UVP
Land Steiermark genehmigt Pumpspeicherwerk auf der Koralm

So könnte das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm aussehen – gegen den Bau wird aber noch beim Bundesverwaltungsgericht vorgegangen. | Foto: Koralmkraft
2Bilder
  • So könnte das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm aussehen – gegen den Bau wird aber noch beim Bundesverwaltungsgericht vorgegangen.
  • Foto: Koralmkraft
  • hochgeladen von Simon Michl

Das seit Jahren diskutierte Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm bekommt grünes Licht: Die Umweltverträglichkeitsprüfung vom Land Steiermark genehmigt den Bau.

KORALM. Fünf Jahre lang lief die Umweltverträglichkeitsprüfung über den Bau des umstrittenen Pumpspeichers auf der Koralm. Am Donnerstag veröffentliche die Steirische Landesregierung als UVP-Behörde den positiven Genehmigungsbescheid.
Obwohl das vorhergehende Gutachten auch zwei negative Punkte festhielt: Es gäbe unvertretbare nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Gewässerökologie (Seebach und Glitzbach). Darauf wiesen auch mehrere Einwände hin. Dennoch bekam das Projekt grünes Licht: 591 Auflagen sind im 386 langen Bescheid der Landesregierung enthalten.

Fall für Bundesverwaltungsgericht

Gebaut wird aber noch nicht: Kritikern des Kraftwerks bleibt noch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht, wo Beschwerden einlangen werden. 32 Einwendungen wurden während des Verfahrens eingebracht, u.a. von der Bürgerinitiative "Nein zum Industriepark Koralm", vom "Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe", von der Marktgemeinde Bad Schwanberg oder von der steirischen Umweltanwältin Ute Pöllinger. Sie befürchten negative Auswirkungen auf Gewässer und Tiere, starken Bodenverbrauch und Immissionsbelastungen. Pöllinger sowie der Arbeitskreis kritisierten schon vor der positiven Genehmigung mehrere Punkte des Verfahrens. Die Bürgerinitiative dreht zurzeit an einer Dokumentation, um auf den Naturschutz auf der Koralm hinzuweisen.

Pöllinger kündigte bereits eine Beschwerde beim BVWG an, auch die Grünen rechnen mit weiteren Beschwerden. Aus ihrer Sicht ist das Kraftwerk weiterhin nicht umweltverträglich: "Die Koralm gehört zu den Gebieten, die einen sehr hohen naturschutzfachlichen Wert, vor allem zoologisch und botanisch aufweisen. Ihr Erhalt und damit die Sicherung der Artenvielfalt ist sehr wichtig, die Errichtung eines Pumpspeichers würde zudem zahlreiche Gewässer stark beeinträchtigen“, warnt die grüne Landtagsklubobfrau Sandra Krautwaschl. Sie kritisiert auch fehlende Parteienrechte, Verfahrensmängel und die "projektwerberfreundliche" Grenzziehung des Natura-2000-Gebiets der Landesregierung.

Leistungsstärkstes Kraftwerk

Betroffen vom Bau sind 38 Grundstücke in Garanas, Gressenberg und Oberfresen (Bad Schwanberg) sowie in Wiel St. Oswald (Wies), 24 alleine in Garanas. Auf der Glitzalm im westlichen Koralmgebiet (nahe der steirisch-kärntnerischen Grenze) sollen zwei Speicher entstehen. 

Auf der Glitzalm sollen u.a. zwei Speicherseen für das Kraftwerk gebaut werden. | Foto: GIS Steiermark
  • Auf der Glitzalm sollen u.a. zwei Speicherseen für das Kraftwerk gebaut werden.
  • Foto: GIS Steiermark
  • hochgeladen von Simon Michl

Beide Speicher sollen 5,5 Mio. Kubikmeter bzw. 4,7 Mio. Kubikmeter fassen. Der Unterwasserstollen soll 3,8 Kilometer lang sein, der Oberwasserstollen 1,2 Kilometer. Befüllt wird das Kraftwerk aus dem Seebach, mit maximal 3.000 Litern/Sekunde bei der ersten Befüllung. Für die Nachfüllung dürfen maximal zwölf Liter/Sekunde aus dem Seebach entnommen werden. Der größte Nutzwasserspeicher ist auf der Gregormichlalm mit einem Volumen von 500 Kubikmetern vorgesehen, ein weiterer auf der Glitzalm (100 m³). Außerdem ein Trinkwasserspeicher auf der Gregormichlalm (100 m³). Ingesamt 73 Hektar Wald können mit dem Bescheid gerodet werden.
Etwa eine Milliarde Euro soll das Kraftwerk kosten und so zum leistungsstärksten der Steiermark werden: Bis zu 1.000 Megawatt Strom könnten erzeugt und damit etwa eine Million Haushalte versorgt werden.

Zwei Naturdenkmäler weniger

Durch den Bescheid werden auch zwei Naturdenkmäler (ab Baubeginn) aufgehoben: zwei Teilstrecken der Schwarzen Sulm, die erst 2007 zu Naturdenkmälern erklärt wurden – das bedeutet Eingriffsverbote. Beide Gewässer liegen nicht im Projektgebiet selbst, sondern flussabwärts der Mündung des Seebachs in die Schwarze Sulm. Hier finden keine Eingriffe statt, die Wasserentnahme aus dem Seebach wird jedoch die natürliche Wasserwelle in der Schwarzen Sulm verändern, da der Seebach ein Zubringer ist. Laut Bescheid überwiegt das öffentliche Interesse am Pumpspeicherwerk gegenüber jenem an der Bewehrung der Naturdenkmäler.
Der Bescheid liegt bis 5. November beim Amt der Landesregierung (Abteilung 13) in Graz sowie in den Marktgemeinden Bad Schwanberg und Wies auf. Online kann der Bescheid hier eingesehen werden.

So könnte das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm aussehen – gegen den Bau wird aber noch beim Bundesverwaltungsgericht vorgegangen. | Foto: Koralmkraft
Auf der Glitzalm sollen u.a. zwei Speicherseen für das Kraftwerk gebaut werden. | Foto: GIS Steiermark
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.