Studieren in Präsenz mit Eintrittstest
Uni öffnet langsam wieder
Die Uni Graz will eine langsame Rückkehr an den Campus ermöglichen. Testungen sollen dabei helfen.
Ab 26. April soll es an der Universität Graz wieder geblockte Lehrveranstaltungen in Kleingruppen und vereinzelt auch Prüfungen in Präsenz geben. Voraussetzung: Ein negativer Corona-Test oder der Nachweis über eine überstandene Infektion.
Ein negativer Schnelltest darf dafür nicht älter als 48 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 72 Atunden und die Erkrankung muss in den letzten sechs Monaten gewesen sein.
Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung bzw. ein Absonderungsbescheid aufgrund einer Erkrankung oder ein maximal drei Monate alter Antikörper-Nachweis.
Eigene Uni-Teststraße
Für diese Öffnungsschritte wird die Universität Graz eine zweite Covid-Teststraße für alle Angehörigen der Universität einrichten. Ergänzend zur bereits bestehenden Teststraße im 24/7-Bereich der Universität (neben Universtiätsbibliothek) wird derzeit noch ein Standort für eine zweite Teststraße festgesetzt, der mit 3. Mai 2021 eröffnet wird.
Damit will die Universität die Kapazität auf etwa 500 Tests pro Tag vergrößern, auch ein Online-Anmeldetool für diese Tests wird angeboten. Aus Kapazitätsgründen wird auch das Ausweichen auf öffentliche Teststraßen begrüßt
Selbsttests
Für Laborübungen, Exkursionen und Sport- und sonstige Praktika sind zudem die in Schulen bereits bewährten Selbsttests, die im Vier-Augen-Prinzip abgenommen werden dürfen, zum Einsatz kommen. Die Tests dafür besorgt die Universität Graz selbst und auf eigene Rechnung. Um die Anzahl an notwendigen Kontakten und Testungen gering zu halten, sollen herkömmliche Lehrveranstaltungen nach Möglichkeit geblockt, nur einmal pro Monat stattfinden. Mehr Informationen unter https://covid-19.uni-graz.at.
Ausgewählte Lehrveranstaltungen
Wenn Sich die Corona-Situation entspannt, sollen schrittweise wieder mehr Präsenzveranstaltungen angeboten werden. Solange die Corona-Ampel der Universität jedoch noch "Rot" anzeigt, können Lehrende die Wiedereinführung des Präsenzunterrichts nicht autonom beschließen. Es ist dafür eine Rücksprache mit den StudiendekanInnen der Fakultäten notwendig.
Kontakt ermöglichen
"Mit diesen aktualisierten Maßnahmen wollen wir einerseits den Studierenden ermöglichen, endlich wieder mit KollegInnen und Lehrenden in direkten Kontakt zu treten. Andererseits können wir mit dem vorliegenden Sicherheitskonzept auch zentrale Aspekte des Lehrbetriebs in Richtung Normalbetrieb bewegen“, betont die für Studium und Lehre zuständige Vizerektorin Catherine Walter-Laager.
Die 2. Covid-Hochschulverordnung des Bundesministers Heinz Faßmann sieht autonome Umsetzungen hinsichtlich Präsenzlehre an den einzelnen Hochschulen vor.
Die Universität Innsbruck etwa hat letzte Woche Öffnungsschritte ohne eigene Teststraße festgelegt, auch die Uni Wien plant Ähnliches.
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