitung
Der Richter erklärt, dass die konkreten Fragen nun nicht mehr das Treffen in Amsterdam betreffen und unterbricht die Befragung – Schmid wird gebeten, in der Leitung zu bleiben. Zudem erklärt er, dass Dietrich gestern einen Antrag eingebracht hat. Dabei geht es darum, dass nicht alle Chats vollständig vor Gericht vorgelegt worden seien. Dies sei laut der Verteidigung aber essentiell um die Unglaubwürdigkeit von Schmid aufzuzeigen; Dietrich liest dazu aus Chats vor.

Die WKStA äußert sich und erklärt, dass die Darstellung in dem Antrag von Dietrich selbst sehr selektiv sei. Es werden einige Chats vorgelesen, die den Argumenten des Kurz-Anwalts widersprechen sollen. 

11.26 "Die Diskussion brauchen wir nicht"
Auch Bonellis Verteidiger will genauer auf die russischen Nummern im E-Mail-Verkehr zu sprechen kommen und fragt, ob Schmid nicht die volle Kommunikation zur Verfügung gestellt habe. Schmid verneint, dass es noch weitere Nachrichten gebe.

Es geht wieder um den Lebenslauf. Der Verteidiger will wissen, ob es weitere Punkte darin gebe, die nicht der Wahrheit entsprechen. Die WKStA beschwert sich über die Frage, Radasztics erklärt, dass das die letzte Frage sei, die er noch zulasse. Schmid erklärt, dass er die konkreten Punkte des Lebenslaufs nicht im Kopf habe. Ob er übertrieben habe, könne er nur sagen, wenn er vorher mit dem Verteidiger über die genauen Punkte diskutieren könne. "Nein, das brauchen wir nicht", erklärt der Richter. 

11.24 Frage wird nicht zugelassen
Dietrich will wissen, ob Schmid die beiden Russen am zweiten Tag auch in sein Büro in Amsterdam mitgenommen habe. "In mein Büro sind wir sicher nicht gegangen", so Schmid. Es habe sich um das Büro eines Kollegen gehandelt, der auch kurz mit den Russen über Projektarbeit gesprochen habe. Der Richter will von Dietrich wissen, welche Relevanz das Gespräch mit dem Kollegen für das Verfahren habe. Der Kurz-Anwalt entgegnet, dass Schmid das bevor anders gesagt habe. Nachdem sich auch die WKStA über die Frage beschwert, gibt der Richter bekannt, dass er die Frage nicht zulasse.

11.19 "Hör dir das einmal an"
Schmid erklärt, dass er dem Treffen zugesagt habe, weil sein Bekannter ihm geraten habe, "sich das mal anzuhören". Er habe im Nachhinein auch noch mit dem Bänker besprochen, dass er kaum klare Informationen zu dem Projekt, den Investoren, den Skill-Set der Position oder dem Ziel des Projekts bekommen habe. Schmid könne sich nicht erinnern, dass er mit dem Russen im Anschluss noch viel Kontakt hatte. Er habe bereits vor der Absage der Russen dem Bänker mitgeteilt, dass darauf wohl nicht werden würde. 

11.11 Kurz-Anwalt befragt Schmid
Die WKStA hat keine Fragen an den Zeugen. Dietrich erhebt sich und beginnt seine Befragung mit Schmid. Der Kurz-Verteidiger erwähnt, dass sich im zur Verfügung gestellten E-Mail-Verkehr mit dem Bänker keine russischen Nummern finden würden. Schmid erwidert, dass sich sehr wohl daraus ergebe, dass er wissen wollte, ob es sich dabei um ein russisches Projekt handelt.

Wann er den Lebenslauf an den Bänker geschickt habe, wisse er nicht. Schmid könne sich auch nicht erinnern, dass er den Lebenslauf adaptiert hätte, bevor der Bänker diesen an die Russen weitergeschickt hat.  

11.07 Schmids Rolle bei Geiselbefreiuung
Schmid erklärt, dass der Russe bei dem Gespräch auch kein Lebenslauf von ihm dabei gehabt habe. Man habe aber kurz bezüglich seiner Rolle im Finanzministerium und der ÖBAG gesprochen. 

Der Richter fragt nach, ob Schmid wirklich bei einer Geiselverhandlung und -befreiung mitgeholfen habe während seiner Zeit im Außenministerium. Das stimme so natürlich nicht, "das war meine Schlamperei". Er habe damals im Pressetermin und im Kabinett des Außenministeriums gearbeitet, aber dazu nicht beigetragen. Das hätte er auch dem russischen Geschäftsmann so erklärt, wenn dieser nachgefragt hätte. Es sei klar, dass Pressesprecher solch sensible Gespräche nicht führen.

11.00 "Diese Herren haben die Unwahrheit gesagt"
Schmid erklärt nochmals, dass er nicht im Detail mit den Russen über die Verfahren gesprochen habe. Der Richter zitiert nochmals aus der eidesstattlichen Erklärung: "Ich bin gut zu den Menschen, die gut zu mir sind". Der Zeuge sagt, dass er das Wort "Kooperation" mit den Behörden sicher erwähnt habe. Es sei essenziell, dass man mit den Behörden zusammenarbeite. Er schließe aber aus, dass er jemals den Satz "Ich bin gut zu den Menschen, die gut zu mir sind" gesagt habe.

Schmid widerspricht auch, dass er gegenüber der Staatsanwaltschaft Falschaussagen getätigt habe. Das habe er auch gegenüber den Russen nicht angedeutet. "Das schließe ich aus", so Schmid. "Diese Herren haben die Unwahrheit gesagt", betont er. Schmid habe Mutmaßungen, warum die beiden Russen sich die Arbeit aufgenommen haben, zur österreichischen Botschaft zu fahren und eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen". "Man müsse sich nur anschauen, wer dahintersteht", so Schmid. Auch das Treffen mit den Russen sei schon sehr skurril gewesen, weil es nie um Details zu dem Projekt ging. 

10.57 "Staatsanwaltschaft hat keinen Druck auf mich ausgeübt"
Der Richter spricht nun die eidesstattliche Erklärung an und die Aussagen der Russen, wonach er unter Druck der Staatsanwaltschaft stehe. "Es wurde auf mich aufseiten der Staatsanwaltschaft kein Druck ausgeübt", betont Schmid. Er erklärt, dass die WKStA eher Druck von ihm verspürt habe. Die Befragung sei sehr formal gewesen und auch sein Anwalt sei anwesend gewesen. Er schließe definitiv aus, dass er in diesem Zusammenhang von "tremendous" oder "big pressure" gesprochen habe. 

10.55 "Nicht weiter über Verfahren gesprochen"
Seiner Erinnerung nach habe man nicht weiter über das Ermittlungsverfahren zu sprechen. Dass der Name Sebastian Kurz gefallen sei, könne er nicht ausschließen. Im Konkreten sei es in dem Gespräch aber weder lange um das Verfahren noch um Kurz selbst gegangen.

10.51 Did they come for you or did you go to them?" 
Schmid erklärt, dass der russische Geschäftsmann aufgrund seines Lebenslaufs wissen wollte, warum er jetzt in Amsterdam sei. Der Russe habe bei dem Mittagessen dann auch Genaueres über das Ermittlungsverfahren wissen wollte. Schmid sei ein offenes Buch und habe davon berichtet. Der Russe wollte wissen: "Did they come for you or did you go to them?" (Anm.: Kam die Staatsanwaltschaft zu dir oder bist du zu ihnen gegangen?) Schmid habe dann erklärt, dass er zur Staatsanwaltschaft gegangen sei. Der Russe habe nur erwähnt, dass man in seinem Land ein Problem habe, wenn die Staatsanwaltschaft zu jemanden komme.

10.47 Inhaltliche Themen zu dem Projekt wurden nicht besprochen
Der Richter erwähnt, dass die Job-Ausschreibung sehr unkonkret sei. "Ja, deswegen wollte ich mehr wissen", erklärt Schmid. Der Russe sei während der Kontaktaufnahme weiter sehr vage gebleiben und habe etwa erwähnt, dass es bei dem Projekt um erneuerbare Energie gehe. Das Treffen sei dann sehr freundschaftlich und nett gewesen, es habe sich aber nur um "Small-Talk-Themen" gehandelt.

Schmid erklärt, dass er keine Erfahrungen in der Ölbranche habe. Er wollte deswegen auch herausfinden, worum es in dem Projekt genau geht. Schmid habe auch umgehend wissen wollen, wer hinter dem Gespräch stehe, der Russe habe aber gemeint, dass er das nicht sagen dürfe. Inhaltliche Themen zu dem Projekt seien an dem ersten Tag gar nicht erwähnt worden. 

10.45 Zwei Treffen mit Russen 
Das erste Treffen habe in einem Amsterdamer Hotel stattgefunden. Er habe sich zunächst nur mit einem Russen in der Lobby auf ein Getränk getroffen, dann seien sie spazieren gegangen. Am Folgetag sei es zu einem weiteren Treffen gekommen, weil das erste Treffen nicht lange gedauert habe. Schmid habe bezüglich des Projekts keine Antwort erhalten. Der Russe habe dann darauf bestanden, dass man sich am nächsten Tag zu einem Mittagessen treffen würde. Das sei zustande gekommen, wobei ihm der Russe nicht gesagt habe, dass er zu dem Treffen noch jemanden mitnehmen werde. 

10.39 Schmid: Bänker stellte Kontakt mit Russen her
Der Richter bedankt sich bei Schmid dafür, dass er sich relativ kurzfristig für eine weitere Befragung Zeit genommen hat. Radasztics erklärt, dass Schmid ihm Unterlagen zu dem Bewerbungsgespräch in Amsterdam zukommen gelassen hat. 

Schmid erklärt, dass das Treffen aufgrund einer Empfehlung eines bekannten Bänkers in London zustande gekommen sei. Mit diesem habe er ein Vertrauensverhältnis, dieser habe ihm die Unterlagen zu dem Projekt zukommen lassen. Schmid habe die E-Mails erhalten, wobei ihm aufgefallen sei, dass darin russische Telefonnummern enthalten seien. Nach einem Gegencheck habe ihm sein Bekannter versichert, dass es sich dabei um Georgier und Israelis handeln würde. Der Bänker habe dann auf Zuspruch den Kontakt hergestellt. Der Russe habe dann sehr, sehr rasch Kontakt mit ihm aufgenommen. 

10.37 Richter ruft zurück in den Gerichtssaal
Radasztics erklärt die Pause für beendet und stellt die Verbindung zu Thomas Schmid her.

10.25 Zehnminütige Pause
Der Richter erklärt, dass es nun zu einer zehnminütigen Pause komme. Er will einstweilen versuchen, die Verbindung zu Thomas Schmid herzustellen. 

10.24 Russe wird aus Zeugenstand entlassen
Warum hat sich Schmid trotz seiner Probleme beworben? Es habe sich um eine gute Möglichkeit gehandelt. Seiner Meinung nach sei Schmid auch bestrebt gewesen, einen Job außerhalb der Europäischen Union zu finden. 

Dietrich will nochmals wissen, ob die eidesstattliche Erklärung dem entspricht, was bei dem Geschäftstreffen in Amsterdam besprochen worden sei. "Alles was darin steht, entspricht meiner Erinnerung", so der Zeuge. Aus diesem Grund habe er sie auch unterschrieben. Da es keine weiteren Fragen gibt, entlässt der Richter den Zeugen. Radasztics bedankt sich auch bei der österreichischen Botschaft für die Hilfe und Kooperation.

10.13 Kurz-Anwalt wird unter Gelächter zum Mikrofon gebeten
Dietrich besteht darauf, die Fragen an den Zeugen auf Englisch stellen zu dürfen, da dies deutlich besser funktioniert habe. A. erklärt, dass er gerne auch auf Englisch antworten könne, weswegen der Richter den Kurz-Anwalt zu sich und seinem Mikrofon bittet. Im Gericht bricht Lachen aus, auch Dietrich, der Zeuge und die WKStA scheinen die Geschehnisse lustig zu finden. 

Dietrich will nochmals wissen, ob Schmid gesagt habe, dass die WKStA "massive pressure" (Anm.: massiver Druck) gegen ihn ausübe. "Das ist korrekt", so A. Das stehe in der eidesstattlichen Erklärung und das habe er auch heute schon betont. Dietrich will wissen, ob der Zeuge heute gesagt hätte, dass Schmid alles bestätigen würde, was ihm die Staatsanwaltschaft vorgebe. "Ja, das ist korrekt", so der Zeuge. Hat der Zeuge heute gesagt, dass Schmid dem Russen versichert habe, dass man sich keine Sorgen um ihn machen müsse, will Dietrich wissen. Auch das sei korrekt, erklärt A. 

10.04 "Bei allem Respekt"
Die WKStA will wissen, wer abseits von Schmid noch für die CEO-Position bei dem Ölprojekt infrage kam. "Er soll ein, zwei Namen nennen, damit wir das kontrollieren können", so der Oberstaatsanwalt. "Bei allem Respekt kann ich ihnen die Namen der Kandidaten nicht verraten", so A. Das sei ein Geschäftsgeheimnis. "Bei allem Respekt auch von meiner Seite", so der Oberstaatsanwalt, aber der Zeuge befinde sich vor Gericht und müsse die Wahrheit sagen, da schütze auch das Geschäftsgeheimnis nicht.

Der Russe erklärt nochmals, dass die Namen anderer Kandidaten mit dem heutigen Verfahren nichts zu tun hätten. Zudem sei in der Rechtsabteilung seiner Unternehmensgruppe festgelegt, dass man solche Informationen nicht offenlegen dürfe. Es gebe auch noch andere Argumente, so handle es sich um ein privates Unternehmen – das kommerzielle Geheimnis gelte also uneingeschränkt. Außerdem befinde er sich in der Russischen Konföderation, weswegen es aufgrund der aktuellen Lage nicht angebracht sei, irgendwelche Namen offenzulegen. 

09.59 Kein Kontakt mit österreichischem Anwalt
Der Zeuge erklärt, dass er nie Kontakt mit einem österreichischen Anwalt gehabt habe und auch nicht wisse, mit wem sein Kollege bezüglich der Erklärung gehabt habe. Dies entziehe sich aufgrund seiner niedrigeren Position im Unternehmen seiner Kenntnis. 

09.51 Diskussion zwischen WKStA und Kurz-Verteidigung
Es kommt zu einer kurzen Unterbrechung, weil sich Kurz-Verteidiger Dietrich beklagt, dass aufgrund der langen Fragen und Antworten viel Inhalt verloren gegangen sei. Der Dolmetscher und Zeuge werden gebeten, sich kürzer zu fassen. Der Zeuge erklärt anschließend, dass er aufgrund seiner Lebens- und Berufserfahrung schon erkennen könne, ob etwas gesagt wurde, der Wahrheit entspreche oder nicht. Es kommt zu einer Diskussion zwischen der WKStA und den Kurz-Verteidigern, weil Dietrich erneut betont, dass der russische Übersetzer nicht alles 1:1 übersetze. Das wisse er, weil er selbst einen russischen Übersetzer dabei habe. Auch Kurz zeigt sich verärgert. 

Die Frage wird wiederholt. A. will wissen, wo dabei konkret ein Widerspruch bestehe. Der Richter konkretisister die Frage nochmals. "Das sind verschiedener paar Schuhe, vielleicht wurden die Aussagen in verschiedenen Kontexten gesagt", aber es stimme, dass Schmid das so gesagt habe. Zudem habe er eben Fähigkeiten zwischen den Zeilen zu lesen, um die Glaubwürdigkeit einer Person zu erkennen. Zudem verweist er nochmals auf seine Aussage, wonach Schmid gemeint habe, dass er sich gegenüber diejenigen gut benehme, die sich auch gut gegenüber ihm benehmen". Gerade aufgrund dieser Aussage habe er die Schlussfolgerungen gezogen, dass Schmid einen Deal schließen würde, um der Ermittlung zu entgehen. Deswegen habe man ihn auch nicht mit der Position in dem Projekt besetzt. Das sei zwar "blumig" ausgedrückt, aber deswegen sehe er keinen Widerspruch. 

09.44 WKStA an der Reihe
Die Staatsanwaltschaft ist nun mit ihren Fragen dran. Der Zeuge habe heute erklärt, dass er nur zwischen den Zeilen gelesen habe, dass Schmid im Ermittlungsverfahren gelogen habe. Warum habe er die eidesstattliche Erklärung dann aber in dieser Form unterzeichnet? Schließlich stehe dort konkret, dass Schmid diese Falschaussagen auch konkret zugegeben habe. Das sei ein großer Widerspruch, so der Staatswanwalt. 

09.35 "Menschliche und moralische Pflicht"
Der Richter will nun wissen, ob der Zeuge wisse, wie es zu der eidesstattlichen Erklärung des ersten russischen Geschäftsmanns in Tiflis gekommen sei. Der Zeuge erklärt, dass sie sich beide zu dem Zeitpunkt gerade in Tiflis befunden haben. Er sei von seinem Kollegen gebeten worden, ebenfalls in die österreichische Botschaft zu kommen. Er habe die Erklärung sorgfältig durchgelesen, "alles, was da stand, war wahr". Er habe es als seine menschliche und moralische Pflicht verstanden, alles zu tun, was für den Ruf des Projekts und Unternehmens gut gewesen wäre und habe daher die Erklärung unterzeichnet.

Der Richter will wissen, ob einer der beiden Russen die Erklärung selbst verfasst hätte. Der Zeuge erklärt, dass jemand bezüglich der Erklärung auf seinen Kollegen zugegangen sei. Er selbst wisse aber nicht, um wen es sich da gehandelt habe. Sein Kollege habe ihm auch nicht erklärt, wofür er die Erklärung brauche. Er habe aber selbst verstanden, worum es gehe, als er sich den Text durchgelesen habe. "Ich habe das als meine professionelle, soziale und moralische Pflicht verstanden, das zu unterzeichnen", so A.

09.29 Ermittlungsverfahren war nicht der Hauptgrund für die Job-Absage
Das Ermittlungsverfahren und etwaige Straftaten von Schmid wären für das Projekt natürlich ein Nachteil gewesen, betont der Zeuge. Der wichtigste Grund für die Absage seien jedoch sein Verhalten und seine Einstellung sowie Argumentation gewesen, weshalb er gegen Kurz aussage.

09.23 "Schmid hätte alles getan, um aus Ermittlungsverfahren hinauszukommen" 
Der Richter befragt den Zeugen nun auf Englisch, da ja auch das Gespräch mit Schmid auf Englisch abgelaufen ist. Radasztics fragt nochmal genau wegen des Begriffs "Druck" der Staatsanwaltschaft nach. Der Zeuge erklärt, dass Schmid erzählt habe, dass er sich in einem Ermittlungsverfahren befinde. Die Russen seien aufgrund ihres Projekts an dieser Problematik und dem konkreten Status interessiert gewesen. Schmid habe erklärt, dass die Staatsanwaltschaft "big pressure" (Anm. großen Druck) gegen ihn ausübe und er sich deswegen nicht in Österreich aufhalten könnte. 

A. habe den Eindruck gehabt, dass Schmid den Deal mit der Staatsanwaltschaft eingegangen zu sein, um seine Probleme loszuwerden und seine Chancen auf den Job zu erhöhen. Er sei sehr an dem Job interessiert gewesen. "Wir sind nicht von gestern", so A. Er habe zwischen den Zeilen lesen können, dass Schmid alles machen würde, um aus dem Ermittlungsverfahren herauskommen zu können. 

09.18 "Schmid erhoffte sich, dass seine Probleme beseitigt werden"
Der Richter möchte jetzt noch genauer wissen, was Schmid über Kurz gesagt habe. A.: "Er hat erwähnt, dass die Ermittlungen gegen Kurz geführt werden". Radasztics zitiert aus der eidesstattlichen Erklärung, wonach Schmid erwähnt hätte, dass er die Staatsanwaltschaft "glücklich" machen wollte und nicht alles, was er aussagte, der Wahrheit entsprochen hätte. Der Russe führt aus, dass diese Aussagen stimmen würden. A. habe den Eindruck gehabt, dass Schmid sehr daran interessiert war, den Deal mit der WKStA zu machen, da er sich erhoffte, dass seine eigenen Probleme dann beseitigt werden.

09.07 "Wenn man die Aussage von Schmid analysiert"
"Wenn man reflektiert und Schmids Aussage analysiert", könne man zu dem Schluss kommen, dass sich Schmid –aufgrund gewisser Erwartungen der Staatsanwaltschaft – gezwungen gefühlt haben könnte, sich gegenüber dem Ermittlungsverfahren "loyal" zu verhalten. Dies könne man zwischen den Zeilen herauslesen, erklärt der Zeuge. Schmid habe ja konkret erwähnt, dass er sich wegen des Druckes nicht wohlgefühlt habe. "Da kann man zu dem Schluss kommen", so A. 

Der Russe erklärt, dass aufgrund des Gespräches das hundertprozentige Vertrauen gegenüber Schmid gefehlt habe. Man hätte nicht davon ausgehen können, dass sich Schmid, wenn er mit Problemen konfrontiert werde, loyal zu dem Unternehmen und Projekt verhalte. Daher habe man Schmid nicht weiter in Betracht gezogen.

08.59 Schmid habe sich wegen Druck der WKStA unwohl gefühlt
Der Richter will nun wissen, ob Schmid auch die Staatsanwaltschaft erwähnt habe und ob der Russe auch gewusst habe, dass es in dem Verfahren, um den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Kurz gehe. A. erklärt, dass Schmid die Staatsanwaltschaft konkret angesprochen habe. Der Zeuge verweist darauf, dass sich Schmid in Österreich nicht wohlgefühlt habe, da Druck vonseiten der Staatsanwaltschaft ausgeübt worden sei. Schmid habe auch Kurz erwähnt und erzählt, dass er diesen persönlich kenne. 

08.55 Schmid wollte gegen "Freunde und Kollegen" aussagen
Radasztics fragt nun nach, ob sich Schmid auch zu einem bevorstehenden Prozess und Ermittlungen gegen ihn geäußert hätte. Ja, daran könne er sich erinnern, so A. Schmid habe das während eines Mittagessens erwähnt. Der andere russische Geschäftsmann hätte aus Medienberichten erfahren, dass diese Probleme bestehen. Als Unternehmensgründer müsse man sich damit auseinandersetzen und es müsse ein klares Vertrauen vorhanden sein. "Weil wir von dieser Thematik aus den Medien wussten, haben wir das Problem angesprochen", so der Zeuge. Schmid habe erklärt, dass er genau aus diesem Grund in Amsterdam sei, da sein Leben in Österreich nicht "akzeptabel" sein. Zudem erwähnte er, dass er gegen seine "Freunde und Kollegen" als Zeuge aussagen müsse.

08.48 Treffen mit Schmid hat sich ergeben
A. erklärt, dass er auch selbst in das Projekt involviert sei und für das Bewerbungsverfahren zuständig gewesen sei. Alleine sei er nicht in Amsterdam gewesen, der russische Geschäftsmann, der Ende Jänner bereits befragt worden war, sei ebenfalls vor Ort gewesen. Man habe sich bezüglich Projekte austauschen wollen und dann habe sich das Treffen mit Schmid ergeben.

08.42 "Habe Schmid in Amsterdam getroffen"
Der Zeuge wird daran erinnert, dass er verpflichtet ist, die Wahrheit zu sagen. Das sei ihm bewusst. Anschließend will der Richter wissen, ob er die eidesstattliche Erklärung an der österreichischen Botschaft in Moskau unterzeichnet habe. Schließlich sei seine Unterschrift darauf zu finden und auch eine Passkopie beigelegt worden. "Das stimmt", antwortet A. 

Der Zeuge erklärt, dass er im August 2023 Thomas Schmid in Amsterdam getroffen habe. Dabei sei es um ein Projekt in Georgien und die Besetzung der Top-Manager-Positionen gegangen. A. erklärt, dass er selbst auch mit dem Projekt zu tun habe. Er sei für die Bewerbungsgespräche mit potenziellen Kandidaten verantwortlich gewesen.  

08.36 "Auf nach Moskau"
Auch der russische Dolmetscher ist bereits anwesend und nimmt neben Radasztics Platz. Es kann losgehen – "Auf nach Moskau", richtet der Richter aus. Der Zeuge, der zweite russische Geschäftsmann (A.) hat sich – trotz eines russischen Feiertags – bereits in der österreichischen Botschaft in Moskau eingefunden. 

08.33 Zum Prozess aufgerufen
Richter Michael Radasztics ruft Kurz und Bonelli in den Gerichtssaal. Zudem werden die Kamerateams gebeten, das Filmen einzustellen und den Großen Schwurgerichtssaal zu verlassen. 

08.19 Großer Schwurgerichtssaal ist geöffnet
Die Tore zum Großen Schwurgerichtssaal werden mit kleiner Verspätung geöffnet. Dann beginnt die Hektik – jeder will den besten Platz im Saal für sich ergattern. 

08.11 Kurz geht wortlos vorbei
Der Hauptprotagonist Sebastian Kurz betritt das Gerichtsgebäude. Die Kamerateams werden aber enttäuscht – Kurz schreitet, ohne ein Wort zu sagen, an den Medienvertretern vorbei. 

08.05 Gewaltiger Medienandrang
Dass der heute Tag von großer Bedeutung sein könnte, zeigt sich alleine daran, dass das Gerichtsgebäude heute deutlich gefüllter ist als zuletzt. Auch internationale Medienvertreter sind heute vor Ort.

Vom Wiener Landesgericht heißt es, dass heute auch der letzte Platz im Großen Schwurgerichtssaal gefüllt sein wird. Die Kamerateams warten schon darauf, dass Sebastian Kurz vor Gericht erscheint und sich zu dem heutigen Prozesstag äußert. 

08.02 Guten Morgen aus dem Wiener Landesgericht
Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser! Das politische Österreich richtet seine Augen heute nach Wien, wo der vermutlich letzte Verhandlungstag im Kurz-Prozess ansteht. 

Erster Russe sagte Ende Jänner aus

Ex-Kanzler Kurz und seinem einstigen Kabinettschef wird von der WKStA vorgeworfen, Falschaussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss getätigt und seine Rolle bei der Besetzung des Aufsichtsrats und Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) kleingeredet zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei vor allem auf Aussagen des ehemaligen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid, der den Ex-Bundeskanzler schwer belastet. Um an der Glaubwürdigkeit von Schmid zu rütteln, beantragte die Verteidigung im Vorjahr, zwei russische Geschäftsleute als Zeugen zu befragen. Diese behaupteten per eidesstattlicher Erklärung, dass Schmid während eines Geschäftstreffens im August 2023 in Amsterdam angedeutet hätte, in Bezug auf seine Aussagen von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden zu sein.

Bereits am bisher letzten Prozesstag Ende Jänner wurde der erste der beiden Russen per Videoschaltung aus der österreichischen Botschaft in Moskau per Video befragt. Ob der Plan der Verteidigung – Schmids Unglaubwürdigkeit mithilfe des Zeugen aufzuzeigen – aufging, ist jedoch fraglich: Der russische Geschäftsmann verstrickte sich immer wieder in Widersprüche und konnte unter anderem nicht überzeugend darlegen, wie die Anwälte des Ex-Kanzlers Kontakt mit ihm aufnahmen. Zudem stellte sich im Zuge der Befragung heraus, dass Kurz-Anwalt Otto Dietrich ihm bei der Formulierung der eidesstattlichen Erklärung geholfen hatte.

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