Bescheid für Pumpspeicherwerk auf der Koralm nicht rechtskräftig

Über das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht. | Foto: Steiermark aus der Luft/Stüwe/Homberger
  • Über das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht.
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KORALM. Kaum genehmigte das Land Steiermark das umstrittene Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm, kündigten mehrere Projektgegner auch schon eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. Damit ist die Bewilligung nicht rechtskräftig. Das Bundesgericht wird nun über das Kraftwerk entscheiden.

Wie die Umweltorganisation "Virus" bekannt gab, wurden 24 Beschwerdepunkte nur zu rechtlichen Fragen eingebracht. Auch weitere Umweltschutzorganisationen, die Bürgerinitiative "Nein zum Industriepark Koralm", Umweltanwältin Ute Pöllinger, die Marktgemeinde Bad Schwanberg sowie Nachbarn haben gegen das Projekt berufen.

Stellungnahme der Bürgerinitiative:

Unsere Koralm ist noch zu retten!

UVP-Experte Wolfgang Rehm von "Virus" kritisiert, dass nicht sorgfältig gearbeitet worden sei: Besonders auffällig sei gewesen, dass das UVP-Gutachten nicht vor der mündlichen Verhandlung (wie gesetzlich vorgesehen), sondern erst zweieinhalb Jahre danach veröffentlicht worden sei und die Stellungnahmen dazu in der knapp danach geplanten Bescheiderlassung nicht berücksichtigt wären. Auf das Vorkommen des seltenen Alpensalamanders habe erst ein externes Gutachten aufmerksam gemacht. "Dass die Amtssachverständige für Klima und Energie zum Ergebnis gekommen ist, dass das Kraftwerk keinen Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien leistet, hat die Behörde nicht angefochten", so der Experte. "Angesichts der Erteilung einer Bewilligung trotz dreier weiterer negativer Gutachten, lässt sich ein behördliches Muster erkennen, nur das heranzuziehen, was zum gewünschten Ergebnis passt."

So steht es beim geplanten Kraftwerk an der Schwarzen Sulm:

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