Schon am Freitag
Ausschuss berät über Aufhebung von Sobotkas Immunität
Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) eine Aufhebung der Immunität des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) beantragt hatte, soll bereits am Freitagmorgen der Immunitätsausschuss über den Fall beraten. Sobotka steht unter Verdacht, im Rahmen einer Steuerprüfung der Erwin-Pröll-Stiftung Druck auf den früheren Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, ausgeübt zu haben.
ÖSTERREICH. "Was erledigt ist, ist erledigt", erklärte SPÖ-Mandatarin und Ausschussvorsitzende Selma Yildirim dem ORF. Demnach habe es unmittelbar, nachdem sie das Ersuchen der WKStA erhalten hatte, Gespräche mit den anderen Parlamentsklubs gegeben. So habe man sich drauf geeinigt, dass der Termin bereits am Freitag um acht Uhr stattfinden soll.
Der Grund für die Ermittlungen der WKStA sind Aussagen von Thomas Schmid. Demzufolge soll Sobotka im Zusammenhang mit einer Steuerprüfung der Erwin-Pröll-Stiftung versucht haben, den ehemaligen ÖBAG-Chefs und Ex-Generalsekretär im Finanzministerium zu beeinflussen und bei ihm zu interveniert. Die WKStA verdächtigt den Nationalratspräsidenten "des Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungs- und sonstiger Beitragstäter". Es gilt die Unschuldsvermutung.
Sobotka weist die Vorwürfe "aufs Schärfste" zurück
Der beschuldigte ÖVP-Politiker bestreitet die Vorwürfe und fordert selbst Aufklärung in der Causa. Aus dem Büro Sobotkas hieß es gegenüber dem "profil" am Mittwoch, dass "diese falschen Anschuldigungen" bereits vor über einem Jahr öffentlich wurden, weshalb man eigentlich schon früher mit dem Schritt der WKStA gerechnet hätte.
"Schon damals hat der Präsident des Nationalrates klargestellt, dass die Vorwürfe falsch und auf das Schärfste zurückzuweisen sind. Er wird dementsprechend alles unterstützen, was zu einer raschen Aufklärung führt und den Immunitätsausschuss des Nationalrates bitten, dem Auslieferungsbegehren so rasch wie möglich zu entsprechen, damit die Behörden endlich den Sachverhalt aufklären können", so der Sprecher des Nationalratspräsidenten.
Abgeordnete genießen Immunität
Abgeordnete des Nationalrats, Mitglieder des Bundesrats und der Landtage genießen grundsätzlich Immunität. Dies soll die freie und unbehinderte Ausübung des Mandats sichern, weshalb Verfolgungshandlungen gegen sie unzulässig bleiben, solange sie nicht "ausgeliefert" werden.
Im Fall von Abgeordneten bedeutet das, dass der Immunitätsausschuss des Nationalrats zunächst tagen muss, um zu entscheiden, ob die vorgeworfene Handlung in einem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten steht. Ist dem nicht so, ist die Verfolgung ohne weitere Entscheidung zulässig. Wird ein politischer Zusammenhang erkannt, ist über die Zulässigkeit der Verfolgung zu entscheiden.
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