Kündigung bis Anpassung
So erhöhen Energie-Anbieter derzeit ihre Tarife

Energie-Anbieter erhöhen sukzessive die Preise – dabei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.   | Foto: Christina Gärtner
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Der Gaspreis geht weiter in die Höhe. Am Donnerstag überschritt  er erneut die Marke von 300 Euro pro Megawattstunde (MWh). Unterdessen erhöhen auch die Haushaltsenergie-Anbieter ihre Preise für Gas und Strom. Will man es vermeiden, in der kalten oder dunklen Wohnung zu sitzen, gilt es im Fall der Fälle schnell zu reagieren, weiß der Experte vom  Verein für Konsumenteninformation (VKI).

ÖSTERREICH. Der Mangel und die Unsicherheit am Gasmarkt aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine treiben die Energiepreise immer weiter in die Höhe. Auch die Anbieter der Haushaltsenergie passen ihre Tarife entsprechend an. Welcher Anbieter wann und um wie viel seine Preise erhöht, ist aber selbst für die Expertinnen und Experten vom VKI kaum mehr zu überblicken. "Mittlerweile ist es auch für uns sehr schwer einen Überblick zu behalten", sagte Maximilian Kemetmüller im Ö1-Mittagsjournal am Donnerstag. Grund hierfür sind u. a. die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Anbieter, wie der Experte ausführt. Sie reichen von schriftlichen Kündigungen bis hin zu versteckten Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

So erhöhen Anbieter derzeit ihre Tarife

Laut dem VKI-Juristen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, wie die Energieanbieter derzeit ihre Tarife anpassen:

  • Preisanpassung per Mitteilung: Manche Anbieter wie zuletzt etwa die Wien Energie verschicken Briefe an ihr Kundinnen und Kunden, in denen sie eine Tarifanpassung ankündigen. Wer hier nicht aktiv widerspricht, wird automatisch umgestellt. 
  • Kündigung und Neuvertrag: Andere Anbieter wiederum verschicken Kündigungsschreiben und versuchen mit den gekündigten Kundinnen und Kunden anschließend wieder teurere Neuverträge abzuschließen.
  • Kündigungen ohne Neuvertrag: Auch gänzliche Kündigungen werden derzeit verschickt. Hier gilt es aufzupassen: Denn wer sich nicht schnell genug um einen neuen Vertrag kümmert, könnte schon bald im Kalten oder Dunklen sitzen, warnt der Experte. 
  • Klauseln in den AGB: Eine weitere Möglichkeit der Tarifanpassung nutzen Anbieter in Form versteckter Passagen in den AGB – daher auch hier Acht geben!

Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten

Gefragt nach Tipps, sagte der VKI-Jurist: "So banal es klingt, aber Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich zunächst einmal das Schreiben durchlesen". Dabei ist laut Kemetmüller vor allem darauf zu achten, ob darin eine Kündigung ausgesprochen wird. In so einem Fall muss man als Konsumentin oder Konsument aktiv werden – also entweder einen neuen Vertrag beim aktuellen oder bei einem anderen Anbieter abschließen –, sonst kann es passieren, dass man plötzlich nicht mehr versorgt wird. Bei einer reinen Preisanpassung bestehe das Risiko, dass Strom oder Gas abgeschaltet werden, hingegen nicht. 

Was bringt ein Anbieter-Wechsel?

Über die letzten Jahre hat der VKI im Falle steigender Preise gerne Anbieter-Wechsel empfohlen. Die Ausgangssituation hat sich mit den massiven Teuerungen am Energiemarkt allerdings geändert, weiß Kemetmüller: Wenn man mit einem Schreiben konfrontiert ist, sei es zwar durchaus noch sinnvoll einen Blick auf die Marktsituation zu werfen, aber "die Zeit der billigen Tarife ist sicherlich vorbei", so der Experte.

Momentan gebe es allenfalls "etwas günstigere Tarife" oder "nicht ganz so teure Tarife", so der Experte. Gegebenenfalls empfiehlt er aber durchaus auch jetzt noch einen Preisvergleich. Unterstützung erhalten Konsumentinnen und Konsumenten dabei auch durch den Tarifkalkulator oder über die Energie-Hotline 0800 21 20 20 von E-Control.

Kein Verlass auf Preisgarantie

Auf die von einigen Anbietern versprochenen Preisgarantien sei derzeit jedenfalls kein Verlass mehr – oft würden die Preise trotzdem erhöht oder Kündigungen ausgesprochen, erklärte der Jurist. Der VKI hat sich der Sache aber bereits angenommen. "Wir haben dazu schon einige Prozesse gegen verschiedene Anbieter anhängig – wir wollen da Rechtssicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten schaffen", betonte Kemetmüller.

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