Über 600 Maßnahmen
Regierung beschließt Aktionsplan gegen Kinderarmut

Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung, eine kostenlose Schulmahlzeit pro Tag, verbesserte Inklusion von Kindern mit Behinderungen – das sind nur einige der Ziele im "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Garantie für Kinder", den die Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen hat. | Foto: Unsplash / Annie Spratt
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  • Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung, eine kostenlose Schulmahlzeit pro Tag, verbesserte Inklusion von Kindern mit Behinderungen – das sind nur einige der Ziele im "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Garantie für Kinder", den die Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen hat.
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Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung, eine kostenlose Schulmahlzeit pro Tag, verbesserte Inklusion von Kindern mit Behinderungen – das sind nur einige der Ziele im "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Garantie für Kinder", den die Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen hat. Ziel der Strategie, die mit mehr als 600 konkreten Projekten und Maßnahmen verbunden ist, sei die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder in Österreich bis 2030 zu halbieren.

ÖSTERREICH. Im Rahmen der EU-Kinderrechts-Strategie hat die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten empfohlen, einen Maßnahmenplan im Kampf gegen Kinderarmut zu erarbeiten. Dies soll bewerkstelligen, dass allen Kindern gleiche Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Hierzulande wurde die Strategie vom Sozialministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und dem Bildungsministerium erarbeitet und schließlich am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. 

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte die Wichtigkeit des Aktionsplans:

"Wer in Armut aufwächst, hat geringere Chancen auf gute Bildung, auf einen qualifizierten Job, ein höheres Risiko krank zu werden. Der Kampf gegen Kinderarmut ist daher eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Er ist auch eine Investition in den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Nationale Aktionsplan zeigt deutlich die wichtigsten Handlungsfelder, legt Ziele und Maßnahmen fest. Er ist deshalb eine hervorragende Grundlage für den Kampf gegen Kinderarmut in den nächsten Jahren."

Der Nationale Aktionsplan sei "eine hervorragende Grundlage für den Kampf gegen Kinderarmut in den nächsten Jahren", so Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). | Foto: Roland Ferrigato
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Bildung, Betreuung, Ernährung und Co. 

Um die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder und Jugendlichen in Österreich bis 2030 auf elf Prozent zu halbieren, hat die türkis-grüne Koalition bereits Maßnahmen wie die Zahlung von 60 Euro pro Kind und Monat an armutsgefährdete Familien, eine Verdoppelung der Schulstart-Gutscheine oder die Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen umgesetzt.

Für die kommenden Jahre definiert der Nationale Aktionsplan sechs Bereiche, in denen konkrete Maßnahmen gesetzt werden sollen: frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung, inklusive Bildungsangeboten und schulbezogene Aktivitäten, Gesundheitsversorgung, gesunde Ernährung sowie angemessener Wohnraum.

Mehr als 600 Projekte und Maßnahmen

Insgesamt sind der Strategie über 600 konkrete Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans angeschlossen. Diese stammen sowohl von den beteiligten Ministerien als auch von NGOs und umfassen etwa eine Steigerung der Betreuung von unter-3-Jährigen Kindern bis 2030 auf 40 Prozent (aktuell 32 Prozent), eine kostenlose Mahlzeit pro Tag für Schülerinnen und Schüler sowie eine verbesserte Gesundheitsversorgung durch mehr Kinder-, Augen- sowie Fachärztinnen und -ärzte für die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Unteranderem will die Bundesregierung eine verbesserte Gesundheitsversorgung durch mehr Kinder-, Augen- sowie Fachärztinnen und -ärzte für die Kinder- und Jugendpsychiatrie schaffen. | Foto: CDC/unsplash
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Zudem sei eine Verbesserung bei der Inklusion von Kindern in Schulen und zusätzliches Unterstützungspersonal an Schulen geplant. Weitere Maßnahmen umfassen eine gesunde Ernährung und angemessenen Wohnraum. Die Umsetzung der Projekte soll durch ein Monitoring begleitet und laufend evaluiert werden. 

Liste einzelner Maßnahmen 

Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung:

  • Laufende Erhöhung der Betreuungsquoten sowohl bei den Unter-3-Jährigen als auch bei den drei bis 6-jährigen Kindern
  • Verbesserungen bei der sprachlichen Förderung
  • Ausbau elementarer Bildungseinrichtungen, Verbesserungen bei Öffnungszeiten, Steigerung der Qualität des Angebots, bundesweite einheitliche Bereitstellung von Angeboten
  • Weitere Professionalisierung bei Inklusionspädagogik bzw. bei der Inklusion von Kindern mit Behinderungen im Kindergartenalter
  • Verbesserungen von Rahmenbedingungen im Berufsfeld Elementarpädagogik

Inklusive Bildungsangebote und schulbezogene Aktivitäten:

  • Umsetzung des Pädagogikpakets: u.a. Absicherung des Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler, neue Lehrpläne, Novellierung der Leistungsbeurteilung
  • Geplante Einführung der Bildungspflicht: grundlegender Kompetenzerwerb bis zum 18. Lebensjahr
  • Verbesserung der Inklusion von Kindern mit Behinderungen ins Schulsystem inklusive der Vernetzung mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • Schaffung von bedarfsgerechten Ressourcen zur langfristigen Finanzierung von Schulen
  • Aufstockung des Unterstützungspersonals: Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Assistenz, Administration
  • Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen entlang eines Chancenindexes im Rahmen des Projekts "100 Schulen – 1000 Chancen"
  • Ausbau ganztägiger Schulformen

Gesunde Schulmahlzeit:

  • Bis 2030 sollen in allen Schulen mindestens eine kostenlose gesundheitsfördernde Mahlzeit bzw. Verpflegung pro Schultag bereitgestellt werden
  • Verpflegungsangebote an Schulen unter Einbindung aller Stakeholderinnen und Stakeholder sollen leistbar, attraktiv, abwechslungsreich und bedarfsgerecht gestaltet werden
  • Qualitätssteigerung bei Gemeinschaftsverpflegung: verpflichtende Verankerung der "Leitlinie Schulbuffet"
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Verbesserung des Bewusstseins betreffend gesunder Lebensmittel und Ernährung
  • Multisektorale Vernetzung von Stakeholderinnen und Stakeholder zur Zusammenführung von Expertise und Evidenz

Gesunde Ernährung:

  • Verbesserung der Qualität der Ernährung, insbesondere von benachteiligten Kindern
  • Weiterentwicklung des Programms "REVAN" (Richtig essen von Anfang an) entlang der Prioritäten "Stillförderung, Gemeinschaftsverpflegung und Informationsangebote"
  • Ausbau der Primärprävention betreffend Adipositas durch Stillförderung
  • Verbesserung der Qualitätsstandards bei Kindergartenverpflegung
  • Stärkere Verankerung von Lebensmittelkompetenz und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern

Angemessener Wohnraum:

  • Schaffung von mehr sozialem Ausgleich im Bereich Wohnen unter Einbeziehung relevanter Stakeholderinnen und Stakeholder, der auch Kindern zugutekommt: z.B. Einführung des Bestellerinnen- und Bestellerprinzip bei Vermietungen mit 1. Juli 2023
  • Erhöhung der Evidenz zur Betroffenheit von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
  • Ziel: bis 2030 soll kein Kind mehr in Österreich von Straßenobdachlosigkeit betroffen sein
  • Fokus auf Delogierungsprävention (aktuell WOHNSCHIRM), Ausbau der Angebote für Betroffene von Obdach- und Wohnungslosigkeit
  • Reduzierung der Zahl von Kindern, die in Haushalten mit schlechter Wohnqualität (Überbelag, schimmelige und feuchte Räume, dunkle Räume) wohnen müssen

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