Sonnwendfeier: Regeln für das Brauchtumsfeuer

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Mit der Sommersonnenwende sollen, laut überlieferten Bräuchen, in der kürzesten Nacht des Jahres böse Geister vertrieben werden. Aufgrund der anhaltenden Hitze und der trockenen Böden warnt das Land Steiermark und der Landesfeuerwehrverband allerdings zur Vorsicht.
Weil der 21. Juni, der Tag der Sommersonnenwende, heuer auf einen Montag fiel, kann laut gültiger Verordnung das traditionelle Entfachen der Brauchtumsfeuer am Samstag, 26. Juni, nachgeholt werden. Allerdings nur, sofern es in den jeweiligen Gemeinden überhaupt erlaubt unv von beauftragten Veranstaltern genehmigt ist.
Weil seit Tagen der Boden aufgrund der enormen Hitze jedoch ausgetrocknet ist, gilt es, Brände zu vermeiden – denn die Brände können auch durch Funkenflüge entstehen. Das Land und der Landesfeuerwehrverband appellieren, unbedingt die geltenden Bestimmungen einzuhalten. Dazu zählt, dass das Brauchtumsfeuer angemeldet werden muss. Wo genau in welcher Gemeinde in Graz-Umgebung das Feuer entfacht werden darf, kann hier nachgelesen werden.
Brauchtumsfeuer anmelden
Der Landesfeuerwehrverband ersucht per Anmeldeformular um schriftliche Information über die Durchführung eines Brauchtumsfeuers an die Landesleitzentrale „Florian Steiermark“. Eine diesbezügliche Vorlage ist auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes bereitgestellt und kann Externe Verknüpfung hier abgerufen werden. Die Durchführungsmitteilung hilft dabei, unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden und bringt im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort. Für alle steirischen Bezirken und die Landeshauptstadt Graz gilt aktuell die „Waldbrandverordnung“. Sie verbietet das Hantieren mit offenen Feuer und das Rauchen im Wald sowie im Gefährdungsbereich des Waldes. Die Strafen für die Missachtung reichen von einer Geldstrafe – bis 7.270 Euro – bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe.
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