Reformpartnerschaft
Bund, Länder & Gemeinden einigen sich auf Gemeindepaket
- Geplant sind ein automatisierter Datenaustausch, einfachere Verwaltungsverfahren und kostenlose Digitalworkshops.
- Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf ein Reformpaket verständigt. Geplant sind ein automatisierter Datenaustausch, einfachere Verwaltungsverfahren und kostenlose Digitalworkshops. Erste Angebote sollen im Dezember starten, weitere Maßnahmen folgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
ÖSTERREICH. Wer einen Antrag stellt, soll Angaben künftig seltener erneut machen müssen, wenn sie einer Behörde bereits vorliegen. Darauf zielt ein Gemeindepaket ab, auf das sich die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verständigt hat.
Die geplanten Maßnahmen wurden am Donnerstag beim 72. Österreichischen Gemeindetag in Salzburg vorgestellt. "Was der Staat schon weiß, muss niemand mehr doppelt angeben", erklärte Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) in einer Aussendung.
Eine Gemeindedatenplattform soll die Datengrundlage verbessern. Behörden sollen Informationen sicher und automatisiert austauschen können. Auch antragslose und vollständig automatisierte Verfahren sind auf Gemeindeebene vorgesehen, etwa bei Gebührenvorschreibungen. Damit sollen Verwaltungswege einfacher und Abläufe effizienter werden.
Kostenlose Workshops ab Dezember
Für die Bevölkerung können Gemeinden ab Dezember kostenlose "Digital Überall"-Workshops buchen. Zu den Angeboten zählen Veranstaltungen zu künstlicher Intelligenz und für "Digitale Senioren". Bis Ende 2027 sind insgesamt bis zu 3.000 Workshops vorgesehen.
- "Was der Staat schon weiß, muss niemand mehr doppelt angeben", erklärte Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) in einer Aussendung.
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Das Paket soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden attraktiver machen. Eine eigene Sammelnovelle ist geplant, um bürokratische Hürden in der kommunalen Verwaltung abzubauen.
Gesetzliche Ausarbeitung bis Jahresende
Die legistische Ausarbeitung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Für einzelne Neuerungen sind Gesetzesänderungen erforderlich. Einen gemeinsamen Starttermin für das gesamte Paket gibt es daher nicht: Die Maßnahmen sollen zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt werden.
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