Wohnträume
Expertin rät zur Eintragung des Grundstücks im Grenzkataster
Wohn-Expertin Berit Senger gibt Tipps, um Ärgernissen mit den Grundstücksgrenzen aus dem Weg zu gehen. Wichtig dabei sei vor allem die Eintragung im Grenzkataster.
GRAZ. Nur rund 17 Prozent aller Grundstücke sind in Österreich im Grenzkataster erfasst, was bedeutet, dass bei 83 Prozent der Grundstücke der Grenzverlauf nicht rechtlich verbindlich gesichert ist. Im Grundbuch lässt sich dieser Tatbestand prüfen: Ist das Grundstück im Grenzkataster erfasst, ist es mit einem „G“ gekennzeichnet – nur dann ist die Grenze wirklich rechtsverbindlich.
Ist das allerdings nicht der Fall, kann es in der Praxis häufig zu Ärgernissen kommen, wie uns Berit Senger vom Wohnraumwerk erzählt. "Der Streit um den Verlauf der Grundstücksgrenzen zählt zu den häufigsten Streitigkeiten zwischen Nachbarn", sagt Senger. Um dem vorzubeugen, empfiehlt die Expertin die Eintragung in den Grenzkataster, bei dem alle Nachbarn dem Grenzverlauf zustimmen müssen. "Dadurch entsteht eine rechtsverbindliche Grenze, die durch gerichtlichen Grenzstreit oder durch Ersitzung nicht geändert werden kann."
Eintragung im Grundsteuerkataster reicht nicht aus
Die meisten Grundstücksgrenzen sind heute im Grundsteuerkataster eingetragen. Dieser ist allerdings rechtlich nicht verbindlich. Die betroffenen Eigentümer können beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Grenzerneuerung oder Grenzberichtigung stellen und im außerstreitigen Verfahren eine Entscheidung durch Beschluss erhalten. Wenn eine der Parteien mit der Entscheidung nicht zufrieden ist, kann sie ihr Recht im Zivilprozess durch eine Klage durchsetzen.
Genau vermessen lassen
Grundsätzlich rät Senger jedem Käufer, die genauen Grenzen seines künftigen Grundstücks vermessen zu lassen, besonders dann, wenn er die Absicht hat zu bauen, denn da spielt die Bauordnung eine Rolle. Wenn die Grenzen nicht genau bekannt sind, könne das zu Problemen mit den Nachbarn führen oder etwa die Bewertung eines Grundstücks beeinflussen. "Man ist aber auch auf die wahrheitsgemäßen Angaben eines Eigentümers angewiesen", so Senger.
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