Für ein "soziales Graz": Land lässt 31,2 Millionen Euro springen

Foto: Land Steiermark/Drechsler
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31,2 Millionen Euro an Förderungen fließen heuer im Sozialbereich seitens des Landes Steiermark nach Graz. Verstärkt investieren will Soziallandesrätin Doris Kampus in die Bereiche Arbeitsmarkt, Gewaltschutz und Behindertenhilfe.

"Es ist wichtig, dass die Menschen Unterstützung erhalten, wenn sie sie benötigen. Ziel muss aber sein, dass sie möglichst rasch selbstständig werden", eröffnet Landesrätin Doris Kampus das Pressegespräch in der "Stadtschenke", einem Frauenbeschäftigungsprojekt. 11,4 Millionen Euro sollen im Jahr 2019 in Graz in die Bereiche Arbeitsmarkt, Gewaltschutz und Behindertenhilfe fließen. Rechnet man Wohnunterstützung und Heizkostenzuschüsse hinzu, sind es sogar 31,2 Millionen Euro.

Sicherheit und Beschäftigung
"Mit 7,3 Prozent Arbeitslosenquote liegt Graz über dem Landesdurchschnitt von 5,8 Prozent. Trotz guter Konjunktur braucht es hier politisches Engagement," begründet Kampus jene 5,4 Millionen Euro, die im Jahr 2019 in Graz in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen fließen sollen. Unterstützt werden sollen insbesonders niederschwellige und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte für Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwerer haben. "Dazu zählen zum Beispiel 'Erfa' oder 'Team Styria'", so Kampus. Mit dem WKO-Steiermark-Präsidenten Josef Herk habe man einen guten Partner und kämpfe Seite an Seite.

Weiter verstärkt werden sollen auch Initiativen gegen Gewalt an Frauen. "Für das Frauenhaus wenden wir jährlich eine Millionen Euro auf." Zentral sei die Täterarbeit: "Hier kooperieren wir sehr gut mit Eduard Hamedl vom Männernotruf."

Ebenso einen Schwerpunkt setzen will die Soziallandesrätin im Bereich Behindertenhilfe: 2,6 Millionen Euro sollen in Pilotprojekte im Rahmen der Initiative "Auf in ein neues Leben" fließen.

Novellierung der Mindestsicherung
Zur geplanten Novellierung der Mindestsicherung sagt Kampus: "Die Mindestsicherung ist dafür da, um dafür zu sorgen, dass das Mindeste im Leben da ist. Sollte es zu einer Novellierung kommen, ginge das vor allem zu Lasten von Menschen mit Behinderung."

Zudem wäre es jenen Menschen, die die Mindestsicherung erhalten, nicht mehr möglich, auch eine Wohnunterstützung und einen Heizkostenzuschuss zu beziehen. "Hier bräuchte es dann eine eigene gesonderte gesetzliche Regelung, die dazu führen würde, dass die Stadt 40 Prozent der Kosten übernehmen müsste." Für die Stadt hätte das eine finanzielle Mehrbelastung in Millionenhöhe zur Folge.

Foto: Land Steiermark/Drechsler
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