Behauptete Diskriminierung: Doppelsteuer für slowenische Tagespendler

- Pendlerverkehr: Zahlreiche Slowenen fahren täglich nach Österreich zur Arbeit, haben ihren Wohnsitz aber in Slowenien.
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Gastarbeiter aus Slowenien beklagen doppelte Steuerpflicht. Österreich sei laut AK jedoch völlig im Recht.
Rund 5.000 Euro machte laut slowenischem Steuerbescheid die Nachzahlung eines WOCHE-Lesers aus. Dieser arbeitet in Graz, wohnt aber mit seiner Familie in Slowenien, weshalb sein Einkommen in Österreich wie Slowenien besteuert wird. Darin sieht er eine Diskriminierung und fordert Gleichbehandlung. Die WOCHE fragte bei der Arbeiterkammer nach, wie die Situation tatsächlich ist und ob es hier eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gibt.
Steuer wird angerechnet
"Wir kennen diese Anliegen schon seit rund zehn Jahren und periodisch flammen sie immer wieder auf", erzählt Bernhard Koller von der Arbeiterkammer. Der Jurist führt aus, dass man in jenem Land unbeschränkt steuerpflichtig ist, in dem der gewöhnliche Aufenthalt der Person ist. "Da es sich bei dieser Sache um Tagespendler handelt, die in Slowenien leben, sind sie in Slowenien steuerpflichtig. In Österreich wird ihnen aber selbstverständlich auch die Lohnsteuer abgezogen", erklärt Koller. Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Slowenien wird verhindert, dass beides doppelt versteuert werde, das sogenannte Anrechnungsverfahren kommt zum Tragen. "Die in Österreich gezahlte Lohnsteuer wird in Slowenien angerechnet." Das Problem liege aber darin, dass das Durchschnittseinkommen in Slowenien ein geringeres sei und der Steuerfreibetrag, der in Österreich 11.000 Euro beträgt, in Slowenien tiefer liege, dafür aber schneller ansteigt. "Das führt zu den höheren Steuerzahlungen in Slowenien, da das österreichische Lohnniveau höher liegt."
Nationale Angelegenheit
Das Problem würde sich auflösen, wenn man in Österreich einen Wohnsitz anmeldet. "Das wird vermieden, da man sonst in Slowenien keinen Grund besitzen kann", führt Koller aus. Für diese Angelegenheit hat sich eigens eine Gewerkschaft gegründet, die bis zum Europäischen Gerichtshof gegangen ist, dort aber fristgerecht keine Beweise vorgebracht hat. "Österreich kann hier nicht tätig werden, das ist eine slowenische Angelegenheit", betont Koller abschließend und stellt klar: "Slowenen werden von Österreich keinesfalls benachteiligt."


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