Anwohnerparken Graz
Nach 20 Uhr keine Kontrolle? Grazer Anwohner ärgern sich um Plätze
- Das Anwohnerinnen- und Anwohnerparken kommt in Graz gut an, auch wenn sich Ärger wegen unfairer Verhaltensweisen mehrt.
- Foto: MeinBezirk/Marie Ott
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Seit knapp zwei Monaten ist im Grazer Bezirk St. Leonhard das Anwohnerinnen- Anrainerparken in Kraft. Insgesamt sind dort etwa 450 Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner reserviert, was 25 Prozent der Gesamtstellfläche ausmacht. Nun mehren sich aber Beschwerden, dass nach Ende der gebührenpflichtigen Zeit nicht kontrolliert werde, ob tatsächlich Anrainerinnen und Anrainer diese eigens ausgewiesenen Parkplätze nutzen. MeinBezirk hat beim Parkraumservice nachgefragt, wie solche Situationen gehandhabt werden.
GRAZ. Es war ein Durchatmen nach einer langen Durststrecke leidgeplagter, parkplatzsuchender Bewohnerinnen und Bewohner im innerstädtischen Bereich. Dem hat die Stadt Rechnung getragen und nach dem Neutor- und Univiertel auch im Herz-Jesu-Viertel eigens gekennzeichnete Anrainerinnen- und Anrainerparkplätze geschaffen. In Summe stehen in St. Leonhard seit 21. April rund 450 gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung, was 25 Prozent der Gesamtstellfläche ausmacht. Und dies kommt bei den dortigen Bewohnerinnen und Bewohnern sehr gut an, was auch die zuständige Verkehrsstadträtin Judith Schwentner bestätigt: "Wir erhalten viele positive Rückmeldungen von Menschen, die nun deutlich einfacher einen Parkplatz in der Nähe ihres Wohnorts finden. Genau darum geht es: Wer im jeweiligen Viertel lebt, soll auch eine faire Chance auf einen Parkplatz haben."
"Wildparken" nach 22 Uhr möglich
Wo Licht ist, ist aber auch Schatten und so häufen sich Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern, dass nach der gebührenpflichtigen Zeit, also wochentags nach 20 Uhr und in blauen Zonen auch samstags nach 13 Uhr, niemand mehr kontrolliert, ob tatsächlich eine Anrainerin oder Anrainer dieser Straßenzüge diesen gekennzeichneten Parkplatz nutzt oder jemand, der nicht in der Gegend wohnt. "Man kommt nicht immer vor 20 Uhr nach Hause und wenn man sich beispielsweise um 22 Uhr nicht darauf verlassen kann, dass die Regelung befolgt wird, ist das sehr frustrierend", so ein verärgerter Bewohner des Herz-Jesu-Viertels gegenüber der MeinBezirk-Redaktion (Name der Redaktion bekannt).
- Im Neutor- und Univiertel sowie in St. Leonhard gibt es mittlerweile Ausnahmegenehmigungen für Anwohnerinnen und Anwohner.
- Foto: MeinBezirk
- hochgeladen von Christoph Lamprecht
Mit diesem Sachverhalt konfrontiert, sagt Thomas Lambauer, Leiter der städtischen Abteilung für Verkehrsüberwachung und Ordnungswache, auf MeinBezirk-Nachfrage: "Wir überwachen diese Regelung in der Zeit, in der eine Gebührenpflicht besteht, also von Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr und in der blauen Zone auch an Samstagen von 9 bis 13 Uhr. An diesen speziell gekennzeichneten Parkplätzen gilt klassisches Park- und Halteverbot ausgenommen Anrainer und wir stellen Organstrafverfügungen aus, sollte jemand widerrechtlich sein Fahrzeug dort abgestellt haben." Und was ist mit den Zeiten außerhalb der Gebührenpflicht? "Da überwacht die Polizei und sie kann natürlich ebenso eine Organstrafverfügung ausstellen", erklärt Lambauer. Also kann man als Anrainerin oder Anrainer, in einem solchen Fall die Polizei kontaktieren, die das ahnden kann. "Von uns sind täglich 51 Aufsichtsorgane unterwegs, die täglich ihre Routen wechseln, und die Polizei hat natürlich nicht diese Kapazitäten. Es kann aber auch vorkommen, dass wir außerhalb der Zeiten kontrollieren", gibt der Referatsleiter zu bedenken.
Erleichterung im Alltag vieler Menschen
Trotz dieser Nebengeräusche wird das Anrainerinnen- und Anrainerparken durchwegs positiv bewertet. "Die bisherigen Evaluierungen und Rückmeldungen zeigen klar: Das Anwohnerinnen- und Anwohnerparken funktioniert und bringt für viele Menschen eine konkrete Verbesserung im Alltag", heißt es aus dem Büro von Vizebürgermeisterin Schwentner, die ergänzt: "Besonders wichtig war uns auch die Verbesserung für Menschen mit Behinderungen. Sie können die Anwohnerinnen- und Anwohnerparkplätze unabhängig vom Wohnort nutzen. Das bedeutet eine deutliche Ausweitung der Parkmöglichkeiten und erleichtert den Alltag vieler Betroffener spürbar."
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