Klimaschutzgesetz
Klimaschützer ziehen vor Menschenrechtsgericht

Die Treibhausgasemissionen sind 2022 deutlich zurückgegangen. | Foto: pixabay
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Nachdem Anfang Juli eine Klage von zwölf Kindern und Jugendlichen, die erreichen wollten, dass Österreich sein Klimaschutzgesetz ändert und verbindliche Klimaziele zur Reduktion von Treibhausgasen festsetzt, vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt war, ziehen nun vier Österreicherinnen und Österreicher gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 und Rechtsanwalt Reinhard Schanda vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Klägerinnen und Kläger pochen auf ihr "Recht auf den Umstieg auf klimafreundliche Energie".

ÖSTERREICH/FRANKREICH. "Wir wollen unser Recht auf saubere Energie vor Gericht durchsetzen, weil die Politik nicht ausreichend handelt. Alle Analysen zeigen, dass wir mit bestehender Klimapolitik die Ziele weit verfehlen werden. Wir lassen deshalb keine Möglichkeit ungenützt, um unser Recht auf eine saubere Energiezukunft durchzusetzen", erklärte Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000, in einer Aussendung.

Im Erfolgsfall der Klage bekomme die Verwendung fossiler Energieträger ein gesetzlich verbindliches Ablaufdatum, gestaffelt bis zum Jahr 2040. "Nur, wenn jetzt die richtigen Entscheidungen getroffen werden, können wir von Kohle, Öl und Gas unabhängig werden und eine saubere und preisstabile Energieversorgung für alle Menschen in Österreich erreichen", so Wahlmüller.

Die Kinder-"Klimaklage" wurde vom VfGH formal zurückgewiesen. Nicht alle Teile des Gesetzes wurden angefochten, die jedoch untrennbar zusammenhängen, begründeten die Richter ihr Urteil im Juli. | Foto: FFF/Julian Kragler
  • Die Kinder-"Klimaklage" wurde vom VfGH formal zurückgewiesen. Nicht alle Teile des Gesetzes wurden angefochten, die jedoch untrennbar zusammenhängen, begründeten die Richter ihr Urteil im Juli.
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VfGH wies Klage aus formalen Gründen zurück

Als Argument für die Klage vor dem EGMR nennen die vier Österreicherinnen und Österreicher – ein Pensionist, eine Aktivistin, ein Bürgermeister und eine Biobäuerin –, dass die politische Untätigkeit beim Klimaschutz ihr Menschenrecht auf Leben verletzt. Der VfGH wies den Antrag im Juli aus formalen Gründen zurück. So wurde festgestellt, dass nicht alle Teile des Klimaschutzgesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen. "Eine Aufhebung in diesem engen Umfang würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen. Der Verfassungsgerichtshof darf einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen", hieß es damals. 

Die Kinder, die zwischen 2006 und 2015 geboren wurden, kritisierten im Rahmen der Klage, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln, aber keine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen. Dadurch habe der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, für den Schutz der Antragsteller vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch den Klimawandel zu sorgen und auf eine im Zeitverlauf und über die Generationen hinweg gerechte Lastenverteilung Bedacht zu nehmen.

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Keine gesetzlichen Treibhausgas-Reduktionsziele

Mit dem Auslaufen der Vorgaben des alten Klimaschutzgesetzes gibt es seit 31. Dezember 2020 keine gesetzlich vorgegebenen Treibhausgas-Reduktionsziele mehr. Ursprünglich sollte das Gesetz festlegen, dass die Republik bis 2040 die angestrebte Klimaneutralität erreicht. Bis 2030 sollte der Nettoausstoß halbiert werden. Mit den bisherigen Klimaschutzmaßnahmen verfehle Österreich die EU-Klimaziele jedoch klar, kritisierten zuletzt zahlreiche Umweltschutzorganisationen. Obwohl das Gesetz eigentlich im Regierungsprogramm der schwarz-grünen Koalition verankert ist, besitzt Österreich bereits seit mehr als 1.000 Tagen keine festgeschriebenen Treibhausgas-Redaktionsziele.

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