Kalte Progression
Regierung beschließt Erhöhung der Steuergrenzen

Wie die Bundesregierung am Freitag bekannt gab, soll das übrige Drittel der kalten Progression unter anderem dafür verwendet werden, um die Steuergrenzen und der Kindermehrbetrag zu erhöhen sowie die Überstundenbesteuerung zu reduzieren. | Foto: zestmarina/panthermedia
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Bereits im August kündigte die Bundesregierung an, dass die Abschaffung der kalten Progression den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen 3,65 Milliarden Euro bringen wird. Zwei Drittel des Betrags werden im kommenden Jahr automatisch verteilt; nun steht auch fest, wofür die Regierung das übrige Drittel verwenden wird. Wie Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Freitag bekannt gaben, werden damit etwa die Steuergrenzen und der Kindermehrbetrag erhöht sowie die Überstundenbesteuerung reduziert.

ÖSTERREICH. "Heute ist ein guter Tag für Österreichs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler", kündigte der Bundeskanzler zu Beginn der Pressekonferenz bekannt. Die Abschaffung der kalten Progression, des berühmt-berüchtigten "Lohnfressers", bewirke, dass den arbeitenden Menschen "mehr Netto vom Brutto" übrigbleiben soll. Zwei Drittel des Gesamtbetrags von 3,6 Milliarden Euro werden sofort wirksam, zudem habe man ein weiteres Drittel zur Verfügung, um auf Entwicklungen in der Wirtschaft und Sozialpolitik reagieren zu können, so der Kanzler. Im Konkreten sollen die 1,2 Milliarden Euro verwendet werden, um folgende Schwerpunkte zu setzen:

  • Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen mit Fokus auf niedrige und mittlere Einkommen
  • Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und Schaffung positiver Leistungsreize
  • Entlastung von Kindern und Familien sowie Bekämpfung von Kinderarmut 
"Heute ist ein guter Tag für Österreichs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler", kündigte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) an. | Foto: EVA MANHART / APA / picturedesk.com
  • "Heute ist ein guter Tag für Österreichs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler", kündigte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) an.
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Steuergrenzen werden erhöht

Wie der Bundeskanzler bekannt gab, soll der Hauptanteil des übrigen Drittels dafür genutzt werden, Erwerbstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten zu entlasten. Insgesamt 800 Millionen Euro fließen demnach in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absatzbeträge. Im Konkreten werden die Tarifgrenzen der untersten vier Stufen angehoben, womit diese Gruppen erst später in eine höhere Steuergruppe fallen. Die erste Tarifstufe wird in Summe um 9,6 Prozent erhöht, die Zweite um 8,8 Prozent, die Dritte um 7,6 Prozent und die vierte Tarifstufe um 7,3 Prozent.

Künftig muss man demnach erst ab einem jährlichen Einkommen von 12.816 Euro Steuern bezahlen. Bis 20.818 Euro fallen 20 Prozent an, bis 34.513 Euro sind 30 Prozent an Steuern zu bezahlen. Bei einem Einkommen bis zu 66.612 Euro sind 40 Prozent an Steuern zu entrichten, bis 99.266 Euro 48 Prozent und darüber hinaus fallen 50 Prozent an. 

Künftig zahlt man erst ab einem Jahreseinkommen von 12.817 Euro Steuern.  | Foto: Christian Dubovan/Unsplash
  • Künftig zahlt man erst ab einem Jahreseinkommen von 12.817 Euro Steuern.
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Zudem hat die Regierung beschlossen, die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbeträge zu 100 Prozent (um weitere 3,3 Prozentpunkte) an die Inflationsrate anzupassen. Darunter fallen der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- und der Unterhaltsabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbeträge und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, die Pensionistenabsetzbeträge, die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus. 

Überstunden und Zuschläge werden begünstigt

Wie Finanzminister Brunner ankündigte, soll sich Leistung in Österreich wieder mehr lohnen. Aus diesem Grund habe die Regierung beschlossen, den monatlichen Freibetrag von Überstunden dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro anzuheben. Für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll zudem der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen. Als weitere Maßnahmen werden der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auf 400 Euro angehoben und die 2021 befristet eingeführten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unbefristet verlängert. Auch Selbständige sollen vom übrigen Drittel der kalten Progression profitieren: So wird der Gewinnfreibetrag von aktuell 30.000 Euro auf 33.000 Euro erhöht.

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Kindermehrbetrag und Betreuung

Das aktuelle Entlastungspaket habe aber auch eine soziale Komponente, wie Sozialminister Rauch ausführte. So soll der Milliardenbetrag ebenfalls dafür genutzt werden, um den Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, von 550 Euro auf 700 Euro anzuheben. Zudem sei beschlossen worden, dass der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein wird. Außerdem soll vorgesehen werden, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann. 

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